Schulprogramm der Fürstenbergschule Münster

 

INHALTSVERZEICHNIS

  Vorwort 

1    Geschichte der Fürstenbergschule

1.1   Zeittafel 2

1.2   Die Fürstenbergschule im Jahr 2008  4

2    Leitbilder  6

3    Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leitbildern   7

3.1   Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild I 7

3.1.1      Soziales Lernen   7

3.1.2      Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit an der Fürstenbergschule  8

3.1.3      Übergang von der Grundschule zur Fürstenbergschule  9

3.1.4      Übermittagbetreuung  10

3.1.5      Gesundheitserziehung und Suchtprävention   12

3.1.6      Sanitätsdienst 14

3.1.7      Aktive Pausen   15

3.1.8      SporthelferInnen   15

3.1.9      Verkehrserziehung  16

3.1.10    Schülerlotsen (Verkehrshelfer) 18

3.1.11    Unser Schulgarten   19

3.1.12    Arbeitsgemeinschaften der Fürstenbergschule  20

3.1.13    Schulfeste und Schulfeiern   21

3.1.14    Projekttage  21

3.1.15    Hofdienst 25

3.1.16    Cafeteria am Elternsprechtag  26

3.1.17    SV-Arbeit an der Fürstenbergschule  26

3.1.18    „Handyfreie“ Fürstenbergschule  26

3.1.19    Maßnahmenkatalog  27

3.1.20    Schulpflegschaft und Elternarbeit an der Fürstenbergschule  30

3.1.21    Förderverein der Fürstenbergschule  31

3.1.22    Schulkleidung: Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit 32

3.2   Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild II 32

3.2.1      Teamteaching  33

3.2.2      Das Trainingsraum-Programm    34

3.2.3      Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert) 35

3.2.4      Leistungsbewertung  36

3.2.5      Kopfnoten   37

3.2.6      Konferenzplanungen   38

3.2.7      KlassenlehrerInnen- / FachlehrerInnenprinzip  40

3.2.8      Förderkonzepte für leistungsstarke und leistungsschwache SchülerInnen und Silentien   41

3.2.9      Wahlpflichtunterricht 44

3.2.10    Neue Medien   45

3.2.11    Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern   48

3.3   Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild III 49

3.4   Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild IV   53

3.4.1      Förderkonzept für ausgesiedelte SchülerInnen   53

3.4.2      Sozialpädagogische Betreuung durch das Land NRW    56

3.4.3      Sozialpädagogische Betreuung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien   58

3.4.4      Arbeit mit schulmüden jungen Menschen   59

3.4.5      Die Förderung und Integration von Heimkindern   61

4    Ablauf der Unterrichtstage  62

5    Schul- und Hausordnung   63

6    Verlauf und Abschlüsse der Hauptschule  69

7    Fortbildungen und Schulentwicklungsprozesse  70

7.1   Fortbildungen   70

7.2   Arbeitsgruppen   70

7.3   Schulentwicklungsprozesse  70

7.4   Perspektiven der Weiterarbeit 71

 

 

Vorwort

   

Sehr geehrte Leserin!

Sehr geehrter Leser!

 

Wir wenden uns – noch vor Ablauf des normalen Turnus von 5 Jahren – mit einer neuen Fassung des Schulprogramms an Sie. Der Grund hierfür sind gravierende Änderungen im Profil der Fürstenbergschule.

Seit Jahren war die Fürstenbergschule die Auffangschule für spätausgesiedelte SchülerInnen der Stadt Münster. In die Entwicklung und Umsetzng des Förderkonzepts, welches den Weg für eine vielfach erfolgreiche Eingliederung der SchülerIn­nen ebnete, floss viel Herzblut aller Beteiligten ein. In den letzten Jahren nahm die Zahl der spätausgesiedelten SchülerInnen deutlich ab, und mit Wehmut nehmen wir zur Kenntnis, dass es bei uns seit Beginn des Schuljahres 2008/09 erstmals keine Vorbereitungsklasse mehr gibt.

Wesentlich erfreulicher ist die Tatsache, dass die Fürstenbergschule seit diesem Schuljahr – zunächst für den 5. Jahrgang – als gebundene Ganztagschule an den Start gehen konnte. Eine Hauptschulinitiative des Landes NRW und das Engage­ment aller am Schulleben Beteiligten haben den lang gehegten Wunsch möglich ge­macht. Die Zukunft wird zeigen, was sich von der Planung bewährt, was ergänzt oder gestrichen werden muss. Die ersten positiven Rückmeldungen der SchülerInnen und Eltern machen uns Mut.

Neben diesen gravierenden Veränderungen fließen viele weitere Aspekte der päda­gogischen Weiterarbeit (Trainingsraumkonzept, Schulkleidung, Maßnahmenkatalog, Kopfnoten, Handyfreie Schule etc.) in dieses Schulprogramm mit ein.

Diese Weiterentwicklung war auch dieses Mal nur möglich, weil wir uns wiederum gemeinsam an die Arbeit gemacht haben. Es gilt Dank zu sagen für das große Engagement aller Beteiligten: den Eltern, der Schülerschaft und dem Kollegium.

Für die Fortführung des Entwicklungsprozesses würden wir uns weiterhin über eine konstruktive Kritik freuen. Aber auch positive Rückmeldungen, die uns in unserer Arbeit bestätigen und somit auch stärken, nehmen wir dankend entgegen.

Münster, im Januar 2009

 

Im Namen aller Beteiligten

   

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                                    Schulleitung

  P. Tetzlaff und B. Eyl-Thien


 

1      Geschichte der Fürstenbergschule

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Eine Hauptschule im Osten der Stadt und ihre Geschichte

 

 

1.1      Zeittafel

 

15.04.1898    An der Margaretenstraße entsteht die Overbergschule, aus der später die Fürstenbergschule hervorgehen soll.

1906               Der starke Zugang an schulpflichtigen Kindern zwingt die Stadt zum Bau eines weiteren Schulgebäudes auf dem Gelände der heutigen Handelslehranstalt, das den Namen Fürstenbergschule erhält. Over­bergschule und Fürstenbergschule bilden einen Schulverband unter einer Schulleitung.

1912               Die Fürstenbergschule zählt 997 SchülerInnen.

1929 -1930    Die Herz-Jesu-Pfarre, zu der die Overbergschule an der Margareten­straße, die Fürstenbergschule an der Schillerstraße, die Bennoschule an der Taubenstraße und die Liborischule am Kanal zählten, war bis 1925 auf 14000 Mitglieder angewachsen. Durch bischöfliche Verord­nung vom 6.12.1929 wird die Elisabeth-Pfarrgemeinde von der Herz-Jesu-Pfarre abgepfarrt und zur selbstständigen Gemeinde erhoben. Da nach altem Herkommen in Münster Pfarr- und Schulgrenzen sich dec­ken sollten, wird zu Ostern des Jahres 1930 die Fürstenberg­schule von der Overbergschule abgeschult und die Schulgrenzen wer­den neu fest­gelegt.

1930               Die Fürstenbergschule wird der Pfarre St. Elisabeth zugeordnet und erhält eine eigene Schulleitung.

1933 -1945    Die Schule wird fortschreitend auf das nationalsozialistische Bildungs- und Erziehungssystem verpflichtet und Lehrinhalte werden verändert. Aus dem Turnunterricht wird z.B. Leibesertüchtigung und christliche Feiern werden durch Sonnenwendfeiern oder Ähnliches ersetzt.

1943               Nach wiederholten Bombenangriffen verfügt die Stadt die Schließung der Volksschulen am 1. Juli 1943. Es beginnt die Zeit der Kinderland­verschickung nach Süddeutschland. Da die Verschickung freiwillig ist, nehmen nur 3000 Kinder an ihr teil; die übrigen - etwa 2000 Kinder - bleiben ohne Schulunterricht bei ihren Eltern in Münster.

1944                        Zerstörung der Fürstenbergschule. Laut Verwaltungsbericht wurden insgesamt 14 von 26 Volksschulgebäuden total zerstört.

1946               Wiederaufnahme des Schulunterrichts an der Overbergschule am 20. Februar 1946. Für die SchülerInnen der weiterhin nicht betriebsbereiten Schulen findet der Unterricht in den umliegenden Schulen statt.

1954               748 Kinder besuchen die Fürstenbergschule in 18 Klassen.

1955               Am 28. Februar 1955 legt der Rat auf Vorschlag des Schulausschusses die Planung von fünf Schulbauten fest, u.a. der Fürstenbergschule an der Andreas-Hofer-Straße.

1958               Einweihung des neuen Schulgebäudes der Fürstenbergschule am 12. Juni 1958 als Volksschule. Ostern 1958 besuchen 782 SchülerInnen die Schule.

1968               Die Fürstenbergschule wird katholische Hauptschule.

1975               Die Fürstenbergschule wird in den Schuljahren 1975/76 und 1976/77 in den 5., 6. und 7. Jahrgängen fünfzügig geführt.

1976               Am 30. Juni 1976 fällt der Baubeschluss für die Erweiterung der Fürsten­bergschule mit Fachräumen.

1977/78         Die Klassen 7 und 10 an der Fürstenbergschule müssen wegen Raum­mangels die Margaretenschule aufsuchen.

1980               Zusammenlegung der Bodelschwingh-Hauptschule und der Fürsten­bergschule zur „Gemeinschaftshauptschule Münster-Ost“

1980/81         Einrichtung eines Informatik-Fachraumes

1988/89         Zusammenlegung der Heriburgschule Handorf mit der „Gemeinschafts­hauptschule Münster-Ost“ zur Fürstenbergschule - Städtische Gemein­schaftshauptschule

1996               Bürgerentscheid für die Erhaltung der Fürstenbergschule und gegen die Errichtung einer Gesamtschule

2005               Ausstattung und Neugestaltung des Bereichs „Neue Medien“ (Citeq)

2007               Umgestaltung des Biologieraums im Haupthaus zu einem Übermittagbetreuungsraum (Einnahme des Mittagessens) und Einrichtung einer neuen Schulküche.

2008               Umbau und Neugestaltung des naturwissenschaftlichen Trakts

2008               Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagschule (verpflichtender Ganztag für alle Schüler/innen)

2009               Bau einer Mensa und eines Spieleraums (Umwandlung der Klassenräume des Pavillon IV)

 


1.2      Die Fürstenbergschule im Jahr 2008

 

Die Schulgemeinschaft:

 325 SchülerInnen in 10 Klassen -  und ihre Eltern und Erziehungsberechtigten

 

Die Schulpflegschaft:

Vorsitzende: Frau Böschen

Stellvertretender Vorsitzender: Herr von Staden

 

Die Schülervertretung:

Schülersprecherin: Ramona Esser

Stellvertretende Schülersprecherin: Sabrina Lange

 

Das Kollegium:

Herr Bobbert

Frau Leifert

Frau Summ

Frau Beutel

Frau Morzinkowski

Herr Tetzlaff

Frau Copak

Frau Peters

Frau Westhues-Suhrcke

Frau Dingerdissen

Frau Pyhel

 

Frau Eyl-Thien

Frau Penz

 

Frau Försterling

Frau Richters (LAA)

 

Frau Frese

Frau Rottmann

 

Frau Gogolin-Weidlich

Herr Schmidt

 

Frau Hobrecht

Herr Schulte

 

Frau Klaucke (LAA)

Herr Schwinning

 

Frau König

Frau Stralek

 

 

Die Schulleitung

Rektor:                       Herr Tetzlaff

Konrektorin:             Frau Eyl-Thien

 

Das Sekretariat

Frau Weihermann

 

Das Hausmeisterehepaar

Herr Rüschhoff und Frau Rüschhoff

   

Die Sozialpädagogen

Frau Schritt, Herr Rossel, Frau Plöger (Anerkennungsjahr) und Frau Poewe (Praktikum)

 

Honorarkräfte für die Übermittagbetreuung

Frau Flesch und Frau Schwenen

 

Honorarkräfte für Nachhilfeunterricht

Frau Lunina

 

Der Förderverein

Vorsitzende: Frau von Staden


2       Leitbilder

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I.

 

Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und Wohlfühlens.

 

 

 

 

 

 

II.

 

Wir schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individuelle Leistungsentfaltung durch Teamarbeit.

 

 

 

 

 

 

III.

 

Bei uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt.

 

 

 

 

 

 

IV.

 

Wir fördern und leisten Integration.

 

 

 

3      Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leitbildern

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In diesem Kapitel versuchen wir, die verschiedenen Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder unserer Schule zu den von uns gewählten Leitbildern in Verbindung zu setzen. Die in dieser Form gewählte Verschriftlichung stellt den Versuch dar, uns selbst gegenüber Rechenschaft abzulegen, gleichzeitig wollen wir versuchen, Ziel­setzungen klarer zu sehen, zu  formulieren und zu verwirklichen.

Wenn wir im Folgenden einzelne Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder einem Leitziel zuordnen, so soll hierdurch eine Akzentuierung deutlich werden. So fühlen wir uns z.B. bei der Arbeit in und um den Schulgarten herum in ganz besonderer Weise dem Leitbild I verpflichtet. Natürlich berührt die Arbeit im Schulgarten auch andere unserer Leitziele, wir wollen aber in dem gewählten Leitbild einen Schwer­punkt setzen.

Hinzu kommt, dass sich alle Themen, die in diesem Kapitel angesprochen werden, als grundlegenden Orientierungsrahmen natürlich auf die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen beziehen.

Zum besseren Verständnis: Die Nummerierung der Leitbilder entspricht keiner Rangfolge.

 

 

3.1      Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leit­bild I

 

Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und Wohlfühlens.

 

Die Wissensvermittlung (Berücksichtigung im Leitbild II) und die Förderung der per­sonalen und sozialen Kompetenzen ist die Hauptaufgabe, die eine Schule zu erfüllen hat. Es ist aber sicherlich unbestritten, dass eine Grundvoraussetzung für die Leis­tungsbereitschaft der SchülerInnen eine angenehme Umgebung ist, in der man sich wohlfühlt. Diese angenehme Atmosphäre gilt es in den unterschiedlichsten Arbeits­feldern zu schaffen.

In uneingeschränkter Form müssen diese Überlegungen auch auf die weiteren am Schulleben Beteiligten (LehrerInnen, Sekretärinnen, Hausmeister, Honorarkräfte, Eltern usw.) übertragen werden.

 

 

3.1.1      Soziales Lernen

 

In der Vergangenheit haben LehrerInnen immer wieder die Erfahrung gemacht, dass einige Kinder grundlegende soziale Fertigkeiten nicht richtig beherrschen. Daraus entwickeln sich zahlreiche Probleme und Konflikte.

Dies war Anlass ein Programm zu entwickeln, mit dessen Hilfe SchülerInnen grund­legendes Sozialverhalten „nachlernen“ können.

Das Programm wird in zwei Bausteinen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 umgesetzt:

·         Kompakttraining

·         Sozialtraining im Unterricht

In der Jahrgangsstufe 5 wird ein Kompakttraining durchgeführt, das 2 – 3 Tage dauert. Dieses Training findet an einem außerschulischen Lernort statt und wird von dem/der Sozialpädagogen/Sozialpädagogin durchgeführt.

Ziel des Trainings ist die Stärkung der Klassengemeinschaft und der Abbau von Be­rührungsängsten der neuen SchülerInnen.

Methoden, Medien und Veranstaltungsort liegen in der Verantwortlichkeit des/der Sozialpädagogen/Sozialpädagogin.

Das Kompakttraining sollte in der ersten Hälfte des 5. Schuljahres stattfinden.

 

Das Sozialtraining im Unterricht befasst sich mit Kommunikationsformen wie „Zu­hören“, „Gesprächsregeln einhalten“ oder „Kooperation“, die in Zusammenarbeit von SozialpädagogInnen und LehrerInnen als Ziele entwickelt wurden. Der Ablauf der Einheiten ist gleich und umfasst Einführung in das Thema durch den/die Klassen­lehrer/Klassenlehrerin und das Einüben der geforderten Verhaltensweisen durch darauf abgestimmte Übungen und Aktivitäten unter Anleitung der sozialpädago­gischen Kraft.

Am Ende einer jeden thematischen Einheit erfolgt eine Auswertung durch SchülerIn­nen und LehrerInnen, die eine Kontrolle der Maßnahmeeffizienz und falls notwendig ihre Korrektur während des Trainings ermöglicht.

Im Rahmen des Sozialtrainings wird durch die Elternansprache die Maßnahme zu­sätzlich unterstützt, indem sie die Ergebnisse des „Sozialen Lernens“ in den von den SchülerInnen geführten Mappen einsehen können. Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Eltern ist es, dass die in der Schule eingeübten Verhaltensweisen im häuslichen Bereich thematisiert und unterstützt werden.

 

 

3.1.2      Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit an der Fürstenbergschule

 

 

Cool bleiben

Angst und Ärger bewältigen durch Einfühlen, Zuhören, Verständnis

 

 

Streiten gehört zum Alltag an unseren Schulen. Es ist immer häufiger die Rede von den „Neuen Kindern“ und ihrem Aggressionspotenzial. Schule und Elternhaus sind den steigenden Aggressionen oft mehr oder weniger hilflos ausgesetzt und ihre Kon­fliktlösekompetenz ist permanent über die Maßen strapaziert. Das Streit-Schlichter-Programm setzt genau an diesem Brennpunkt an und bietet eine verblüffend gut funktionierende Strategie aus diesem scheinbaren Dilemma. Alle SchülerInnen der unteren Klassen werden in ihrer sozialen Kompetenz trainiert. Verschiedene Aspekte helfen in unterschiedlichen zwischenmenschlichen Konflikten, konstruktive Regelun­gen zu treffen. Interessierte SchülerInnen der 9. Klassen werden zu Streit-Schlich­tern ausgebildet, die als neutrale Vermittler den am Konflikt Beteiligten helfen, selbst Lösungen zu finden.

Die Idee kommt aus den USA, wo seit mehr als 20 Jahren Schlichtungskonzepte in vielen Bereichen Anwendung finden, wie z.B. in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, in Familien-, Schul- und Nachbarschaftskonflikten.

In Deutschland ist diese Tradition noch deutlich jünger. Dennoch gibt es inzwischen auch hier einige Schulen, die zum Teil schon seit mehreren  Jahren ihre Schüler trai­nieren und ausbilden.

In Münster war die Fürstenbergschule die erste Schule, die sich 1997 / 1998 an dieses Projekt „herangewagt“ hat und ihre Erfahrungen bereits an andere Schulen weitergeben konnte.

Grundlage für diese Projektarbeit war die Schüler - Streit - Schlichter - Ausbildung nach Jefferys und Noack. (vgl.„Streiten-Vermitteln-Lösen“, AOL-Verlag)

 

Streitschlichterschulung und Streitschlichtertätigkeit wurden in den letzten 10 Jahren  kontinuierlich weitergeführt bzw. ergänzt durch Seminare zum Thema „Mobbing“.

 

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt zurzeit im freiwilligen Nachmittagsunterricht in der Schule. Daran nehmen überwiegend Jungen und Mädchen aus dem 9. und 10. Jahrgang teil. Dem Training in der Schule folgt jeweils ein Tagesseminar im asb (Arbeitskreis für soziale Bildung und Beratung), das mit einem Zertifikat abge­schlossen wird.

Alle ausgebildeten und tätigen SchülerInnen bekommen eine entsprechende Zeug­nisbemerkung, die sich u.a. positiv bei Bewerbungsgesprächen auswirken kann.

 

Durchführung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres stellen sich die Streitschlichter den neuen 5-er Klassen vor, Einsatzpläne hängen an verschiedenen Stellen im Schulgebäude aus.

Im Streitschlichterraum halten sich in den Pausen immer 2 Schlichter zum Gespräch bereit. Sie können also im Allgemeinen ohne vorherige Anmeldung von den Konflikt­parteien aufgesucht werden. Streitschlichter können aber auch auf dem Schulhof angesprochen werden. Seit einigen Jahren übernehmen SchlichterInnen, zusammen mit einigen anderen interessierten Schülern und Schülerinnen, Patenschaften für die 5-er Jahrgänge. Sie sind, besonders in den ersten Wochen, Beobachter und Haupt­ansprechpartner in den Pausen und können somit oft schon im Vorfeld helfen, Kon­flikte zu vermeiden. Dieses Konzept kann als weiterer Baustein für das friedliche Mit­einander in der Schule angesehen werden.

 

 

3.1.3      Übergang von der Grundschule zur Fürstenbergschule

 

Vor der Entscheidung, ab dem 5. Schuljahr die Fürstenbergschule zu besuchen, wird den Eltern/Erziehungsberechtigten, den GrundschullehrerInnen und GrundschülerIn­nen die Möglichkeit gegeben unsere Schule und die Arbeitsweise hier kennenzuler­nen.

Hospitation der GrundschullehrerInnen im Unterricht der Fürstenbergschule

Schwerpunktmäßig finden diese Hospitationen in den Jahrgängen 5 und 6 statt, um die Entwicklung der Grundschulkinder vor Ort zu sehen, in den Klassen 10 Typ B, um das Leistungsvermögen der AbschlussschülerInnen dieses Typs  kennenzuler­nen und in den Förderklassen der spätausgesiedelten SchülerInnen, um unser Inte­grationskonzept und die Arbeitsweise vorzustellen.

Im 4. Schuljahr besuchen SchülerInnen der Grundschule an einem Vormittag unsere Schule, lernen hierbei die Schule und verschiedenen Fachunterricht kennen.

Grundschuleltern des 4. Jahrgangs können sich anhand eines Flyers, der in den Grundschulen ausgelegt wird, und an einem Informationsabend vor den Anmeldun­gen über unsere Ziele, Inhalte und die Besonderheiten unserer Schule und Schul­form informieren.

Um den SchülerInnen die Ängste vor der neuen Schule zu nehmen, werden sie kurz vor den Sommerferien zu einem Kennenlernnachmittag eingeladen, an dem sie ihre neuen KlassenkammeradInnen und LehrerInnen sowie die Schule kennen lernen. Außerdem soll dieser Nachmittag zum ersten Austausch zwischen den Eltern und KlassenlehrerInnen dienen.

 Der erste Schultag in der Fürstenbergschule beginnt für die 5. Klassen am zweiten Schultag nach den Sommerferien mit einem Gottesdienst. Danach geht man ge­meinsam zur Schule, wo die Eltern des 6. Schuljahres etwas zum Essen und Trinken anbieten und SchülerInnen der 6. Klassen ein kleines Theaterstück und/oder Musik­vorträge darbieten. Zum Abschluss der Feierstunde lernen die SchülerInnen ihr neues Klassenzimmer und ihren Stundenplan kennen.

Die erste Schulwoche wird hauptsächlich von den jeweiligen KlassenlehrerInnen ge­staltet und dient vornehmlich dem Kennenlernen der neuen Schule und dem Einge­wöhnen in die veränderte Lernumgebung und Lernsituation. Dieses Eingewöhnen soll zusätzlich erleichtert werden durch eine Patenschaft von ausgewählten Schüle­rInnen höherer Klassen.

Das Bemühen um eine positive Aufnahme der neuen SchülerInnen soll ihre Freude am Schulbesuch und dem Unterricht erhalten bzw. wieder entstehen lassen.

 

 

3.1.4      Übermittagbetreuung

 

Das Angebot der Übermittagbetreuung für den 5. und 6. Jahrgang am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr ist seit 1997 fester Bestandteil des Schulprogramms der Fürstenbergschule. Die Gestaltung der Übermittagbetreuung hat sich allerdings in den Jahren verändert.

 

Gruppengröße:

Die Anzahl der Kinder, die die Übermittagbetreuung besuchen, schwankt zwischen  zehn und fünfzehn. Dies hängt von den jeweiligen Klassengrößen im 5. und 6. Jahr­gang ab.

 

Räumlichkeiten:

Für die Übermittagbetreuung stehen der Fürstenbergschule keine gesonderten Räumlichkeiten zur Verfügung. So nutzen wir die Schulküche, den Essraum und den Großraum. Im Großraum stehen zwei Schränke, die verschiedene Spielmaterialien für die Kinder enthalten.

Auf dem Schulhof werden die Angebote des Spielecontainers (vgl. Aktive Pause Kap. 3.1.7) genutzt.

 

Betreuungspersonal:

Aus Bausteingeldern der Stadt Münster ist es möglich zwei Betreuungskräfte einzu­stellen, die als „Geringfügig Beschäftigte“ entlohnt werden. Seit vielen Jahren ist eine dieser Betreuungspersonen eine erfahrene Sozialpädagogin, ihr zur Seite steht in der Regel eine Studentin - vorzugsweise eine Studentin für das Lehramt.

Der Sozialpädagoge der Schule steht in Kontakt mit den beiden Betreuungskräften und es kommt ggf. zu gemeinsamen Absprachen und Verfahrensweisen.

 

Mittagessen:

Eltern, die ihr Kind verbindlich für jeweils ein Halbjahr für die Übermittagbetreuung anmelden, verpflichten sich gleichzeitig zur Zahlung der Verpflegungskosten für drei Tage in der Woche.

Dem gemeinsamen Mittagessen wird ein wichtiger Stellenwert beigemessen, denn die Identifikation mit der Gruppe wird dadurch erheblich gestärkt. Gleichzeitig werden  in dieser Phase der Übermittagbetreuung Aufgaben des familiären Sozialisationspro­zesses wahrgenommen.

Am Dienstag jeder Woche werden die Kinder von einer WPU-Gruppe des 9./10. Jahrgangs bekocht. An diesem Tag steht das Essen fertig auf dem Tisch.

Am Mittwoch helfen die Kinder bei der Zubereitung des Essens, vorgekocht wird das Mittwochessen ebenfalls von der WPU-Gruppe 9/10.

Am Donnerstag jeder Woche wird seit einiger Zeit ein fertiges Essen geliefert.

An allen Tagen gibt es Tisch- und Spüldienste, die von den Kindern zu erledigen sind.

 

Spielphasen:

Eine erste Spiel- und Bewegungsphase an frischer Luft findet nach dem Essen statt. Eine weitere Spielphase gibt es nach Beendigung der Hausaufgaben.

 

Erledigung der Hausaufgaben:

Die Kinder werden angehalten ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die Betreuungs­per­sonen stehen unterstützend zur Verfügung. Es ist allerdings nicht möglich, dass die Betreuungspersonen alle Hausaufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin über­prüfen.

 

Regeln:

Die Betreuungskräfte bemühen sich darum, mit den Kindern gemeinsam Regeln für das Miteinander in der Übermittagbetreuung zu erarbeiten und diese Regeln dann auch einzuhalten.

 

 

 

 

3.1.5      Gesundheitserziehung und Suchtprävention

 

Gesundheitsförderung und Suchtprävention setzt bei allen am Schulleben Beteiligten die Bereitschaft voraus, zu beobachten, sich auf die Suche zu begeben und Fragen zu stellen:

 

Wie leben wir?

Wie arbeiten und lernen wir?

Wie gestalten und organisieren wir unsere Arbeits- und Lebensräume (Schulräume/Schulhof)?

Wie verbringen wir unsere Freizeit?

Wie gehen wir mit uns und anderen um?

Welche Perspektiven und Werte entwickeln wir?

 

Diese Fragen dienen dazu, sich über die eigenen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen bewusst zu werden.

Unter dem Sammelbegriff „Gesundheitserziehung“ fanden in den letzten Jahren und finden gegenwärtig eine Reihe von Veranstaltungen und Aktionen statt, von denen die wichtigsten im Folgenden erwähnt werden sollen.

 

Turnusmäßig werden in den 9. und 10. Klassen - auch im Hinblick auf die anstehen­den Betriebspraktika - die schulärztlichen Entlassungsuntersuchungen durchgeführt. SchülerInnen, die während ihres Praktikums mit Nahrungsmitteln in Kontakt kom­men, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes darüber, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.

Im Rahmen von Projekttagen oder Einzelprojekten in Klassen wurden bereits mehr­mals Hör- und Sehtests an der Schule durchgeführt, und zwar mit Unterstützung von Krankenkassen oder dem Gesundheitsamt. So können Defizite in diesen Berei­chen frühzeitig erkannt und evtl. korrigiert bzw. behoben werden.

Gesundheitserziehung geschieht nicht nur im Rahmen geplanter und vorher vorbe­reiteter Aktionen. Eine permanente Aufgabe jeder Lehrperson ist es, auf Besonder­heiten oder Auffälligkeiten im Gesundheitszustand der SchülerInnen zu achten. So geben konkrete Fälle immer wieder Anlass zur Aufklärung der Lehrpersonen über Erschei­nungsbilder und evtl. zu ergreifende Maßnahmen bei bestimmten Krankhei­ten, wie zum Beispiel Diabetes und Epilepsie.

Gesundheitserziehung verstehen wir LehrerInnen als Teil unserer täglichen Arbeit. In diesem Zusammenhang sind anzuführen:

-     Das Achten auf Sauberkeit in den Klassenzimmern und auf dem Schulhof

-     Das Ergreifen besonderer Hygienemaßnahmen während des Hauswirtschaftsun­terrichts in der Schulküche

-     Der Beitrag des Biologieunterrichts mit allen seinen Inhalten zum Thema  „Der Mensch“, wozu insbesondere auch die Sexualerziehung und die Aids-Prävention gehören

-     Die Förderung von körperlicher und seelischer Gesundheit und Integrität durch Erziehung zum Gewaltverzicht

-     Die Behandlung der Themen „Gesundes Frühstück“ - „Gesunde Ernährungsweise“ in verschiedenen Fächern und Gremien mit dem Ziel der Bewusstseins- und Ver­haltensänderung

 

Einer der wichtigsten Teilaspekte der Gesundheitserziehung ist die Suchtpräven­tion. Dementsprechend steht in der Fürstenbergschule eine Drogenberatungsleh­rerin als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Zurzeit besucht eine weitere Kollegin eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme. Im Rahmen der Suchtpräven­tion an unserer Schule soll es primär um die Konzentration auf die Ursachen von Sucht sowie die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gehen. Schulische Suchtvorbeugung ist keine isolierte, drogen­spezifische Einzelmaßnahme, sondern eine umfassende Gemeinschafts- und Dauer­aufgabe aller an der Schule Beteiligten (LehrerInnen - Eltern - SchülerInnen). Ver­stärkt findet sich diese Thematik in den Lehrplänen der Fächer Biologie, Religion, Deutsch und Gesellschaftslehre wieder. Im Kontext dieses Fachunterrichts lernen unsere SchülerInnen auch die Drogenberatungsstelle der Stadt Münster kennen oder werden durch geschulte Mitarbeiter der Polizei einmal im Jahr in allen Jahrgängen über den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Kriminalität aufgeklärt. Pro­jekttage außerhalb wie innerhalb der Schule ergänzen dieses Angebot.

 


 

3.1.6      Sanitätsdienst

 

Was ist Schulsanitätsdienst?

Der Schulsanitätsdienst bietet die Möglichkeit, verunglückte oder erkrankte Schüle­rInnen schnellstmöglich durch gut ausgebildete MitschülerInnen zu versorgen, die ihr erlerntes Wissen praktisch umsetzen. Dabei übernehmen sie Verantwortung für ihre MitschülerInnen.

Der Einsatz- und Aufgabenbereich des Schulsanitätsdienstes umfasst die Bereit­schaft in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und Ausflügen und auch während der Unterrichtsstunden zur Verfügung zu stehen.

 

 

Warum Schulsanitätsdienst?

Neben der Notwendigkeit, qualifizierte Hilfe an der Schule zu etablieren, bietet der Schulsanitätsdienst auch jedem Jugendlichen individuell die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu machen.

SchulsanitäterInnen sind in der Lage, jederzeit durch eine sachgerechte und schnelle Versorgung von Verletzten Unfallfolgen zu mindern.

Durch die qualifizierte Ausbildung wird der allgemeinen Unsicherheit über Verhal­tensweisen in Unfallsituationen entgegengewirkt und das Gefahrenbewusstsein von Kindern und Jugendlichen verstärkt.

Soziale Verhaltensweisen werden erlernt, eingeübt und vorgelebt.

Jugendliche machen die Erfahrung, dass sie und ihre Fähigkeiten gebraucht wer­den.

Der Schulsanitätsdienst bietet den SchülerInnen die Chance, in der Theorie Er­lerntes in praktisches Handeln umzusetzen.

 

 

Wie funktioniert der Schulsanitätsdienst an der Fürstenbergschule?

Eine Lehrkraft der Schule betreut und leitet die Gruppe mit Unterstützung einer Kon­taktperson des ASB Münster.

Die SchülerInnen qualifizieren sich für diesen Dienst durch das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Dieser Kurs wird nachmittags in der Schule durchgeführt. SchülerInnen der 7. und 8. Jahrgänge können an diesem Lehrgang teilnehmen.

Die Einteilung des Dienstes erfolgt über einen Wochenplan. Die ErsthelferInnen leisten nach Unfällen unmittelbar Hilfe und werden von dem Kontaktlehrer beraten und betreut.

 

 

Wie finanziert sich der Schulsanitätsdienst?

Die Kosten für den Kurs übernimmt die Landesregierung. Die Ausgaben für das Ver­bandsmaterial etc. werden aus dem Schuletat beglichen.

 

3.1.7      Aktive Pausen

 

Aktive Pausen verbessern die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und machen Spaß. Um vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen, schaffte die Fürstenbergschule ver­schiedenartige Sport- und Spielgeräte an, z.B. Hula-Hoop-Reifen, Basket-, Fuß- und Volleybälle. Bocciaspiele, Seilchen, Tischtennisschläger und entsprechende Bälle, um die bereits fest installierten Platten auf dem Schulhof noch häufiger nutzen zu können. Alles ist in dem Container auf dem Schulhof untergebracht. Die Ausleihe erfolgt hier unter Vorlage des Schülerausweises.

Die Ausleihe wird von zuverlässigen SchülerInnen der oberen Jahrgänge durchge­führt. Die SchülerInnen erhalten für diese Tätigkeit eine positive Zeugnisbemerkung.

Die Ausleihe wird überwiegend von SchülerInnen der unteren Jahrgänge genutzt und bezieht sich leider fast nur auf die Ballspiele. Ältere Schüler leihen nur die Volleybälle aus. Wünschenswert ist eine verstärkte Annahme des Spielangebotes, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

 

-     Die SchülerInnen des 5. Jahrgangs werden in den ersten Schulwochen in der Fürs­ten­bergschule im Rahmen einer „Spielstunde“ mit dem Inhalt des Spielecon­tainers bekannt gemacht.

-     Farbige Ausgestaltung (evtl. als Projektarbeit einer Klasse) könnte den Ausga­beort attraktiver werden lassen.

-     Durch eine Umfrage unter allen SchülerInnen sollten die Wünsche nach weiteren Spielen ermittelt werden.

 

 

3.1.8      SporthelferInnen

 

Was sind SporthelferInnen?

Die Sporthelfer-Ausbildung ist in ihren Voraussetzungen, Zielen und in ihrer methodischen Grundorientierung eng angelehnt an die Gruppenhelfer-I-Ausbildung (GH I) der Sportjugend NRW. Die Ausbildungsabschlüsse GH I und Sporthelfer werden als gleichwertig anerkannt.

 

Zielsetzung

Ziel der Ausbildung ist es, interessierte SchülerInnen zu befähigen, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Vereinssport Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden, unterstützenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung von Angeboten bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen.

 

Zielgruppe

Die SporthelferInnenausbildung richtet sich an 13 bis 17 Jahre alte SchülerInnen, die daran interessiert und dazu geeignet sind, Bewegungs-, Spiel und Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Schulen oder in Sportvereinen zu organisieren und zu betreuen. Um sich als SporthelferIn zu qualifizieren, müssen die SchülerInnen nicht Mitglieder in einem Sportverein sein.

 

Warum SporthelferInnen?

Durch die Ausbildung zu SporthelferInnen und ihre Tätigkeit kann die individuelle Entwicklung der SchülerInnen positiv beeinflusst werden. Sie lernen Verantwortung und eine Vorbildfunktion zu übernehmen, sowie Selbstständigkeit, Kreativität und Kooperationsfähigkeit. Diese Tätigkeit als SporthelferIn wird durch das „Beiblatt zum Zeugnis“ dokumentiert und kann somit auch bedeutsam werden für den Wechsel ins Berufsleben.

SchülerInnen werden an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Außerdem werden soziale Verhaltensweisen erlernt, geübt und vorgelebt.

Die ausgebildeten SporthelferInnen können an der sportlichen Gestaltung der Fürstenbergschule mitwirken. Sie können bei der Planung und Durchführung von Pausensportaktivitäten, Schulsport-AGs, Schulsportfesten und Wandertagen, sowie Schulfahrten mitarbeiten. Durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihr Verhalten können sie Vorbilder für die anderen SchülerInnen sein.

 

SchülerInnenausbildung

Die Ausbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden und wird in einer zweistündigen AG über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen und einer Kompaktveranstaltung an einem Wochenende durchgeführt. In der AG werden vorwiegend theoretische Grundlagen erarbeitet und in der Kompaktveranstaltung die praktischen Inhalte der Ausbildung durchgeführt. Die Kompaktveranstaltung findet aus diesem Grund in einer Turnhalle statt.

Ausgebildet werden geeignete SchülerInnen der 8., 9. und 10. Jahrgänge. Je nach Anzahl der geeigneten SchülerInnen findet die Ausbildung einmal jährlich im zweiten Schulhalbjahr statt. 

 

Tätigkeiten

Die SporthelferInnen werden schwerpunktmäßig bei der Gestaltung der einstündigen Mittagspause im Ganztagsbereich der Fürstenbergschule eingesetzt. Sie planen, organisieren und führen verschiedene sportliche Angebote, Wettkämpfe und Turniere durch. Weiterhin helfen sie bei der Durchführung der aktiven Pausen, sie können selbstständig Sport AGs im Schulgebäude leiten und andere Sport AGs mitbetreuen. Außerdem können sie an der Fachkonferenz Sport teilnehmen und die sportlichen Interessen der SchülerInnen vertreten.

 

 

3.1.9      Verkehrserziehung

 

Verkehrserziehung ist für die Schule ein Teil des Erziehungs- und Unterrichtsauf­trags. Die SchülerInnen sollen befähigt werden, sich verkehrsgerecht zu verhalten und sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Die schulische Verkehrserzie­hung kann nur dann voll wirksam werden, wenn auch die Erziehungsberechtigten zur Mitarbeit gewonnen werden können. Verkehrserziehung ist kein Unterrichtsfach, sondern ein verbindliches Unterrichtsprinzip und als fächerübergreifendes Thema verpflichtend für alle Schulen.

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung

 

Vermeiden von Lärm und Abgasen

Bewegungstraining (Fahrrad statt Auto oder Mofa)

Stressvermeidung und –bewältigung im Straßenverkehr

 

 


Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung

 

Kritische Auseinandersetzung mit der Motorisierung, d.h. Umweltbe­lastungen und - zerstörungen erkennen, um dann sinnvolle Alternativen zu finden und auch zu nutzen; z.B. öffentlicher Personenverkehr, um­weltfreundliche Verkehrsmittel (Fahrrad)

 

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung

 

Rücksichtnahme und Toleranz üben

Mitverantwortung lernen und zeigen

Rücksichtsloses und aggressives Verhalten im Straßenverkehr abbauen und schließlich vermeiden, zu partnerschaftlichem Verhalten erziehen und dadurch die Unfallzahlen senken

 

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung

 

Sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zur Unfallvermei­dung üben

Gefahren erkennen, beurteilen, bewältigen und vermeiden, d.h. neben der Regelkunde auch die lokalen Gegebenheiten und Bedingungen im Einzugsbereich der Fürstenbergschule und im Wohnumfeld der Kinder verdeutlichen

 

 

 

Überprüfung der Fahrräder

Im Frühjahr und Herbst werden mit Unterstützung der Polizei die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und erhalten ggf. die Prüfplakette. Auch zwischenzeit­lich gibt es Überprüfungen durch die KlassenlehrerInnen. Dazu gibt es 2 Vordrucke „Das verkehrssichere Fahrrad.“

 

 

Radfahrerkurs

Der Fürstenbergschule stehen 10 schuleigene Fahrräder zur Verfügung. Diese Rä­der werden im Rahmen der Verkehrserziehung für die jüngeren spätausgesiedelten SchülerInnen der Förderklassen systematisch eingesetzt, da das Radfahren in dieser Gruppe vielfach noch nicht ausreichend sicher beherrscht wird. Der Radfahrerkurs findet in diesen Gruppen auf dem Schulhof und außerhalb des Schulgeländes statt.

 

 

3.1.10  Schülerlotsen (Verkehrshelfer)

 

Die Andreas-Hofer-Straße ist gerade in der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn und am Ende in der Mittagszeit eine sehr stark befahrene Straße. Ohne Schülerlotsen ist die Sicherheit für die anderen SchülerInnen in starkem Maße gefährdet. Insofern sind wir sehr froh darüber, dass es auch in diesem Schuljahr 16 SchülerInnen gibt, die sich im Lotsendienst engagieren.

Die Lotsen, die mindestens 13 Jahre und in einer 7. Klasse sein müssen, erfahren hierzu von unserem Verkehrsberatungslehrer die nötige Ausbildung, die folgende Phasen umfasst:

 

Belehrung durch Verkehrsbeauftragte der Schule und der Polizei

Beobachten der Lotsenstelle morgens und mittags

„Schattenlotse“ hinter einem erfahrenen Lotsen

„Schattenlotse“ vor einem erfahrenen Lotsen

Alleine lotsen unter Aufsicht

Allein verantwortlich lotsen und dann ggf. Ernennung zum Schülerlotsen/zur Schülerlotsin durch den Verkehrsbeauftragten und den Verkehrssicherheitsberater

 

Im Frühjahr eines jeden Jahres nehmen die LotsInnen an einem Lotsenwettbewerb auf Stadtebene teil, für die Sieger schließt sich die Teilnahme am Landeswettbe­werb an.

Die Jungen und Mädchen bringen freiwillig ein großes persönliches Engagement für die Schulgemeinschaft auf und übernehmen für ihre MitschülerInnen Verantwortung - und dies bei gutem wie schlechtem Wetter. Dieser Einsatz wird auf einem Beiblatt zum Zeugnis positiv vermerkt.

Einmal im Jahr werden die Lotsen durch eine gemeinsame Fahrt mit dem Verkehrs­beratungslehrer belohnt.

 

 

3.1.11  Unser Schulgarten

 

Der Schulgarten der Fürstenbergschule ist unterteilt in eine weitläufige Rasenfläche mit verschiedenen Obstbäumen und einem kleinen Teich, einen in Anlehnung an westfälische Bauerngärten gestalteten Beetbereich, einen Teil mit alten Bäumen und Sträuchern und einem gemauerten Sitzrondell mit einer Feuerstelle. Diese Feuer­stelle wird von allen Klassen im Laufe des Jahres zum Grillen genutzt . Im Herbst wird hier auch noch nach der Kartoffelernte ein Kartoffelfeuer gemacht. Durch diese Aktionen wird das Gemeinschaftsgefühl der SchülerInnen immer wieder ge­stärkt.

Die Arbeit im Garten konzentriert sich vor allem auf die Zucht, das Anpflanzen und die Pflege von Nutz- und Zierpflanzen. Möglichst viele Pflanzen werden von den SchülerInnen selbst im Klassenzimmer ausgesät, pikiert und später im Garten aus­gepflanzt. Sie finden Gefallen an der praktischen Arbeit, die eine willkommene Ab­wechslung zum Arbeiten im Klassenraum darstellt.

Für die meisten SchülerInnen ist es faszinierend, bewusst die Entwicklung der Pflan­zen vom Samenkorn bis zur ausgewachsenen Pflanze mitzuerleben. Der erste Blick am Anfang der Gartenstunden gilt in der Regel dem Wachstumsfortschritt der selbst gesäten bzw. ausgesetzten Pflanzen.

Zum fächerübergreifenden Unterricht im Fach Hauswirtschaft dient die Ernte der Apfelbäume, ein Kräuterbeet, die Kartoffel- und Kürbisernte. Auch freuen sich flei­ßige Gärtner nach getaner Arbeit über die „Belohnung“ aus eigener Zucht (z.B. Möh­ren, Radieschen, Tomaten, Johannis- und Brombeeren).

Vom Frühjahr bis in den Herbst hinein wird der Garten im Rahmen des Biologie- bzw. Wahlpflichtunterrichtes bewirtschaftet. Biologische Themen können hier praxisnah erarbeitet werden.

Dies wird auch erleichtert durch Nisthilfen für Wildbienen, installiert an einer Wand des Gartenhauses, durch einen immer wieder zu erneuernden Naturzaun und Be­obachtungen der Wasserwelt des kleinen Teiches.

Durch die Arbeit üben sich die SchülerInnen auch im respektvollen Umgang mitein­ander. Teamarbeit ist hierbei eine Selbstverständlichkeit.

 

 

3.1.12  Arbeitsgemeinschaften der Fürstenbergschule

 

Die Fürstenbergschule bietet ihren SchülerInnen verschiedene Arbeitsgemeinschaf­ten (AGs) an. Zum einen sollen sie neue und andere Formen des Zusammenarbei­tens und des sich Wohlfühlens in der Schule erleben können. Zum anderen sollen sie durch die Arbeitsgemeinschaften sinnvolle, ihren Interessen und Neigungen ent­sprechende Freizeitangebote kennenlernen.

Die Jugendlichen erfahren dabei Möglichkeiten eigener Freizeitgestaltung und lernen somit, nicht ausschließlich auf kommerzielle Angebote angewiesen zu sein.

Die Arbeitsgemeinschaften werden zum Teil von außerschulischen Partnern durchgeführt. Die Angebote, welche stark von der Lehrerstellensituation abhängig sind, waren bzw. sind:

 

Fußball

Babysitting

Seidenmalerei

Selbstbehauptung und Selbstverteidi­gung für Mädchen und Jungen (Shoto­kan–Karate-Dojo)

Rudern

Tanztraining zum Erwerb des Jugend- Tanzsportabzeichens (Die Residenz Münster e.V.)

Mofakurs

Dance 4Fans (Tanzschule Driese)

Schach

Trommeln (Herr Redeker)

Internationale Küche

Stärkung des Miteinanders (nur 6b)

Einführung in das Internet

 

 

 

 

3.1.13  Schulfeste und Schulfeiern

 

Schulfeste und Schulfeiern sind fester Bestandteil unseres Schullebens.

 

Einschulungsfeier

Den Ablauf der Einschulungsfeier der neuen 5. Klassen entnehmen Sie bitte Kap. 3.1.3.

 

Schulentlassfeier

Die Entlassfeier der Fürstenbergschule zeichnet sich durch eine enge Zusammenar­beit zwischen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen aus.

Ein gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst eröffnet den Entlasstag. Danach findet im Pfarrer-Eltrop-Heim eine Feierstunde statt, in der besonders die SchülerIn­nen der unteren Jahrgänge den festlichen Rahmen gestalten. Im Anschluss daran laden die EntlassschülerInnen zu einem Sektempfang ein.

Die 9. Jahrgänge übernehmen mit ihren Klassenleitungen die festliche Dekoration und die Vorbereitung und Durchführung des Sektempfangs.

 

Schulfest

Auch bei den Schulfesten werden LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern in Planung und Durchführung eingebunden. Der Gemeinschaftssinn wird durch Freude am gemeinsamen Tun und Erleben gefördert, was zu einer Identifikation mit der Schule beiträgt. Nach einem Schulkonferenzbeschluss sollen die SchülerInnen zweimal während ihrer Schulzeit an unserer Schule ein Schulfest erleben.

Die Öffnung dem Stadtteil gegenüber ist dabei auch ein wichtiger Aspekt.

 

 

3.1.14  Projekttage

 

Wesentlich für die Projekttage ist es, dass unseren SchülerInnen die Möglichkeit gegeben wird bei Planung und Gestaltung entscheidend mitzuwirken. Sie lernen un­abhängig von Stundenplan und Unterrichtsfach einen thematischen Zusammenhang entsprechend ihrer Wahl kennen und arbeiten in der Regel auch außerhalb des Klassenverbandes. Projekttage sollen aufgrund der positiven Resonanz häufiger stattfinden als Schulfeste. Denkbar ist auch eine Kombination von Projettagen und Schulfest.

 

Lesewettbewerb im 5./6. Jahrgang

Der Lesefähigkeit kommt bei der Bewältigung schulischer Aufgaben und Leistungsanforde­rungen eine zentrale Rolle zu. Die Förderung und Festigung der Lesefähigkeit gilt es von daher auf vielfältige Art und Weise sicherzustellen. Zum größten Teil ent­wickelt sich Lesefähigkeit aber über die Freude und den Spaß am Lesen - der Lese­wettbewerb der Fürstenbergschule soll hierzu beitragen.

Er versteht sich auch als ein Teil der „Zusätzlichen Förde­rung im sprachlichen Bereich in den Jahrgängen 5 und 6“ (vgl. Förderkonzepte Kap. 3.2.6).

In den letzten Jahren hat sich ein fester Organisationsrahmen für die Planung und Durchführung entwickelt. Die Verbindlichkeit ist durch Beschlusslage der Fachkonferenz Deutsch sichergestellt.

 

 

·        Am Wettbewerb nehmen alle SchülerInnen teil, und zwar auf drei Ebenen:

                            Gruppe A: schwache LeserInnen

                            Gruppe B: mittlere LeserInnen

                            Gruppe C: gute LeserInnen

·        Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung übernehmen jeweils die Deutschfachkräfte des 6. Jahrgangs.

·        Der Termin für die Durchführung wird auf das Ende des 1. Halbjahres oder den Beginn des 2. Halbjahres gelegt.

·        Alle SchülerInnen erhalten eine Lesemappe.

·        Der Wettbewerb hat drei Entscheidungsrunden: die ersten beiden Run­den verlaufen klassenintern, die letzte Runde verläuft klassen- und jahr­gangsübergreifend.

·        Die Jury: Sie setzt sich in Runde 1 und 2 aus Paten zusammen (vgl. Paten­konzept Kap. 3.1.3), in Runde 3 aus Paten, Eltern und ehemaligen KollegInnen.

·        Die Endausscheidung: Es wird rechtzeitig auf diesen Termin hingewiesen, Gäste (Eltern, KlassensprecherInnen der oberen Jahrgangsstufen und KollegInnen) werden geladen.

·        Die Preise: Alle SchülerInnen der 3. Runde erhalten eine Urkunde. Buchgeschenke* gibt es für die SchülerInnen, die in den Gruppen A, B und C die 1., 2. und 3. Plätze belegt haben.

 

 

 

*   Die Kosten für die Buchgeschenke können erfreulicherweise aus Geldern der Stif­tung „Plönies-Zumsande“ gedeckt werden, denn die Schule erhält jährlich ent­sprechende Zuwendungen. Am Tag der Endausscheidung erhalten die SchülerIn­nen direkt ein Buchgeschenk oder einen Gutschein für den Erwerb eines Buches, der dann einige Tage nach der Endausscheidung bei einem gemeinsamen Besuch einer Buchhandlung eingetauscht werden kann.

 

 

Gesundheitstage

 

Die in Kap. 3.1.5 vorgestellten Grundprinzipien, denen sich das Kollegium der Fürs­tenbergschule verpflichtet fühlt, haben in den vergangenen Jahren zur Entwicklung des dreisäuligen Konzepts „Projekttage Gesundheit“ geführt. Dieses Konzept ist schrittweise in den verschiedenen Schulmitwirkungsgremien diskutiert und verab­schiedet worden. Große Teile des Konzepts „Projekttage Gesundheit“ wurden bereits mit Erfolg durchgeführt.

 

 

Säule I

Schulprojekttag

Der Schulprojekttag findet immer am Mittwoch oder Donnerstag vor den Halbjahreszeugnissen statt.

Durchführung im Klassenverband oder in Kleingruppen

5. Jahrgang

Gesundes Frühstück und Kooperationsspiele

6. Jahrgang

Rauchen und Nein-Sagen

7. Jahrgang

Hygiene (geschichtliche Entwicklung, unsere Körperhygiene, Kos­metik, Piercing)

Wasser - Lebensgrundlage für den Menschen

8. Jahrgang

Alkohol

9. Jahrgang

Drogen

10. Jahrgang

Aids

 

 

Säule II

Jahrgangsprojekttag

LehrerInnen einer Jahrgangsstufe wählen zu Beginn des Schuljah­res einen eigenen Termin.

Durchführung gegebenenfalls klassenübergreifend

5. Jahrgang

Wandern mit gesundem Picknick

6. Jahrgang

Sexualaufklärung

7. Jahrgang

Schwangerschaft und Verhütung

8. Jahrgang

Klettern

Fitness (mit und ohne Studio)

Lärm erkennen und reduzieren

9. Jahrgang

Essstörungen

gesund abnehmen

gesund kochen

10. Jahrgang

Homosexualität und Transsexualität

 

 

Säule III

Sport- und Spieltag

Termin: 2. Schulhalbjahr

Durchführung klassen- und jahrgangsübergreifend

5. Jahrgang

Leistungsherausforderung im Rahmen der Bundesjugendspiele

spielerische Bewegung als positive Einzel- und  Gruppenerfahrung

Bewegung zur Unterstützung von Hilfsprojekten (Sponsorenaktivi­täten)

6. Jahrgang

7. Jahrgang

8. Jahrgang

9. Jahrgang

10. Jahrgang

 

 

Die Themenauswahl für die einzelnen Jahrgänge ist zu verstehen als aufbauend und ergänzend zum regulären Unterrichtsstoff. Alle Themen sollen nach Möglichkeit aus dem Blickwinkel verschiedener Fächer behandelt werden.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Projekttage nutzen die KollegInnen der Schule inzwischen das Angebot verschiedener Institutionen und Einzelpersonen zur Kooperation. Einige seien hier stellvertretend genannt:

 

·      Pro Familia

·      Gesundheitsamt

·      Diakonisches Werk

·      Caritas

·    Gesundheitshaus

 

 

Aus der Geschichte lernen

Ein wichtiger Bestandteil des Geschichtsunterrichts in der Klasse 10 Typ B an der Fürstenbergschule ist ein dreitägiges Seminar: „Aus der Geschichte lernen?!“

Dieses Seminar findet im Franz-Hitze-Haus in Zusammenarbeit mit der Villa ten Hompel statt.

Die SchülerInnen erfahren durch Zeitzeugenberichte, in Rollenspielen und durch eine Fahrt zur Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Ber­gen-Belsen, was damals eigentlich passiert ist, aber auch welche Konsequenzen sich heute daraus ergeben.

 

 

Kochwettbewerb des 9. und 10. Jahrgangs

Alljährlich findet auf Stadtebene ein Kochwettbewerb der Münsteraner Hauptschulen statt.

Die Fürstenbergschule nimmt an dieser- bei den Schüler und Schülerinnen sehr be­liebten -Veranstaltung mit der Jahrgangsstufe 9/10 teil.

 

Mathe-Knobelei im 5. und 6. Jahrgang

Seit dem Schuljahr 2001/02 nimmt die Fürstenbergschule jedes Jahr an einem über­regionalen Mathematikwettbewerb, der speziell für Hauptschulen ausgeschrieben ist, teil. Teilnehmer sind SchülerInnen des 5. und 6.Jahrgangs, die sich zunächst in einem schulinternen Wettbewerb qualifizieren. In dieser ersten Runde brüten die SchülerInnen über kniffligen Aufgaben, die man vielleicht nicht unbedingt im Mathe­matikbuch findet. Zusammen mit MitschülerInnen wird in  Partner- oder Gruppen­arbeit nach Lösungen gesucht.

Sind die vier Besten aus der ersten Runde gefunden, geht es in die nächste Runde auf Stadtebene. Hier messen sich jeweils Teams aus 4 SchülerInnen mit den jewei­ligen Teams der anderen münsterischen Hauptschulen. Auch hier gilt es wieder im Team knifflige Aufgaben in einer vorgegebenen Zeit zu lösen. Ist man hier erfolg­reich, geht man voller Stolz und um viele Erfahrungen reicher, auf jeden Fall mit einer Urkunde und auch einigen Preisen zur Schule zurück.

Ist man aber vielleicht sogar Stadtmeister geworden, geht es in die dritte Runde auf Regionalbezirksebene.

Die Matheknobelei ist für alle SchülerInnen ein Gewinn, denn hier wird oftmals Freude und Spaß an der Mathematik neu geweckt .

Bleibt noch zu erwähnen, dass unsere Schüler/innen schon mehrfach den 2. bzw. 3. Platz auf Stadtebene belegt haben. Einmal sogar Sieger auf Stadtebene wurden und damit zur Endausscheidung auf Regierungsbezirksebene fahren durften. Dort wurde ein ehrenvoller 3. Platz erreicht.

 

 

Lotsenwettbewerb

(s. Kap. 3.1.9)

 

 

3.1.15  Hofdienst

 

Zum Wohlfühlen in der Schule gehören viele Dinge, mit Sicherheit aber auch ein Schulhof und ein Schulgelände, das frei ist von Abfällen, Müll und Verunreinigungen. Den täglichen von Schülern und Schülerinnen zu leistenden Hofdienst könnte man insofern durchaus als „Wohlfühldienst“ bezeichnen. Der Erziehungsgedanke „was ich selbst verursache, muss ich auch selbst beheben“ steht natürlich auch hinter dem Konzept Hofdienst.

Der Hofdienst für den Tag wird in der Regel morgens nach kurzer Absprache zwischen Hausmeister und Schulleitung für eine Klasse oder eine Lerngruppe  festgelegt. Der Hausmeister achtet sehr genau auf eine gleichmäßige Verteilung der Hofdienste auf die einzelnen Lerngruppen.

Der Hausmeister stellt die notwendigen Geräte (Zangen) zur Verfügung, ist während des Hofdienstes anwesend, korrigiert und beaufsichtigt die Schülergruppen. Der so von unserem Hausmeister begleitete Hofdienst garantiert uns allen einen gepflegten Schulhof, trägt aber auch ganz wesentlich zu dem guten Verhältnis bei, das zwi­schen dem Hausmeister und den SchülerInnen der Fürstenbergschule besteht.

 

3.1.16   Cafeteria am Elternsprechtag

Seit vielen Jahren ist es an unserer Schule üblich, am Elternsprechtag sowohl für die Eltern als auch für die LehrerInnen Kaffee, Kuchen und belegte Brötchen zu reichen.

In den letzten 3 Schuljahren wurde die Organisation und Durchführung von den Klassenleitungen und SchülerInnen des 8. Jahrgangs übernommen. Diese Re­gelung hat sich bewährt.

Die notwendigen Sachspenden kommen aus der Elternschaft der Klassen 8. Deshalb kommt auch der Reinerlös den beteiligten Klassen zu Gute.

Der gemeinsame Einsatz der SchülerInnen fördert den Gemeinschaftssinn, sie ler­nen Verantwortung für eine Aufgabe zu übernehmen und Absprachen einzuhalten. Hinzu kommt eine Einübung von Umgangsformen während der Bedienung von Eltern und LehrerInnen.

 

3.1.17  SV-Arbeit an der Fürstenbergschule

In den letzten Jahren hat die SV–Arbeit erkennbare Stärkung erfahren. Schülerspre­cher und SV–Lehrerin setzten sich vermehrt für soziale Themen ein.

So gab es im Schuljahr 2004/2005 eine großangelegte Sammelaktion „Briefmarken für Bethel“, die mit einem unerwartet hohen Ergebnis endete. Durch die Marken wer­den Arbeitsplätze in den Behindertenwerkstätten erhalten bzw. ausgeweitet. Diese Aktion läuft zurzeit weiter und soll auch in Zukunft fester Bestandteil des Schüler­engagements sein.

Ein weiteres wichtiges Thema für die SV ist die „gewaltfreie Schule“, für die sich die SV-VertreterInnen sehr engagiert eingesetzt haben. Ein Maßnahmenkatalog, der bei Ver­fehlungen unterschiedlichster Art greifen soll, wurde von allen SchülerInnen der Schule entwickelt und in die zurzeit laufende Eltern–Lehrer Aktion zu diesem Thema eingebunden. Die Schülersprecher regten auch verstärkten Schülereinsatz bei der Durchführung an. Dieses ist ein weiterer Baustein - zusammen mit den seit Jahren tätigen Streitschlichtern – zum gewaltfreien Umgang miteinander.

 

Auch zum Thema „Handyfreie Fürstenbergschule“ haben sich die Schülerspre­cherInnen und ihre Vertreter aktiv eingebracht und dafür viele Argumente geliefert, wie z.B. ungestörte unterrichtliche Arbeit (die eigene und die der Mitschüler). Außer­dem haben sie das Argument „Entspannungsmöglichkeiten ohne technische Berie­selung während der Pausen“ vorgebracht, in der Schulkonferenz für die Durchfüh­rung dieser Idee gestimmt und auch in den SV-Sitzungen Überzeugungsarbeit ge­leistet.

 

3.1.18  „Handyfreie“ Fürstenbergschule

Es ist bekannt, dass die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten (MP3-Player, PSP, Nintendo etc.) während der Schulzeit immer größere Probleme aufwirft. Darum erklären sich immer mehr Schulen zu „handy-freien“ Zonen und ver­bannen die elektronischen Geräte mit folgenden Begründungen aus dem Unterricht und auch aus den Pausen:

 

-     Zunächst einmal ist noch nicht geklärt, inwieweit die Strahlen die Gesundheit der Heranwachsenden beeinträchtigen.

-     Außerdem möchten sie durch das Verbot erreichen, dass die SchülerInnen ungestört dem Unterricht folgen können und nicht durch Klingeltöne und SMS-Nutzung gestört werden.

-     Sie möchten die Kostenfalle „Handy“ wenigstens während der Unterrichtszeit nicht vergrößern.

-     Sie möchten nicht, dass SchülerInnen Gewalt- und Pornovideos aufnehmen, betrachten, versenden und mit diesen Gedanken in die nächste Stunde gehen.

-     Sie möchten nicht, dass LehrerInnen und MitschülerInnen fotografiert und diese Aufnahmen ins Netz gestellt werden.

-     Sie möchten nicht, dass elektronische Spiele die SchülerInnen während der Pausen bei dem Kampf um das Erreichen des nächsten Levels dermaßen fesseln, dass Gespräche untereinander, die Einnahme des Frühstücks und oft auch der Toilettengang entfallen und dann während der nächsten Unterrichtsstunde eingefordert werden.

-     Auch die „Verkabelung mit MP3-Playern“ u.ä. und die andauernde Beschallung durch Musik der eigenen Geräte und der der MitschülerInnen dienen nicht dazu, die Kommunikation, die Aufmerksamkeit und die Konzentration der SchülerInnen zu verbessern und sie, nach der Pause, gestärkt und entspannt in die nächste Unterrichtsstunde gehen zu lassen.

 

Auch die Schulkonferenz der Fürstenbergschule hat sich in ihrer Verantwortung für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit der SchülerInnen einstimmig gegen die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten während der Unterrichts­zeit ausgesprochen. Das bedeutet: Mitgebrachte Handys und andere elektronische Geräte dürfen innerhalb des Schulgeländes (Gebäude, Gänge, Turnhalle, Schulhof etc.) keinesfalls eingeschaltet werden. Ein eingeschaltetes Gerät gilt, selbst wenn es auf stumm geschaltet ist, als störender Gegenstand.

Bei Nichteinhalten der Vorgaben wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Das ent­sprechende Gerät wird eingezogen und frühestens am nächsten Tag den Eltern oder Erziehungsberechtigten gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt. Diese Rege­lung gilt ab 1. Januar 2009.

 

3.1.19  Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog ist in den Lehrerkonferenzen im Schuljahr 2005/06 erarbei­tet und in der Schulkonferenz am 13. Juni 2006 verabschiedet worden.

Die Schul- und Hausordnung der Fürstenbergschule, die allen Schülern und Schülerinnen sowie den Erziehungsberechtigten bekannt ist, enthält die für die Fürstenbergschule grundlegenden Regeln für das Verhalten im Unterricht und das allgemeine Miteinander während des Schulmorgens. Sollte es dennoch zu  Fehlver­halten von Schülern und Schülerinnen kommen, so soll folgendermaßen vorgegan­gen werden:

 

Bei Unterrichtsstörungen :

·         Der Schüler/die Schülerin wird - falls notwendig - mit Begleitung nach dem WWW-Plan in eine andere Klasse bzw. zum Trainingsraum gebracht.

·         Der Schüler/die Schülerin erhält ein Arbeitsblatt mit Zusatzaufgaben. Auf diesem Blatt stehen :

o   Fragen zum Fach

o   Fragen zur Reflektion über das Fehlverhalten

o   Platz für Kommentierung und Abzeichnung durch WWW-Lehrkraft

·         Bei Weigerung nach WWW-Plan bzw. in den Trainingsraum zu gehen werden die Eltern ggf. aus der Klasse heraus mit dem Handy angerufen und zur Schule be­stellt. Herr Rossel soll dazu geholt werden.

 

Bei Beleidigungen gegenüber Schüler und Schülerinnen:

·         Der Schüler/die Schülerin soll über seine Sprache reflektieren. „Brief der Wahr­heit“.  Der „Brief“ wird an die Eltern /Erziehungsberechtigten geschickt, soll zu Hause bearbeitet werden und wird der Schule (Schülerakte) wieder zugeführt.

 

Bei Beleidigungen gegenüber Lehrpersonen:

·         Der Schüler/die Schülerin soll sofort nach WWW-Plan in eine andere Klasse gehen. Die Lehrperson entscheidet situativ. Ggf. soll nach Rücksprache mit der Schulleitung ein Ausschluss vom Unterricht (notwendige Konsequenz: Teilkon­ferenz) angeordnet werden.

 

Beim Anspucken von MitschülerInnen:

·         Das Anspucken von MitschülerInnen soll ebenso wie die Beleidigung von Lehrper­sonen  geahndet werden.

Es muss eine Entschuldigung vor der Klasse stattfinden. Der Schüler/die Schüle­rin sollte nach Möglichkeit die Reinigungskosten für die Kleidung tragen.

 

Bei Spucken auf dem Schulgelände :

·         Aufsichtsführende Lehrpersonen werden aufgefordert gezielt gegen  das Spucken vorzugehen und sofort für die Säuberung durch den Schüler/die Schülerin zu sor­gen.

Hierfür sollte die Aufsichtsperson immer genügend Papierhandtücher (liegen im

Lehrerzimmer) dabei haben.

Zusätzlich soll der Schüler/die Schülerin noch Textpassagen aus der Schulord­nung (Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände) abschreiben.

 

Bei Verspätungen:

 

Bei Verspätungen zu Stundenbeginn  soll der Allgemeine Verspätungsschein (AVS) eingesetzt  werden:

 

·      AVS-Scheine werden nicht mehr im Sekretariat ausgefüllt, sondern liegen in jedem Klassenraum aus.

·      Die KlassenlehrerInnen erhalten von den FachlehrerInnen umgehend die ausge­füllten Scheine.

·      Pro Verspätung wird eine Schulstunde nachgearbeitet, in speziellen Fällen auch mehr.

·      Bei Nichterscheinen zur Nacharbeit wird dieses Versäumnis zum darauf folgenden Termin nachgeholt.

·      Das Nacharbeiten der versäumten Zeit erfolgt möglichst zeitnah.

·      Die Nacharbeit erfolgt in der 7./8. Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft.

·      Diese Nacharbeitszeit ist kein „Nachsitzen“, sondern soll die Gründe der Verspä­tungen aufarbeiten und Lösungswege für eine bessere Zukunft aufzeigen. Hierbei hilft ein von Sozialpädagogen und Lehrkräften erarbeitetes Konzept.

·      Im anderen Fall stellt die Lehrkraft den SchülerInnen ausgewählte Aufgaben aus dem jeweiligen Fachunterricht zur Nacharbeit  zusammen.

·      Die AVS-Scheine werden nach Bearbeitung im Sekretariat abgegeben und dort ein Schulhalbjahr gesammelt.

·      Die Eltern werden über das Nacharbeiten ihrer Kinder telefonisch bzw. schriftlich informiert.

·      Falls diese Maßnahmen keine Veränderungen bei den Schüler/innen bewirken, kann gegebenenfalls auch eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen werden.

 

Bei Rauchen auf dem Schulgelände:

·         Hinsehen und Bennennen durch die Aufsichtslehrpersonen

·         Meldung an die Klassenleitungen

·         Wer auf dem Schulgelände geraucht hat, muss nach dem Unterricht Kippen auf­sammeln und das Ergebnis vorlegen.

·         Hofdienst

·         Raucherbrief (vgl. Mappe Formblätter und Musterbriefe) an die Eltern oder die Erziehungsberechtigten

·         Nach 3 Raucherbriefen folgt ein Gespräch zwischen dem/ der betroffenen Schü­ler/in, der Klassenleitung, einer Vertrauensperson und der Schulleitung. Lösungsmöglichkeiten sollen erarbeitet werden.

·         Nach 5 Raucherbriefen gibt es eine Teilkonferenz.

·         Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

Bei Bedrohung und Erpressung:

·         Lehrkräfte und Schulleitung sollen - auch bereits bei Verdacht - umgehend infor­miert werden, damit besondere Achtsamkeit herrscht.

·         Ggf. findet nach Rücksprache mit der Schulleitung ein sofortiger Ausschluss vom Unterricht statt.

·         Eltern/Erziehungsberechtigte (Täter + Opfer) werden informiert

·         Erwiesene Bedrohung und Erpressung führt zu einer Teilkonferenz.

·         Ggf. sollen die Opfer bzw. die Eltern zur Anzeige ermutigt werden.

·         Dokumentation in der Schülerakte

·         Ausschluss von besonderen Klassenaktionen

·         Wiedergutmachungsbemühungen anstreben und unterstützen (praktische Tätigkei­ten wie z.B.: Reparatur- und Reinigungsdienste, gemeinnützige Aufga­ben, Spüldienst, Hofdienst, etc.).

·         Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

Bei Drogenbesitz:

·         Es gilt den Einzelfall genau zu prüfen. Dies muss in Absprache mit der Klassenlei­tung, der Schulleitung, weiteren Lehrpersonen, den Eltern und ggf. hin­zuzuziehenden Fachkräften geschehen.

·         Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

 

PRÄVENTIONSMASSNAHMEN zu den Bereichen Rauchen, Drogen­besitz, Bedrohung und Erpressung

 

·         Konzept Gesundheitstage (vgl. Kap. 3.1.5 bzw. Kap. 3.1.13)

·         Herr Schallenberg von der Drogenberatung soll regelmäßig die Klassen und das Kollegium informieren.

·         Der/die Beratungslehrer/in sollte regelmäßig in Lehrerkonferenzen informieren.

·         Zusätzlich sollte Herr Schallenberg zur Informationen in die Lehrerkonferenz gebe­ten werden.

·         Es sollte eine polizeiliche Aufklärung aller Klassen unter Beteiligung der Eltern stattfinden.

·         Grundprinzip für Lehrkräfte: Vertrauen bei SchülerInnen schaffen, so dass sie sich im Fall von erlebter Bedrohung und Erpressung an die Lehrkraft wenden .

·         Unterrichtsgespräche zum Thema

·         Filme/Rollenspiele zum Thema (nähere Auskunft Herr Rossel)

·         Aufklärung durch die Polizei

·         In den Klassen der 8./9. und 10. Jahrgänge ist die Teilnahme an Gerichtsverhand­lungen zum Thema angestrebt.

 

3.1.20  Schulpflegschaft und Elternarbeit an der Fürstenbergschule

Die Elternarbeit unterstützt vorbehaltlos die vier Leitbilder der Schule (s. Kapitel 2).

Darüber hinaus hat Sie sich drei Themen besonders verschrieben:

1.         Kommunikation und Ausgleich

2.         Zusammenführen und Zusammenarbeiten

3.         Initiieren und Aktivieren

Die Kommunikation unter allen Beteiligten, LehrerInnen, Schulleitung, Sozialarbeite­rInnen, Eltern, InteressenvertreterInnen und SchülerInnen wird ständig angeregt und durch kleine Arbeitskreise aktiv gehalten. Der Ausgleich zwischen den unterschied­lichen Interessen der Beteiligten wird häufig erreicht.

Das Zusammenführen von o.g. Personen und Gruppen wie auch außerschulischen Kooperationspartnern wird sowohl über Einzelpersonen als auch durch die Kraft Amtes eingesetzten Institutionen sehr ernsthaft unterstützt und durch die Zusam­menarbeitserfolge gekrönt.

Das Initiieren von Verfahren oder Abläufen - wie z.B. die Thematik „erster Schultag“ - wird tatkräftig, in diesem vorliegenden Fall von einer Einzelperson aktiv angegangen und - wie der Erfolg zeigt - positiv als „Dauerveranstaltung“ in den Schuljahresplan aufgenommen.

 

Diese drei Themen und die ständige aktive Präsenz der Eltern in der Schule tragen Sorge für eine positive Entwicklung der Schule und des Schultyps.

 

 

3.1.21  Förderverein der Fürstenbergschule

Was ist ein Förderverein?

Der Förderverein der Fürstenberg Hauptschule ist ein Zusammenschluss von Perso­nen, die sich der Schule im Besonderen verbunden fühlen. Mitglieder sind z. B. er­wachsene Familienmitglieder der SchülerInnen und natürlich auch eine Anzahl an LehrerInnen.

Besonders freut sich der Verein über seine Mitglieder, denen das Wohl der Schüle­rInnen dieser Schule weiterhin am Herzen liegt, obwohl deren Kinder die Schule be­reits verlassen haben.

Selbstverständlich ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und eingetragen.

Der Förderverein trägt sich finanziell von privaten Spenden, Firmenspenden, seinen Mitgliedsbeiträgen und gelegentlichen Zuweisungen durch das Amtsgericht (Bußgel­der).

Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Fürs­tenbergschule sowohl ideell als auch materiell zu unterstützen und zu fördern.

 

Was macht der Förderverein im Einzelnen?

Leider sind die finanziellen Mittel der Schule stark eingeschränkt; sodass zusätzliche pädagogisch förderliche Anschaffungen kaum aus dem Schulbudget geleistet wer­den können.

So wurden z.B. - damit interessierte, engagierte LehrerInnen optimal in die Unter­richtgestaltung nach der Methode Klippert einsteigen konnten – vom Förderverein in 2005/2006 die Kosten für die Erstausstattungen mit Moderationsmaterial übernom­men. Diese Klassensätze stehen natürlich auch den SchülerInnen zur Verfügung. Sie werden nach Bedarf erneuert und erweitert.

Auch hat der Verein in der Vergangenheit Kosten für Projektarbeiten und andere unterstützungswürdige Tätigkeiten übernommen.

Neben einer Vielzahl an Kleinbeträgen, wie z.B. für die Unterstützung des Projekts „Bergen-Belsen“, werden auch Jahr für Jahr - so die Kassenlage des Vereins es

erlaubt - Rückstellungen gebildet, um z.B. größere Anschaffungen (Trikots für Fußballmannschaften, Schulkleidung (T-Shirts) zur Einschulung der 5. Klassen usw.) in der Zukunft finanzieren zu können.

 

Der Förderverein ist seit über 20 Jahren aktiv und hat verschiedene Dinge über die­sen langen Zeitraum mehrfach beschaffen können.

 

Der Verein freut sich über jedes neue Mitglied.

 

 

3.1.22  Schulkleidung: Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit

Die SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern der Fürstenbergschule haben gemeinsam beschlossen, auf freiwilliger Basis eine einheitliche Kollektion von Schulkleidung anzubieten.

Da in der heutigen Zeit Markenartikel in den Schulen immer wichtiger werden und Hänseleien über „Billiogartikel“ Alltag unter SchülerInnen sind, bietet Schulkleidung eine gute Alternative. Sie ist ein sinnvoller Beitrag zur Chancengleichheit. Kinder lernen, dass ihr Wert nicht von der Mode abhängt.

Eine einheitliche Kleidung schützt vor Mobbing, sie stärkt das Gruppengefühl und die Identifikation mit der Schule. Gegenseitige Achtung macht stark.

Mit viel Idealismus und Spaß wurde ein Schullogo entwickelt.

Nach Anlaufschwierigkeiten mit der ersten Firma hat die Fürstenbergschule jetzt mit der Firma Brands einen tollen Partner für die Kollektion gefunden.

 

 

3.2     Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leit­bild II

 

Wir schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individu­elle Leistungsentfaltung durch Teamarbeit.

 

In vielen gesellschaftlichen Feldern wird in zunehmendem Maße auf Teamarbeit ge­setzt. Die Schule kann hier nicht zurückbleiben und muss die vorhandenen Ansatz­punkte für gute Zusammenarbeit intensiv nutzen und ausbauen.

Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Lehrerkollegiums im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich sind für die pädagogische Effektivität einer Schule von großer Bedeutung. Nicht nur das Erfassen von kognitiven Leistungen, sondern auch die Voraussetzungen für selbstständiges und kooperatives Lernen bei SchülerInnen zu schaffen, das ist mittlerweile nahezu selbstverständlich. Ein förderndes und gleichzeitig kooperativ arbeitendes Kollegium kann diese Lernprozesse der Schüler­schaft nachhaltig unterstützen und sichern. Die Umsetzung der untenstehenden Ar­beitsfelder schaffen dann Rahmenbedingungen für die Bildung und Leistungsentfal­tung unserer SchülerInnen.

 

 

3.2.1      Teamteaching

 

Soweit es die Stellensituation der Fürstenbergschule zulässt, wird das Modell „Teamteaching“ im 5. und 6. Jahrgang gefahren. Das bedeutet: im Stundenplan dieser Klassen sind kontinuierlich 3-5 Stunden in der Woche mit zwei Lehrkräften besetzt. Damit wird die schwierige Integrationsarbeit, die in der Regel im 5. und 6. Jahrgang zu leisten ist, nachhaltig unterstützt.

Für die SchülerInnen, die gerade von der Grundschule kommen, ist das Team­teaching besonders wichtig. Dem Einzelnen kann mehr Zeit gewidmet werden bei der Erklärung von Aufgabenstellungen und dem Erkennen und Finden von Lösungs­wegen. Durch die mögliche schnellere Reaktion auf Probleme der Kinder ist eine bessere Förderung gegeben. Die Leistungsbereitschaft steigt und die SchülerInnen geben bei Schwierigkeiten nicht so schnell auf. Die SchülerInnen fühlen sich dadurch akzeptiert – sie können ein vertrauensvolles Verhältnis zur Lehrperson entwickeln. Außerdem wird die Lernatmosphäre stressfreier und die SchülerInnen fühlen sich deutlich wohler.

Zwei LehrerInnen im gleichen Unterricht lassen die Kinder verschiedene sich ergän­zende Wege und Möglichkeiten kennenlernen. Auch auf diese Weise wird das Spek­trum der Kinder erweitert.

Für die Lehrkräfte bedeutet Teamteaching:

Intensivere Kontakte zu SchülerInnen

Feedback über eigenes LehrerInnenverhalten

Ergänzung des Einen durch den Anderen

Absprachen müssen getroffen und eingehalten werden.

Verschiedene Unterrichtsformen und Lehrmethoden sind in einer Stunde möglich.

Es bietet sich an, das Konzept „Teamteaching“ noch stärker als bisher schon üblich in folgenden Bereichen anzuwenden:

Im Projektunterricht

Im Ausbildungsunterricht mit ReferendarInnen

In der Vorbereitung von Klassenfahrten

Bei Veranstaltungen innerhalb eines Jahrgangs

Im fächerübergreifenden Unterricht

 

 

3.2.2      Das Trainingsraum-Programm

 

In vielen Klassen leidet der Unterricht darunter, dass es Schüler/innen gibt, die häufig den Unterricht stören.

Unter deren Störattacken leiden dann alle Beteiligten, auch die Störenden selber, wenngleich sie dies nicht unmittelbar einsehen wollen.

Es stellt sich angesichts dieser weit verbreiteten Symptomatik die Frage:

Wie kann es eine Lehrerin bzw. ein Lehrer schaffen, die Klasse zu unterrichten und die Störaktionen einzelner Schüler/innen einzugrenzen, wenn diese auch nach Ermahnungen nicht einlenken wollen? Eine Antwort hierauf gibt das Trainingsraumprogramm.

 

Die Ziele des Trainingsraumprogramms:

Das erste und wesentlichste Ziel des Programms besteht darin, die lernbereiten Schüler/innen zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten und qualitativ guten Unterricht anzubieten.

 

Das zweite Ziel des Programms besteht darin, häufig störenden Schüler/innen Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen erwerben.

 

Da es nicht in der Macht der Lehrer/innen liegt zu bestimmen, ob ein verhaltensschwieriger Schüler bzw. eine verhaltensschwierige Schülerin diese Hilfen auch annehmen möchte, kann ein Fortschritt in diesem Bereich nicht in jedem Einzelfall erwartet und garantiert werden. Die Schule kann aber mit dem Programm den lernbereiten Schüler/innen einen entspannteren und weniger oft und stark gestörten Unterricht garantieren. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Lehrer/innen selber.

 

Das Programm verwendet die Maxime des gegenseitigen Respekts und der pädagogischen Idee der maximalen Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten.

 

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

 

Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unter­richten.

 

Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

 

Bei der Einführung des Programms werden diese drei Regeln in jeder Klasse im Rahmen einer Klassendiskussion vorgestellt. Über diese Regeln kann nicht abgestimmt werden, da es keine Alternativen zum respektvollen Umgang gibt. Es ist die Pflicht der Schule Toleranz, Einsicht, Respekt, Empathie, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbereitschaft für die Gruppe zu fördern.

 

Wenn ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, wird er respektvoll ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten möchte, oder ob er in den Trainingsraum für verantwortliches Denken gehen möchte. Wenn der Schüler nicht einlenkt, dann muss er in den Trainingsraum gehen. Wenn er zurück in die Klasse möchte, muss er einen Rückkehrplan erstellen, indem er darlegt, wie er es das nächste Mal schaffen will, seine Ziele zu erreichen, ohne die anderen in der Klasse zu stören. Dies setzt voraus, dass der Schüler sich Gedanken darüber macht, was er denn selber möchte, was die anderen in der Klasse möchten und wie er seinen Beitrag für die Gemeinschaft leisten kann. Dieser Rückkehrplan liegt nun schriftlich vor und kann immer wieder mit dem tatsächlichen Verhalten und nachfolgenden Plänen verglichen werden. Jeder Plan wird mit dem vorhergehenden Plan verglichen und muss sich Schritt für Schritt qualitativ verbessern. Mit einem im Trainingsraum besprochenen Rückkehrplan geht der Schüler zurück in den Unterricht des Lehrers, der in geschickt hatte, ohne erneut zu stören. Der Lehrer entscheidet dann, ob er den Plan annimmt oder nicht.

 

Elterngespräche

Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil der Methode, sie unterstreichen das Ziel, die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule zu festigen. Wenn ein Schüler/eine Schülerin zum 5. Mal den Trainingsraum aufsucht, laden wir die Eltern zu einem Interventionsgespräch ein, an dem der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und der Sozialarbeiter teilnehmen. Sollte der Schüler/die Schülerin weiterhin im Unterricht stören, kommt es nach dem insgesamt 10. Trainingsraumbesuch zu einem erneuten Gespräch mit zusätzlicher Beteiligung der Schulleitung (Trainingsraumkonferenz).

Welche Hilfen im Einzelnen die Schüler/innen benötigen, soll als Ergebnis der Elterngespräche festgehalten werden. Damit unterscheiden sie sich von den Klassenkonferenzen, an deren Ende häufig eine Sanktionsmaßnahme ausgesprochen wird. Elterngespräche, so wie sie hier verstanden werden, werden mit dem Ziel geführt, Hilfsangebote zu machen, Maßnahmen vorzuschlagen, die dazu führen, dass der/die betreffende Schüler/in ohne zu stören am Unterricht teilnehmen und somit am besten von ihm profitieren kann.

 

 

3.2.3      Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert)

 

Die Wirtschaft, die Eltern und die Bildungspolitik stellen unseren SchülerInnen ver­änderte Anforderungen. Die Schule muss die SchülerInnen angemessen darauf vor­bereiten. Einmal erworbenes Wissen reicht heute nicht mehr aus, um in unserer Ge­sellschaft erfolgreich am Arbeitsplatz zu bestehen. Vielmehr ist ein lebenslanges Lernen notwendig, auf das unsere SchülerInnen durch neue Formen des Lehrens und Lernens vorbereitet werden. Im Zentrum stehen dabei Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eigenverantwortliches Lernen.

Darüber hinaus ist die mediengeprägte und lustorientierte Lebenswirklichkeit der SchülerInnen zu berücksichtigen. Ziel muss es sein, ausreichend Raum für die Ein­übung sozialer Verhaltensweisen zu schaffen.

Aus den genannten Gründen setzen wir an unserer Schule Schwerpunkte beim Methodentraining. Dieses beinhaltet die Bereiche:

  • Einführung von Arbeitstechniken,
  • Schulung von Arbeitsverhalten und

·         Förderung von Kommunikationsfähigkeiten.

Um diese Schwerpunkte zu verwirklichen bedienen wir uns zum einen des Klippert­schen Konzepts und zum anderen des projektorientierten Unterrichts. Neben einer besseren Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten unserer SchülerInnen tragen diese Methoden im Sinne der Pisa-Studie zu einer positiven Unterrichtsentwicklung bei.

Das Klippertsche Konzept wird zunächst den LehrerInnen durch ModeratorInnen der Bezirksregierung vermittelt. Dann üben die Klassen die neuen Methoden in einem einwöchigen "Klippert - Block" ein. Der Fachunterricht festigt und vertieft die so er­worbenen Kompetenzen.

Einen Baustein stellt EVA, das EigenVerantwortliche Arbeiten, dar. Durch spezielle Gruppenarbeitsformen werden Teamarbeit, Kritikfähigkeit, Austausch von Wissen untereinander und Offenheit gefördert.

Um die SchülerInnen in die Lage zu versetzten, sich selbstständig einem Thema oder einer Fragestellung zu nähern, werden ihnen methodische und kommuni­kative Mittel an die Hand gegeben; hierbei sollen den SchülerInnen die Vorzüge von Gruppenarbeit bewusst gemacht werden.

Die erlernten Arbeitstechniken nach Klippert münden in einen projektorientierten Unterricht, der die Kommunikationsfähigkeit weiter entwickelt. Beispiele solcher Arbeitstechniken sind das Erstellen eines Lernplakats oder das Halten eines Referats mit Hilfe von Stichpunkten.

Die Projektmaterialien für die 5. Jahrgänge „Meine neue Schule“ und ein „Sternen­projekt" stehen bereits zur Verfügung.

 

 

3.2.4      Leistungsbewertung

 

SchülerInnen erwarten bei der Beurteilung ihrer Leistungen eine gerechte Entschei­dung. Sie muss auf der Grundlage der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähig­keiten und Fertigkeiten sowie pädagogischer Kriterien, wie z.B. der Lernentwicklung, erfolgen. Klare Ansprüche an Leistung verbinden sich mit individueller Förderung. Die detaillierten Absprachen über die Leistungsbewertung in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten sind den Protokollen der Fachkonferenzen zu entneh­men.

Hilfen auf dem Weg zu einer abgestimmten Praxis der Leistungsbeurteilung werden durch folgende Übersicht veranschaulicht.

 

 

Verständigung über notwendige Kenntnisse / Fähigkeiten der SchülerInnen

 

 

¯

 

 

Verständigung über die Kriterien der Beurteilung

 

 

¯

 

 

Erstellung eines

Kriterienkataloges

 

 

¯

 

 

Korrektur

(Verfahren nach Absprache)

 

 

¯

 

 

Auswertung der Ergebnisse

®

Dokumentation

 

¯

¯

 

 

Ggf. Revision eigener unterrichtlicher Akzentsetzungen

Ggf. Revision des schulinternen Curriculums

 

(Vgl.hierzu: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung/ Ausgabe für Deutsch und Richtlinien für die Hauptschule)

 

 

3.2.5      Kopfnoten

 

Die SchülerInnen in Nordrhein-Westfalen erhalten ab dem Zeugnis (1. Hj. 2008/09) nur noch drei Kopfnoten für ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Das hat der Landtag am 5.11.2008 beschlossen. Benotet werden künftig die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit/Sorgfalt und das Sozialverhalten.

Das Ministerium hat eine Handreichung zum Umgang mit den Kopfnoten erstellt. Sie ist im Downloadbereich unter kopfhand.pdf herunterzuladen.

 

Die Kriterien für die Vergabe der Noten in Arbeits- und Sozialverhalten in allgemein verständlicher Form:

         

Note als Ziffer

1

2

3

4 - 6

Note

sehr gut

gut

befriedigend

unbefriedigend

Zu beurteilender Kompetenzbereich

entspricht den Anfor­derungen
in besonderem Maße

entspricht den Anfor­derungen
in vollem Maße

entspricht den Anfor­derungen
im Allgemeinen

entspricht den Anfor­derungen
noch nicht

Leistungsbereitschaft

S. arbeitet an der gestellten Aufgabe sehr konzentriert und selbst­ständig über einen längeren Zeitraum, sucht neue Aufgaben und zeigt Initiative.

S. arbeitet konzentriert und selbstständig an der gestellten Aufgabe, fragt nach, holt sich Unter­stützung.

S. arbeitet an der gestellten Aufgabe, ist leicht ablenkbar, flüch­tig, sucht Hilfe bei auftretenden Schwie­rigkeiten, muss neu motiviert werden.

S. arbeitet lustlos oder unwillig an der gestellten Aufgabe, stört andere Schüler bei der Arbeit, gibt trotz neuer Motiva­tion schnell auf.

Zuverlässigkeit/

Sorgfalt

S. ist immer pünktlich, hält Terminabsprachen jederzeit ein, erledigt die gestellten Aufgaben auch bei auftretenden Problemen gewissen­haft; hat immer die geforderten Materialien dabei.

S. führt die Hefte und Mappen außerordent­lich sauber und ordent­lich; hält alle Bücher, Lern- und Arbeitsmate­rialien in vorbildlichem Zustand.

S. erledigt die gestellten Aufgaben pünktlich und gewissenhaft; bringt die geforderten Materialien mit.

S. führt die Hefte und Mappen ordentlich nach den geforderten Vorga­ben; geht mit allen Büchern, Lern- und Arbeitsmaterialien ver­antwortungsbewusst um.

S. erledigt die gestellten Aufgaben manchmal oberflächlich und nicht immer termingerecht; vergisst manchmal die geforderten Materialien.

S. führt Hefte und Mappen überwiegend ordentlich; Bücher und Lernmaterialien zeigen Gebrauchsspuren.

S. erledigt die gestellten Aufgaben unregelmäßig, manchmal gar nicht, ist unzuverlässig und un­pünktlich; bringt die geforderten Materialien nicht mit.

S. führt seine Hefte und Mappen unvollständig und unsauber: Bücher und Lernmaterialien sind nach Gebrauch nicht mehr ausleihfähig.

Sozialverhalten

S. übernimmt gern zusätzliche Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; vertritt aktiv die Interessen der Gruppe; übernimmt jederzeit Verantwortung für eigenes Handeln und die Entscheidung der Gruppe.

S. bietet seine Hilfe jederzeit anderen an, hält sich immer an vereinbarte Regeln; ordnet eigene Interes­sen den Teamzielen unter.

S. übernimmt freiwillig Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; über­nimmt die Verantwor­tung für das eigene Handeln.

S. hält sich an verein­barte Regeln, arbeitet an gemeinsamen Pla­nungen aktiv mit, ist teamfähig.

S. übernimmt nach Ansprache Pflichten und Aufgaben für die Gruppe;

S. hält sich nicht immer an vereinbarte Regeln; hat manchmal Schwie­rigkeiten, seine Interes­sen gegenüber der Gruppe zurückzustellen.

S. fällt es schwer, seine normalen Pflichten zu erfüllen, übernimmt keine Pflichten und Aufgaben für die Gruppe; ist nicht bereit, für das eigene Handeln einzustehen.

S. hält vereinbarte Regeln nicht ein, ist nicht in der Lage, mit anderen  zusammenzuarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2.6      Konferenzplanungen

 Pädagogische Konferenzen

1 x pro Halbjahr:        a) Informatik/Internet

                                      b) pädagogischer Schwerpunkt

Weitere Konferenzen bei Bedarf.

Die Konferenzen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.

 Erprobungsstufenkonferenzen

Erprobungsstufenkonferenzen finden pro Jahrgang dreimal jährlich statt.

·        Die erste Erprobungsstufenkonferenz zu Beginn des Schuljahres hat den Cha­rakter einer Klassenkonferenz. Wichtigstes Ziel: gemeinsame verbindliche Ab­sprachen. Die Einladung - einschließlich genauer Tagesordnung - erfolgt im Auftrag der Schulleitung durch die jeweilige Klassenleitung.

·        Die zweite Erprobungsstufenkonferenz - Ende November oder Januar - dient der Einzelfallberatung.

·        Hierzu werden im 5. Jg. die GrundschulkollegInnen geladen. Schwerpunkt­mäßig soll über die schwierigen und auffallenden SchülerInnen beraten wer­den.

·        Die dritte Erprobungsstufenkonferenz findet zum Ende des 2. Halbjahres statt.

·        Die Einladungen für die 2. und 3. Erprobungsstufenkonferenz erfolgen durch die Schulleitung.

·        Das Protokoll (Aufbewahrung im Sekretariat) führt die Klassenleitung

·         in Form der vorhandenen Erhebungsbögen (nur in Jg. 5).

·         ohne Erhebungsbögen, aber in einem klar strukturierten und gut lesba­rem Protokoll (nur Jg. 6).

·        An einem Nachmittag finden die Konferenzen für je einen Jahrgang statt.

·        Die GrundschulkollegInnen werden zu einer Erprobungsstufenkonferenz im 5. Jahrgang eingeladen, und zwar im 1. Halbjahr. Zu weiteren Erprobungsstufen­konferenzen werden sie bei Bedarf eingeladen.

·        Klassenleitungen halten insbesondere bei schwierigen SchülerInnen Telefon­kontakt mit den GrundschulkollegInnen.

 

Klassenkonferenzen

·        Die Erprobungsstufenkonferenzen im 5. und 6. Jg. haben den Stellenwert von Klassenkonferenzen.

·        7. – 10. Jg.: 1x pro Schuljahr (weitere bei Bedarf)

·        FK-Klassen: 1x pro Halbjahr

·        Die Einladung erfolgt durch die Klassenleitung mit Tagesordnung.

·        Protokoll wird von der Klassenleitung erstellt. (Abgabe bei der Schulleitung und für alle KollegInnen einsehbar)

·        Teilnahme von Eltern/SchülerInnen bei Bedarf

·        Festsetzung der nächsten Zusammenkunft

·        Terminierung erfolgt durch die Klassenleitung

 

Fachkonferenzen Deutsch/Mathe/Englisch

·        Teilnahmepflicht für alle, die die Fächer unterrichten.

·        1 x pro Halbjahr (in Anlehnung an die Arbeitskreissitzungen)

·        Abgleichung des Unterrichts in einer Jahrgangsstufe (bzgl. des Inhalts und des zeitlichen Ablaufs)

 

Fachkonferenzen übrige Fächer

·        1 x pro Schuljahr (weitere bei Bedarf)

·        Teilnahmepflicht für 3 Fachkonferenzen (zusammen Fachkonferenzen D/M/E und übrige Fächer)

·        Abgleichung des Unterrichts in einer Jahrgangsstufe (bzgl. des Inhalts und des zeitlichen Ablaufs)

 

Lehrerkonferenzen

1.   LK: letzte Woche der Sommerferien

2.   LK: vor den Herbstferien

3.   LK: vor den Weihnachtsferien

4.   LK: vor den Osterferien (Etat)

5.   LK: vor den Sommerferien (Vorbereitung neues Schuljahr)

Weitere Lehrerkonferenzen bei Bedarf und nach Rücksprache mit dem Lehrerrat

 

Zeugniskonferenzen

Die Zeugniskonferenzen finden jeweils klassenweise statt. Die Protokolle werden von den Klassenleitungen angefertigt.

 

Dienstbesprechungen

Die Dienstbesprechungen findet nach Bedarf statt.

 

 

3.2.7      KlassenlehrerInnen- / FachlehrerInnenprinzip

 

„Kinder sollen nicht jeden Tag mit neuen Bezugspersonen konfrontiert werden“.

(Positionspapier des Deutschen Städtetages, 7. Nov. 1990)

 

Die Richtlinien NRW besagen:

Es ist aus pädagogischen Gründen wünschenswert, dass die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer - soweit fachlich vertretbar - einen möglichst großen Anteil des Unter­richts übernimmt bzw. die Anzahl der Lehrenden, die in einer Klasse unterrichten, möglichst gering gehalten wird.

Kinder brauchen vor allem in der Altersstufe 10 bis 13 Jahre noch einen starken Be­zug zur Lehrperson, auch als Ausgleich familiärer Beziehungsdefizite. Wenn die Klassenleitung einen genügend großen Stundenpool in der eigenen Klasse zur Ver­fügung hat, ist sie flexibler in der Organisation der Lernzeit und ebenso gestaltet sich die Organisation von Projekten und „offenem“ Unterricht wesentlich einfacher.

Der Klassenlehrer/Die Klassenlehrerin unterrichtet, wenn möglich, wenigstens 10 bis 12 Stunden in der eigenen Klasse. Außerdem sollten wenige FachlehrerInnen De­putate in der Klasse erhalten.

Ideal wären außer dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin etwa 3 bis 4 FachlehrerIn­nen, von denen eine Person das Amt der stellvertretenden Klassenleitung überneh­men sollte, damit es für die Klasse eine weitere Ansprechperson gibt. Für diese bei­den KollegInnen ist es von Bedeutung, dass sie gut zusammenarbeiten können, ähn­liche Vorstellungen über Ziele, Regeln und erzieherisch–pädagogische Grundgedan­ken haben. Wichtig bleibt aber auch die enge Zusammenarbeit mit den anderen in der Klasse unterrichtenden LehrerInnen.

 

Mit der Bevorzugung des KlassenlehrerInnenprinzips gegenüber dem FachlehrerIn­nenprinzip korrespondieren unsere Vorstellungen über die Zusammenarbeit der Leh­rerInnen:

 

Klassen- bzw. Jahrgangsteams sollten sich möglichst auf freiwilliger Basis finden.

Eine Teamstunde pro Woche sollte möglichst in eine Randstunde gelegt werden. (vgl. Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Curriculumsentwicklung in NRW 1995, S. 7)

Unterrichtsmaterialien sollten als Kopiervorlage gesammelt werden etc.

 

Aufgrund der recht guten Stellensituation an der Fürstenbergschule konnten in den vergangenen Jahren Teilaspekte der vorangegangenen Ausführungen immer wieder realisiert werden. In jedem Falle gilt es aber Folgendes zu beachten:

Offenheit, Vertrauen und Toleranz sind die Grundlagen für eine zukunftsorientierte, positive Zusammenarbeit zwischen Klassen- und FachlehrerInnen.

 

 

3.2.8      Förderkonzepte für leistungsstarke und leistungsschwache SchülerInnen und Silentien

 

Rechtschreibförderung im 5. und 6. Jahrgang

Mit Beginn des Schuljahres 2001/02 wurden der Fürstenbergschule von der zustän­digen Schulaufsicht zusätzliche Stellenanteile aus dem Programm „Zusätzliche Förderung im sprachlichen Bereich in den Jahrgängen 5 und 6“ zugewiesen.

Die für die Ausgestaltung dieses Programms zuständige Lehrkraft der Fürstenberg­schule hat in enger Kooperation mit den Fachkolleginnen ein Konzept zur Recht­schreibförderung entwickelt, das auf dem Modell der „Rechtschreibwerkstatt“ nach Sommer-Stumpenhorst basiert.     Das Konzept wurde fortlaufend überarbeitet und den Notwendigkeiten veränderter Klassenstrukturen angepasst. In einem letzten Arbeitsschritt (Schuljahr 2007/08) wurde das Konzept abgeglichen mit dem schulinternen Kernlehrplan für das Fach Deutsch. Die  Fachkonferenz Deutsch hat die Arbeit mit dem vorhandenen Konzept als verbindlich festgelegt.

Dies sind die Prinzipien der an der Fürstenbergschule durchgeführten Rechtschreib­förderung:

 

 

Wir fördern rechtschreibschwache SchülerInnen und fordern SchülerInnen mit guter Rechtschreibleistung.

Wir führen regelmäßig rechtschriftliche Textanalysen durch, um gezielte Arbeitsaufträge zu geben.

Wir arbeiten mit ausgewählten Materialien aus dem Programm der Recht­schreibwerkstatt.

Wir arbeiten mit angepasstem Material aus dem Programm der Recht­schreibwerkstatt.

Wir arbeiten mit ergänzendem Material.

Wir setzen das Prinzip „richtig schreiben lernen durch richtiges Ab­schreiben“ um.

Wir wiederholen /vertiefen einen Kanon von grundlegenden Rechtschreib­regeln und wenigen Zeichensetzungsregeln.

Wir wenden das Prinzip der SchülerInselbstkontrolle mit anschließender Lehrkraftkontrolle an.

Wir ermutigen und suchen gemeinsam mit den SchülerInnen nach Wegen der Vermeidung von Fehlern.

Wir integrieren die Einsicht in die Notwendigkeit von Arbeitsmaterial und die Anwendung von ausgewählten Arbeitstechniken in unseren Unter­richt.

Wir arbeiten in Kleingruppen.

Wir halten uns an den festgelegten Rhythmus von Förderstunden.

Wir versuchen Förderstunden nicht für Vertretungsunterricht aufzuheben.

Wir tauschen uns als Lehrkräfte in regelmäßigen Besprechungen über Fortschritte, Probleme und Weiterentwicklungen unserer Arbeit aus.

Wir führen kleine Evaluationsvorhaben am Ende der Jahrgangsstufe 6 durch.

 

Rechtschreibfähigkeit geht einher mit Lesefähigkeit. Der Lesewettbewerb für den 5./6. Jahrgang (Kap. 3.1.13) ist in diesem Kontext anzusiedeln. Ergänzend zum Lesewettbewerb wird unsere Aufgabe darin bestehen, entsprechende Konzeptionen für die Förderung und Festigung der Lesefähigkeit zu entwickeln.

 

 

Deutsch-, Englisch- und Mathematikförderung im 5. und 6. Schuljahr

Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 bietet das Land NRW in Kooperation mit den Verlagen Klett und Cornelsen 309 Hauptschulen die Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojektes „eFit.nrw“ ergänzende Förderangebote mit digitalen Lernmedien zu erproben. Die Materialien werden über eine internetgestützte Plattform bereit ge­stellt. Sie dienen der verbesserten individuellen Förderung zur Stärkung der Basiskompetenzen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Die Fürstenbergschule nimmt am eFit-Projekt in den Fächern Mathematik und Englisch teil und gehört damit zu den Hauptschulen in NRW, die von Anfang an am Pilotprojekt beteiligt waren. Seit dem Schuljahr 2005/06 ist eFit.nrw fest im Schulprogramm verankert.

Konzept

Der eFit-Unterricht beginnt nach der Eingangsphase der 5. Klassen mit einer allgemeinen Einführung in die Nutzung des Computerraums. Anschließend wird der Eingangstest des Klett-Verlages absolviert. Das Ergebnis dieses Tests gibt dem Fachlehrer zunächst einen Überblick über den Leistungsstand der Klasse.

Nach einem individuellen Arbeitsplan arbeiten die SchülerInnen unter Kontrolle der Lehrperson an selbsterklärenden Aufgaben und Übungen auf verschiedenen Anspruchsebenen. Ein integriertes Diagnose-Tool zeigt den aktuellen Lernstand der SchülerInnen auf. Defizite werden erkannt, sodass Übungen und Aufgaben je nach Leistungsstand individuell zugeteilt werden können.

Projektziel

Ziel ist – auf Basis einer differenzierten Diagnose – die Sicherung von Basiskompetenzen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch in Hauptschulen, zunächst in den Klassen 5 und 6, perspektivisch auch in weiteren Klassenstufen. Den Lehrkräften wird die Möglichkeit geboten, je nach Lernstand des Schülers verschiedene Arbeits- und Kommunikationsmittel einzusetzen.

Umsetzung des Projekts

Der eFit-Unterricht ist mit einer Wochenstunde pro Klasse fest im Lehrplan verankert. Weitere Stunden können aber jederzeit im Rahmen des Fachunterrichts hinzukommen.

Das selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten ist sehr motivierend für unsere SchülerInnen.

Informationen: www.efit-nrw.de

 

 

Förderung in anderen Jahrgängen

Als Schule halten wir Förderkonzepte über den regulären Unterricht hinaus sowohl für die leistungsschwächeren als auch für die leistungsstärkeren SchülerInnen für notwendig und sinnvoll. Die Umsetzung hängt jedoch stark von unterschiedlichen Ressourcen wie Geld, Bereitschaft der SchülerInnen und verfügbare LehrerInnen­stunden ab. Deshalb gilt es das Arbeitsfeld „Förderkonzepte“ jedes Jahr neu zu den­ken und zu planen.

 

Zur Zeit können die folgenden Förderangebote wahrgenommen werden:

 

 

Für SchülerInnen der Klasse 10 Typ B werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch jeweils 2 Förderstunden pro Woche zusätzlich von einer Lehrkraft im Anschluss an den Unterricht angeboten.

Die spätausgesiedelten SchülerInnen, die nicht am Englischunterricht teil­nehmen, erhalten Deutschförderunterricht von einer Lehrkraft.

Nachhilfeunterricht im Fach Deutsch für alle SchülerInnen der Förderklassen in Kleinstgruppen. Dieser Unterricht wird in enger Absprache mit den jeweili­gen Deutschlehrerinnen durch qualifizierte Honorarkräfte durchgeführt.

In einzelnen Klassen können in einer 7. Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft nicht erledigte Hausaufgaben nachgearbeitet werden.

 

Aufgrund der guten Stellensituation zum kommenden 2. Halbjahr soll das Förderan­gebot in den Fächern Englisch und Mathematik auch auf die SchülerInnen des 9. Jahrgangs, die zur Zeit im Grundkurs sind und voraussichtlich im kommenden Schuljahr in die Klasse 10 Typ B kommen, ausgebaut werden.

Ebenso sollen junge spätausgesiedelte SchülerInnen Förderunterricht in Englisch erhalten, da sie als Seiteneinsteiger in diesem Fach erhebliche Lücken zu füllen ha­ben.

 

 

3.2.9      Wahlpflichtunterricht

 

Der Wahlpflichtunterricht im 7. und 8. Schuljahr sowie im 9. und 10. Schuljahr ist fester Bestandteil der Arbeit der Hauptschule. Die SchülerInnen haben die Möglich­keit, ihren individuellen Interessen und Neigungen entsprechend Unterrichtsangebote auszuwählen. Im 7./8. Jahrgang geschieht dies jeweils für ein halbes Schuljahr, im 9./10. Jahrgang wird das Angebot für ein ganzes Schuljahr gewählt. Im Kanon der schulischen Fächer soll ihnen eine persönliche Schwerpunktsetzung ermöglicht wer­den, Der Unterricht wird in Blöcken von 2 Stunden durchgeführt, die möglichst am Ende des Schulmorgens liegen. Das Angebot des Wahlpflichtunterrichts im 7. und 8. Jahrgang ist breit gefächert. Die SchülerInnen bevorzugen erfahrungsgemäß Themen aus den Bereichen Kunst, Textilgestaltung und Sport.

 

Im Bereich Kunst werden komplexe Themen – sowohl moderner Kunst als auch epo­chaler Entwicklungen – und dazu passende Techniken erarbeitet. Um Kreativität zu fördern, ist es uns wichtig, dass die SchülerInnen Themen mit Kopf, aber ganz be­sonders mit den Händen, erschließen und fantasievoll umsetzen. Ein Schwerpunkt ist das Thema „Kalligraphie“, wobei ein Hauptaspekt der Themenwahl ist, die Schüle­rInnen wieder mit Spaß an “künstlerische Schönschrift“ heranzuführen.

 

Auch der Textilgestaltungsunterricht soll textile Techniken in einen künstlerisch kom­plexen Zusammenhang bringen, sodass die SchülerInnen erfahren, dass Textilien ihre verschiedensten Lebensbereiche berühren. Textilien gehören zu den wichtigsten persönlichen Ausdrucksmöglichkeiten. Kleidung wärmt nicht nur, sie übt einen Ein­fluss auf den Träger aus und kann so sein Selbstgefühl bestimmen. Das Arbeiten mit Kopf, Herz und Hand lässt Erfahrungen zu, die nur ein Selbsttun vermitteln kann.

 

Der Sport im Wahlpflichtunterricht findet bei uns getrennt nach Mädchen und Jungen statt. Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass ein getrennter Un­terricht von Jungen und Mädchen in bestimmten Altersstufen sinnvoll ist, da die SchülerInnen deutlich höhere Aktivität und bessere Leistungen zeigen.

 

Auch andere Themenstellungen haben sich in den vergangenen Jahren etabliert und erfahren eine große Akzeptanz. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:

 

Das WPU-Angebot „Schulgarten“ unterscheidet sich von anderen Fächern nicht nur durch seinen praktischen Charakter, sondern vor allem durch den Umgang der SchülerInnen mit Lebewesen. Die Pflanzen reagieren unmittelbar auf ihr Tun, werden von ihrem Handeln direkt geprägt und sind auf ständige sorgfältige Pflege angewie­sen.

Anstelle belehrender Vorträge bietet der Garten den SchülerInnen sinnvolle prakti­sche Erfahrungsfelder, sie lernen aus der Sache selbst heraus und können auf ob­jektive Weise ihre eigenen Fähigkeiten erfahren.

 

Im Modellprojekt „Verantwortung lernen“ setzen sich SchülerInnen mit ihren Kompetenzen für andere und ihre Umwelt ein. Unter Begleitung des Lehrers/der Lehrerin haben die SchülerInnen die Ideen, planen die Projekte und führen sie durch. Die Projektinhalte sind mit dem Unterricht und den Lerninhalten der Kinder und Jugendlichen verknüpft und finden normalerweise in einer wöchentlichen Doppelstunde des Wahlpflichtunterrichts statt. Eine Sequenz ist bislang auf ein Schulhalbjahr begrenzt worden, da dann wieder Neuwahlen für die Wahlpflichtkurse stattfinden. Die Einsätze werden am Ende des zweiten Halbjahres zertifiziert und zumeist auch öffentlich durch Präsentationen, Filmvorführungen und Presse anerkannt. Häufig werden außerschulische Partner und Einsatzorte gesucht, um auf diese Weise das Gesichtsfeld der SchülerInnen zu erweitern und einen genaueren Blick in den Stadtteil zu ermöglichen. Die Verknüpfungen von Schule und bürgerlichem Engagement werden so modellhaft weiterentwickelt und ebenso evaluiert.

Die Fürstenbergschule erhält dabei Unterstützung von dem Projektbüro „Verantwortung lernen“ der Stadt Münster, unter der Leitung von Frau Dr. Schröten. Finanziell wird es von verschiedenen Stiftungen unterstützt (Stiftung Westfalen Initiative, Stiftung Bürger für Münster, Stiftung Bürgerwaisenhaus, Freudenbergstiftung).

Auf diese Art soll langfristig „Verantwortung lernen“ als fester Bestandteil in den Lehrplan aufgenommen werden.

 

Der Wahlpflichtunterricht in den 9. und 10. Klassen hat grundsätzlich projekt- und handlungsorientierte Angebote vorrangig in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften.

Aus dem Bereich Arbeitslehre übernimmt der Wahlpflichtunterricht Hauswirtschaft das Kochen für die Übermittagbetreuung. Arbeitslehre Informatik zählt zu den Berei­chen neue Medien. Die SchülerInnen lernen hier Präsentationsformen im Netz ken­nen, mit dem besonderen Schwerpunkt auf der Gestaltung unserer Homepage.

Im Bereich Naturwissenschaften hat das Fach Biologie einen besonderen Stellen­wert. Gesundheitserziehung ist ein wichtiger Aspekt unseres Schulkonzeptes, dazu gehören Mädchenförderung, Antiaggressionstraining, gesunde Ernährung usw..

Zudem werden im Biologieunterricht praktische Erfahrungen im Mikroskopieren ge­sammelt.

 

 

3.2.10  Neue Medien

 

Die Ausführungen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein - Westfalen zum Thema "Neue Medien - Neue Technologien" verstehen wir als Herausforderung allen SchülerInnen unserer Schule eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung zu vermitteln und sie darüber hinaus auf vielfältige Weise vertraut zu machen im Umgang mit neuen Medien.

Die Nutzung der neuen Medien im Unterricht ist an der Fürstenbergschule seit Jah­ren fester Bestandteil des Unterrichts. Der Computerraum war von Beginn an für alle Klassen und Fächer zugänglich, wobei stets auf die Benutzerfreundlichkeit beson­ders Wert gelegt wurde. Seit der Neuausstattung in 2005 durch den Schulträger be­findet sich die Computerhardware auf dem neuesten Stand.

Wir verfügen über einen Computerraum mit 19 vernetzten PCs, die bei Nutzung in Klassenstärke durch Laptops ergänzt werden können.

Es steht ein Rollwagen mit weiteren 16 Laptops zur Verfügung, die in einem Mehr­zweckraum – ebenfalls vernetzt – genutzt werden können oder aber einzeln in den Klassenräumen betrieben werden können, auch diese bieten jeweils Netzzugang.

Schwarz/weiß Laserdrucker sowie Tintenstrahldrucker stehen als Netzwerkdrucker genauso zur Verfügung, wie Scanner. Für Demonstrationen sind Beamer im Com­puter- und Mehrzweckraum fest montiert. Auch mobile Beamer stehen zur Nutzung in den Klassenräumen bereit.

 

Medienkompetenz

Der Begriff Medienkompetenz wird in der Bildungspolitik als Schlüsselqualifikation für ein lebenslanges Lernen in der Berufswelt gesehen. Im Alltag lernen Kinder und Jugendliche  wie selbstverständlich, mit der Technik der neuen Medien umzugehen. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung muss die Schule durch Veränderungen im Blick auf Erziehung und Unterricht Rechnung tragen. Medienkompetenz gehört gleichberechtigt neben die  Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen und so­mit zur Allgemeinbildung eines jeden. Die Schule hat damit die Aufgabe, medien­kompetentes Handeln in den Lern- und Lebensraum der SchülerInnen zu integrieren.

Beschränkt sich die Nutzung des Computers und des Internets zu Hause bei einer Vielzahl von Schülern auf Chatten und Spiele spielen, so müssen sie in der Schule lernen, die Angebote und Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen. Zur Förderung und Ver­mittlung von Medienkompetenz gehört aber nicht nur der Erwerb technisch instru­menteller Grundkenntnisse, sondern auch die Befähigung einer bewussten und ver­antwortungsvollen Auswahl, wobei ebenso deutlich werden soll, dass das Internet nicht nur der Informationsgewinnung, sondern auch politischen und medienökono­mischen Interessen dient.

 

Einsatz digitaler Medien im Unterricht

Digitale Medien sollen in vielfältiger Weise im Unterricht zum Einsatz kommen

 

·    als Office-Werkzeug zum Zeichnen, Schreiben, Präsentieren und Kal­kulieren

·    als Werkzeug zur Medienproduktion für die Bild-, Ton- und Musikbearbei­tung

·    als Lernmittel im engeren Sinne in Form von Multimedia-Lernsoftware für individuelles Lernen und zur Simulation

·    als Recherchewerkzeug für die Nutzbarmachung von Internetangeboten

·    als Kommunikationswerkzeug

·    als Mittel zur Computer gestützten Messung sowie Steuerung und Rege­lung von technischen Abläufen

·    als Mittel zur Modellbildung und Simulation komplexer Wirklichkeit

 

Realisierung an der Fürstenbergschule

Die Grundbildung findet bei uns in der Jahrgangsstufe 5 statt. Sie erfolgt im Rahmen des Deutschunterrichts mit zur Zeit einer Wochenstunde.

Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorkenntnisse aus Elternhaus und Grundschule auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse können in folgenden Jahrgängen in allen Fächern direkt zur Erreichung der Unterrichtsziele eingesetzt und ausgebaut werden.

Folgende Inhalte sind im Rahmen der Themen Betriebssystem, Textverarbeitung und Einführung ins Internet vorgesehen:

 

 

·    Umgang mit Maus, Tastatur, Rechner, Speichermedien und Benutzer-oberfläche

·    Textdokumente anfertigen, gestalten und ausdrucken

·    Einfügen von Cliparts und Bildern

·    Zeichnen mit Paint

·    Umgang mit dem Browser

·    Einfache Recherche im Internet

 

In Zukunft ist es auch geplant, einen Tastaturschreibkurs durchzuführen.

 

Neben der Grundbildung werden in den Fachunterrichten soweit vorhanden Lernpro­gramme eingesetzt.

In der Jahrgangsstufe 6 werden neben dem Umgang mit Peripheriegeräten wie Digitalkamera und Scanner die in der Jahrgangsstufe 5 gewonnenen Erkenntnisse vertieft und erweitert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die sachgerechte Nutzung des Internets:

 

 

·    gezielte Recherche

·    Verarbeiten von Informationen

·    Kommunizieren im Netz (WebMail)

·    Online-Lernhilfen gezielt nutzen

·    Gefahren im Internet

 

In den weiteren Jahrgängen streben wir in der informations- und kommunikations-technologischen Grundbildung folgende Themen an:

 

 

·    Tabellenkalkulation mit Exel

·    Berufswahlunterricht „Mach’s richtig“

·    Erstellen von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben

·    Digitale Fotografie und Bildbearbeitung

·    Präsentationen mit Powerpoint (z.B. Berufspraktikum)

·    Präsentationen im Netz (Homepagegestaltung)

·    Computer gestützte Zeichenprogramme (CAD)

·    Prozessdatensteuerung am Beispiel der Robotermodelle

·    Nutzung von Simulationsprogrammen

 

 

3.2.11  Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspart­nern

 

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern hat in den vergan­genen Jahren sehr stark zugenommen. Darin spiegelt sich der Gedanke, dass Schule kein isolierter Lernraum ist, sondern ein „Haus des Lernens“, das Gäste gerne aufnimmt, um so Bereicherung zu erfahren. Bereicherung bedeutet für uns als Schule Leistungsentfaltung und Bildung fördern zu können. In den verschiedenen Kapiteln unseres Schulprogramms werden immer wieder Kooperationspartner ge­nannt, die folgende Auflistung soll noch einmal die Vielfalt verdeutlichen.

Die Stadt Münster unterstützt die Zusammenarbeit mit außerschulischen Koopera­tionspartnern über die sogenannten Bausteine finanziell.

 

 

Städtische Ämter und Einrichtungen:

 

Abfallwirtschaftsbetriebe

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Amt für Schule und Weiterbildung

Sozialamt

Bildungsberatung beim Schulamt MS

Sparkasse Münster

Franz-Hitze-Haus

Stadtbücherei

Jugendausbildungszentrum (JAZ)

Städtische Bühnen

Jugendgerichtshilfe

Stadtwerke Münster

Jugendinformations- und beratungszen­trum

Villa ten Hompel

 

 

Kontakte im Stadtteil:

 

Anna- Krückmann-Haus

Herz-Jesu-Kirche

Diözesanstelle f. Kriegsdienstverweigerer

Landesbildstelle

Erlöserkirche

Pfarrer-Eltrop-Heim

Ev. AG zur Betr. d. Kriegsdienstverwei­gerer

Ruderverein Münster

 

 

Einrichtungen zur Beratung:

 

AIDS-Hilfe

Gesundheitsamt

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Haus der Gesundheit

asb (Arbeitskreis soziale Bildung)

Jugend Rotes Kreuz

Caritas

Kriminalpolizei: Drogen-, Gewaltpräv.

Dornier-Klinik

Schulpsychologische Beratungsstelle

Drogenberatungsstelle

SKF (Sozialdienst katholischer Frauen)

EOS-Klinik

Städt. Bildungsberatungsstelle

 

 

 

 

Sport:

 

Fit for Life

Tanzsportverein „Club Prinzipal““

Ruderverein Münster

Tanzschule Driese

 

 

Betriebe und Institutionen:

 

Amts- und Landgericht

Fachhochschule für Sozialpädagogik

Arbeitsamt

Feuerwehr

Arbeitsstelle Weltbilder

Münstersche Zeitung

ASB (Arbeiter Samariter Bund)

Museen der Stadt Münster

AWO

Verkehrswacht

Bausparkasse

Versicherungen

Bund deutscher Berufskraftfahrer

Westfälische Nachrichten

Bürgerfunk MS

Westfälische Wilhelmsuniversität

CAJ-Werkstatt Saerbeck

Zentrale Koordination Lehrerausbildung

 

 

 

3.3     Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leit­bild III

 

Bei uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt

 

Schule hat u.a. die Aufgabe, die SchülerInnen zu befähigen, sich mit Bedingungen und Entwicklungen in der gegenwärtigen und zukünftigen Berufs- und Arbeitswelt auseinanderzusetzen und verantwortliche Tätigkeiten zu übernehmen. Das setzt ge­zielte Förderung voraus, deswegen leisten wir Hilfe zur Berufsorientierung.

Wir setzen dabei auf das Prinzip der Eigenständigkeit, auf das Bewusstsein der SchülerInnen, für die Berufswahl selbst verantwortlich zu sein. Berufswahlorientie­rung wird so zu einem wesentlichen Bestandteil der Lebensorientierung, weil die SchülerInnen befähigt werden sollen, ihren aktuellen Lebenssituationen gewachsen zu sein und im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ die Möglichkeiten der persönli­chen Weiterentwicklung und der selbstverantworteten Planung und Gestaltung des eigenen Lebens zu nutzen.

Sie sollen sich daher mit verschiedenen Berufen auseinandersetzen, im Unterricht und im Praktikum ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten erkennen und dann in Berufs­wünsche umsetzen. Experten von außen (Personalleiter, Sozialpädagogen, Arbeits­amt, Jugendausbildungszentrum, Bildungsberatung beim Schulamt usw.) sollen die­sen Prozess der Berufsfindung unterstützen. Wir kooperieren mit diesen außerschu­lischen Trägern z.B. bei mehrtägigen Bewerbungsseminaren und Berufswahlvorbe­reitungswochen.

In diesen Berufsfindungsprozess sollten die Eltern einbezogen werden, durch Elternabende, Besuche beim Berufsinformationszentrum oder eigene Berichte der Eltern zu ihrer Berufsauswahl und ihren Erfahrungen in der Arbeitswelt.

Die Berufswahlvorbereitung beginnt mit der Berufsorientierung in der 8. Klasse und wird in der 9. und 10. Klasse mit dem Ziel der Berufsfindung intensiviert. Schwer­punktmäßig sind die Fächer Arbeitslehre/Wirtschaft und Deutsch fächerübergreifend mit dem/der Klassenlehrer/in an der Berufswahlvorbereitung beteiligt.

 

8. Schuljahr

Ökonomische Grundbildung am Beispiel des mittelständischen Betriebs

Erkennen eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten anhand verschiedener Übungen. Arbeit mit dem „Berufswahlpass“

Berufswahlpass: er strukturiert und steuert die Berufswahlorientierung ab Klassenstufe 8 und bündelt die Aktivitäten. Die SchülerInnen dokumentie­ren ihre Schritte zur Berufswahl und ihre erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Weitere Informationen unter www.berufswahlpass.de.

Vorstellung und Erkundung einiger Berufe. Informationen unter www.arbeitsagentur.de,  www.planet-beruf.de und "Beruf aktuell"

Teilnahme am „Girl´s Day“ (Mädchen in naturwissenschaft­lichen/technischen Berufen). Informationen unter www.girls-day.de . Pa­rallel dazu „Neue Wege für Jungs“ (mehrdimensionale Berufswahlvorbe­reitung für Jungen).

Ausbildungsplatzsituation vor Ort erkunden (Berichte über Arbeitsplatz der Eltern und der Bekannten)

Zusammenarbeit mit Experten von außen bei der Suche nach einem Prak­tikumsplatz

Vorstellung der Berufsberaterin

Praktikumsinformationen an Eltern und Arbeitgeber

 

9. Schuljahr

Dreiwöchiges Betriebspraktikum in Klasse 9 - incl. vor- und nachbereiten­dem Unterricht in Arbeitslehre und Deutsch

Dokumentation über den Praktikumsberuf erstellen

Besuch des BIZ

Anwesenheit der Berufsberaterin Frau Bartmann bei den Elternsprech­tagen und regelmäßige Sprechstunden (1 x im Monat) in der Schule

Zusätzliche Sprechstunden und sonstige Veranstaltungen, insbesondere für AussiedlerInnen, durch das Arbeitsamt

Vorbereitung auf Bewerbungen (z.B. Üben von Vorstellungsgesprächen im BIZ durch Gruppen - auch freiwillig am Nachmittag)

Berufswahltests durch das Arbeitsamt

Einzelberatung im BIZ

Arbeit mit "Beruf aktuell"

Information über verschiedene Schulabschlüsse und Berechtigungen

Information der SchülerInnen, die nach Ableistung der Schulpflicht die Schule verlassen um angemessene Berufseinstiegsmöglichkeiten zu ent­wickeln

 

 

10. Schuljahr

Dreiwöchiges Betriebspraktikum der Klassen 10 Typ A und 10 Typ B incl. vor- und nachbereitendem Unterricht in den Fächern Arbeits­lehre/Wirtschaft und Deutsch

Dokumentation des Praktikumsberufes erstellen

Besuch des BIZ

Klassengespräch mit der Berufsberaterin

Intensive monatliche Einzelberatungen durch die Berufsberaterin

Information zu den Themen "Sozialversicherungen", "vermögenswirksame Leistungen" usw. durch Experten verschiedener Institutionen

BewerberInnentraining durch verschiedene Institutionen

Informationsveranstaltungen zu den Berufskollegs durch die Bildungsbe­ratung beim Schulamt, Vertreter des Berufskollegs und des Arbeitsamtes

Information über die verschiedenen Schulabschlüsse und Berechtigungen durch Elternabende, z.B. mit der Bildungsberatung und durch schuleigenes Informationsmaterial (vor dem Elternsprechtag bzw. Ende Januar eines jeden Jahres für die Klassen 9 und 10)

 

 

Betriebliches Jahrespraktikum

Jungendliche, die nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können in ein einjähriges betriebliches Praktikum vermittelt werden. Sie haben dort einen festen Ansprechpartner an der Seite und werden darüber hinaus mit Hilfe von Stütz­unterricht und sozialpädagogischer Begleitung fortdauernd betreut. Die Jugendlichen sollen auf diese Weise Ausbildungsreife erlangen, ferner soll ihnen der anschlie­ßende Übergang in einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ermöglicht werden.

 


3.4     Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leit­bild IV

 

Wir fördern und leisten Integration.

 

Die Fürstenbergschule stellt sich der Aufgabe, an gesellschaftlicher Integration mitzuarbeiten, weil wir der Überzeugung sind, dass erfolgreiche soziale Integration Grundlage für die Schaffung und Erhaltung sozialer Koexistenz ist. Wir setzen diese Aufgabe in der Arbeit mit SchülerInnen mit Migrationshintergrund, Heimkindern und Kindern aus sozial benachteiligten Familien um. In Zusammenarbeit mit externen, außerschulischen Bildungs- und Beratungsträgern wollen wir den SchülerInnen hel­fen, sich zu eigenständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Per­sönlichkeiten zu entwickeln. Neben der Vermittlung praktischer Fertigkeiten – wie beispielsweise dem Erlernen der deutschen Sprache durch ausgesiedelte SchülerIn­nen – sind wir in Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Erziehungsberechtig­ten bemüht, die individuelle und soziale Entwicklung unserer SchülerInnen zu för­dern. Wir versuchen, den SchülerInnen an der Fürstenbergschule eine Lernsituation zu eröffnen, in der sie sich einerseits wohl und geborgen fühlen, andererseits aber auch die Öffnung für ein Leben in der Gesellschaft, im Beruf und in der Familie erler­nen.

 

 

 

3.4.1      Förderkonzept für ausgesiedelte SchülerInnen

 

Die Fürstenbergschule ist Schwerpunktschule für die Anfangsförderung von ausge­siedelten Kindern und Jugendlichen in der Sekundarstufe I für die Stadt Münster.

Diese SchülerInnen kommen aus Polen und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die starke Veränderung ihrer Lebens­umstände, ihre beengte Wohnsi­tuation, ihre „Sprachlosigkeit" und ihre andersartige schulische Sozialisation machen es ihnen schwer, sich in unsere Schule und die Gemeinschaft der einheimischen SchülerInnen unserer Schule einzugliedern.

Neben dem Spracherwerb, der die Grundvoraussetzung für eine wirkliche Integration ist, sehen wir die pädagogische Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen in der schwierigen Phase der Eingewöhnung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland als unsere Aufgabe an.

Sensibilität für ihre besonderen Schwierigkeiten ist Voraussetzung für eine erfolg­reiche Arbeit mit ihnen.

 


Die Phasen der schulischen Integration

 

 

Beratung der Familien, schulische Anamnese, Zu­weisung im Auftrag des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster

ðDirekter Übergang in

     eine Regelklasse, wenn

     die sprachlichen Vor-

     aussetzungen gegeben

     sind.

 

 

 

 

ò

 

 

1. Phase

Auffangklassen als Förder­klassen mit altersgemäßer Zuordnung

Verweildauer 1 - 1,5 Jahre

 

 

ò

 

 

2. Phase

Übergang in Regelklassen an Hauptschulen, Real­schulen , Gymnasien

ðIntegrationsphase

      In der Fürstenberg-

      schule mit zusätz-

      lichem Förderunter-

      richt im 1. Jahr

  Beratung und Zuweisung

 

 

 

SchülerInnen im Alter der Sekundarstufe I, die den rechtli­chen Status eines Aussiedlers oder Kontingentflüchtlings aus den GUS-Staaten/Polen haben, bzw. die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Münster gekommen sind, werden vom Schulamt der Stadt Münster in die Bera­tungsstunde in der Fürstenbergschule geschickt.

Die Beratungslehrerin nimmt die Personalien auf, prüft den Status (Registrierschein) und stellt mit Hilfe der Angaben aus Unna Massen und der Zeugnisse die Schullaufbahn im Herkunftsland und die dort erbrachten schulischen Leistun­gen fest.

Wenn keine oder nur geringe Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, werden die SchülerInnen in eine Förderklasse der Fürstenbergschule aufgenommen. Bei ausreichenden Sprachkenntnissen wird eine geeignete weiterführende Schule empfohlen.

 

 

 

 

                                                              1. Phase - Auffangklassen als Förderklassen

 

 

 

Die SchülerInnen verbleiben ein bis eineinhalb Jahre in den Förderklassen. In 12 Wochenstunden Deutsch werden die sprachlichen Teilsysteme Wortschatz, Grammatik, Laut und Schrift und Textrezeption und -produktion entsprechend dem Alter der SchülerInnen erarbeitet. Da zunächst die kommunikative Kompetenz im Vordergrund steht, arbeiten wir entlang der Situationsfelder Schule, Familie, Freizeit, Öffentlich­keit/Arbeitswelt. Der Mathematikunterricht wird auf dem Level der altersgemäßen Klassenstufe erteilt. Der Un­terricht in den Fachgebieten Geschichte, Erdkunde, Physik und Biologie vermittelt einen Fachwortschatz, der Voraus­setzung für die Teilnahme am Fachunterricht in den Regel­klassen ist. In dieser 1. Phase der schulischen Integration erhalten die SchülerInnen  zusätzlich bis zu 6 Stunden au­ßerschulischen Nachhilfeunterricht.

 

 

 

 

2. Phase - Übergang in Regelklassen

 

 

 

Zum Beginn des Schuljahres und des Schulhalbjahres wer­den die FörderschülerInnen in die Regelklassen übergelei­tet. Sie erhalten die vom Erlass vorgeschriebene Bescheini­gung, die Aussagen zum Lernverhalten, zum Leistungs­stand in der deutschen Sprache und zum weiteren schuli­schen Bildungsgang macht. Zusätzlich geben wir eine Be­scheinigung aus, in der Aussagen zu den Leistungen im fachbezogenen Unterricht in Form von Zensuren gemacht werden. Diese Zensuren sind nicht mit den Zensuren eines Zeugnisses gleichzusetzen, da der Unterricht und die Leis­tungen der einzelnen SchülerInnen vom Sprachstand be­stimmt werden. Diese Zensuren sollen den SchülerInnen, ihren Eltern und den aufnehmenden LehrerInnen Hinweise auf den Leistungsstand geben.

Das 1. Jahr des Regelklassenbesuchs gilt als 2. Phase der schulischen Integration. Die SchülerInnen nehmen am Regelklassenunterricht teil, haben aber auch Anspruch auf 2-3 Stunden Förderunterricht, der durch die Lehrkräfte der Schule erteilt wird. Dieser Förderunterricht soll den Deutschunterricht oder - wenn möglich und nötig - den Fachunterricht unterstützend begleiten. Die Erfahrung zeigt, dass Sprachanfänger im 1. Jahr der Regelklasse der Hilfe ihrer LehrerInnen besonders bei Textrezeption und -produk­tion bedürfen. Insbesondere die Textproduktion bedarf der Vorbereitung im Förderunterricht.

 

 

 

Einmal wöchentlich findet am Vormittag eine Sprechstunde für Aussiedlerschü­lerInnen und deren Eltern statt. In dieser Sprechstunde stehen Russisch und Pol­nisch sprechende SozialpädagogInnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

In regelmäßigen Abständen finden Elternabende nur für Aussiedlereltern der FörderklassenschülerInnen statt, an denen sie über unser Förderkonzept, über ihre Rechte und Pflichten an Schulen in Nordrhein-Westfalen und über die Möglich­keiten zur Berufsvorbereitung informiert werden. Dies alles wird begleitet durch pol­nische und russische Übersetzungen.

Für unterschiedliche Situationen (z.B. Fehlen ohne Entschuldigung, mehrfach nicht vorhandene Hausaufgaben, Regeln für den Sportunterricht) wurden Musterbriefe in Deutsch und Russisch zusammengestellt.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Berufswahlvorbereitung der Aussiedlerschüle­rInnen bereits in den Förderklassen. Diese Aufgabe wird durch die SozialpädagogIn­nen unterstützt. Im Bereich Gesundheitsvorsorge besteht eine Kooperation mit dem Gesundheits­amt der Stadt Münster. Die SchülerInnen der Förderklassen FK1 und FK4 arbeiten  regelmäßig einmal pro Jahr an dem Projekt „Gesundheit“ mit den Themenschwerpunkten Drogenprävention, Aids und Hepatitis.

Die Fachschaft Deutsch als Zweitsprache bemüht sich ständig, das Basisintegra­tionsprogramm zu ergänzen und zu erneuern durch Angebote sowohl im schuli­schen als auch im außerschulischen Bereich. Sie steht  mit allen KlassenlehrerInnen in Verbindung, um Informationen zur jeweiligen Klassensituation im Hinblick auf die AussiedlerInnenproblematik zu erhalten und um Unterstützung anbieten zu können.

 

 

 

3.4.2      Sozialpädagogische Betreuung durch das Land NRW

 

Seit Herbst 2003 steht Herr Rossel als sozialpädagogische Fachkraft allen SchülerIn­nen, Eltern und LehrerInnen der Fürstenbergschule in unterschiedlichen Problem­lagen mit einer halben Stelle unterstützend zur Verfügung.

 

Soziales Lernen

Wie bereits in Kapitel 3.1.1 beschrieben, liegt ein Schwerpunkt der sozialpädagogi-schen Arbeit an unserer Schule im Bereich „Soziales Lernen“ für die Klassen 5 bis 7.

 

Einzellfallhilfe

Zu den individuell beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen, die im schulischen Alltag auffällig geworden sind, wird durch die Einzelfallhilfe eine enge Beziehung und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Ziel ist, das Begreifen der Lebenswelt und der speziellen Situation des/der Schülers/Schülerin und die konstruktive Vermittlung zwischen dem/der Schüler/Schülerin und der Lehrperson. Auch Eltern werden in den Prozess verstärkt eingebunden. Angestrebt wird dabei die Erstellung und Umsetzung eines Hilfeplans für die betroffenen SchülerInnen, der durch wöchentliche Ge­sprächstermine und die Führung eines wöchentlichen Selbstkontrollbogens unter­stützt wird. Erfahrungsgemäß sind es in den meisten Fällen männliche Jugendliche, die durch aggressives und destruktives Verhalten in der Vergangenheit auffällig ge­worden sind. Im Rahmen einer Jungenförderung gilt es daher, ihnen durch Einzel­fallhilfe Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie dazu befähigen, physische Gewalt und unkontrollierte Aggressionsausbrüche in eine angemessene verbale Ausein­andersetzung umzuleiten. Zu solchen Werkzeugen gehören Trainingsräume mit Reflexionsmöglichkeiten zum eigenen Kommunikationsverhalten oder Selbstbe­hauptungseinheiten mit der Reflexion eigener Körperstärke.

 

Beratungs- und Begleitungsfunktion

Im schulischen Alltag, in dem oft die Zeit fehlt um sich auszutauschen, zu informie­ren, um mehr Verständnis für einander entwickeln zu können, sind die Beteiligten am schulischen Prozess auf eine unterstützende Beratung einer kompetenten sozialpä­dagogischen Kraft immer häufiger angewiesen. Während die SchülerInnen, Lehren­den und Eltern im Konfliktfall teilweise konträre Interessen vertreten, was zu einer Verhärtung von ohnehin schon bestehenden Fronten führt, ist eine vermittelnde Heran­gehensweise des Sozialpädagogen an das Konfliktgeschehen von enormer Bedeutung. Durch die Beratungsgespräche sollen diese Interessen verbalisiert und eine Vertrauens- und Diskussionsgrundlage geschaffen werden, die das Ziel ver­folgen, Lösungsstrategien gemeinsam zu erarbeiten. Den Beteiligten wird geholfen aus der konfliktträchtigen Situation heraus den Erziehungsauftrag als eine ge­meinsame Aufgabe wahrzunehmen, die nur dann erfolgreich werden kann, wenn sie von allen am erzieherischen Prozess Beteiligten getragen wird.

Die sozialpädagogische Kraft übt darüber hinaus eine begleitende Funktion aus bei Situationen, die im Alltag des schulischen Lebens einen festen Bestand haben, wie Elterngespräche, Elternsprechtage, Klassenfahrten, Projekttage, Projektwochen oder Schulfeste. Zudem ist die sozialpädagogische Fachkraft ein volles Mitglied des Kol­legiums und ist berechtigt an der Gremienarbeit an der Schule teilzunehmen.

 

Beratung und Einzelfallbetreuung

Durch die Übersiedlung werden Spätaussiedlerfamilien einem enormen Druck aus­gesetzt. Dieses führt zu innerfamiliären Spannungen und Unsicherheiten, bei deren Bewältigung Jugendliche auf Hilfe angewiesen sind. Traditionelle Vorstellungen ihrer oft verunsicherten Eltern sind für jugendliche SpätaussiedlerInnen bei den schuli­schen und gesellschaftlichen Anforderungen keine ausreichende Hilfe. Bei speziellen Einzelfällen ist es daher notwendig, dass den Jugendlichen in Form von Einzel­betreuung ergänzende Hilfe zur Bewältigung ihrer persönlichen Probleme geboten wird. Dazu gehört auch Aufbau einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern.

 

Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Lehrenden

Bisherige Erfahrungen in der schulischen Projektarbeit haben gezeigt, dass das Wis­sen der Lehrenden über die Aussiedlungshintergründe, Herkunftsland, Mentalität der jugendlichen SpätaussiedlerInnen eine große Hilfe für die Unterrichtsdurchführung mit Spätaussiedlerjugendlichen darstellt.

Damit die LehrerInnen auf problematische Situationen und Konflikte im Unterricht konstruktiv reagieren können, findet ein kollegial-fachlicher Austausch zwischen den LehrerInnen und der Brückenperson an der Schule statt.

 

 

3.4.3      Sozialpädagogische Betreuung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

 

Jugendhilfe in den Schulen in Münster

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster bietet für Schüle­rInnen sowie Eltern und Erziehungsberechtigte Beratung und Unterstützung im Vor­feld Hilfen zur Erziehung an. Ziel des Angebotes ist, persönliche Fähigkeiten der SchülerInnen zu stärken und frühzeitig schulische und außerschulische Schwierig­keiten zu bearbeiten und damit zu einem gelingenden Schulbesuch beizutragen. Des weiteren können rechtzeitig problematische Entwicklungsbedingungen erkannt wer­den. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten in der Schule werden in Zusammen­arbeit mit LehrerInnen und den an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fach­kräften entwickelt. Dabei werden besonders die Hilfe- und Leistungsangebote der Träger der Jugendhilfe berücksichtigt.

 

Leitideen des Angebotes „Jugendhilfe an der Fürstenberg- Hauptschule“ sind dabei folgende Kernaussagen:

 

Präventiv statt reaktiv

Chancengleich

Individuell

Geschlechtsspezifisch

Wertschätzend

Kooperativ

 

Die Angebote umfassen im Einzelnen:

 

Regelmäßige Präsenz in der Schule (2x wöchentlich)

Kinder- und Jugendinformation im Hinblick auf das Repertoire der Jugendhilfe

Beratung von SchülerInnen

Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte

Information und Beratung für Lehrkräfte

Krisenintervention

Initiierung weiterer Hilfen (In Zusammenarbeit mit Kommunalem So­zialdienst und freien Trägern werden im Rahmen des Hilfe- und Leistungsangebotes der Jugendhilfe außerschulische Hilfen aufge­zeigt.)

 

Jugendhilfe an der Fürstenbergschule

Frau Schritt ist am Montag und Mittwoch in der Schule.

 

 

 

3.4.4      Arbeit mit schulmüden jungen Menschen

 

Kooperationsprojekt mit dem JAZ und dem Jib

Immer wieder haben einzelne Jugendliche große Schwierigkeiten, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Daher wurde in Zusammenarbeit mit dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH ein Konzept zur Arbeit mit schulmüden SchülerInnen entwickelt.

Die Jugendwerkstatt im Jib ist ein Kooperationsprojekt des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH.

In der Jugendwerkstatt erwerben junge Menschen handwerkliche und soziale Grund- und Schlüsselqualifikationen. Für die Anleitung und Begleitung ist ein multiprofessionelles Team (Sozialpädagogen und Anleiter) zuständig.

Zielsetzung des o.g. Projektes ist es für zwei schulmüde Jugendliche und Schulver­weigerer der Fürstenberghauptschule in der Jugendwerkstatt einen außerschu­lischen Lernort bereitzustellen.

Durch eine mit Qualifizierungsinhalten versehene persönliche und schulische Förde­rung der Betroffenen soll eine soziale, schulische und/oder berufliche Integration er­möglicht werden.

Zur erforderlichen Umsetzung ist zudem eine aktive Unterstützung der Fürstenberg­hauptschule erforderlich. Eine Lehrperson der Fürstenbergschule sorgt mit 5 bis 6 Wochenstunden dafür, dass der Anschluss in den Hauptfächern gewährleistet ist.

 

Zielgruppe:

 

Vollzeitschulpflichtige Schüler/innen (mindestens 2 Jahre vor Beendigung der Vollzeitschulpflicht), die an der Fürstenbergschule angemeldet und entweder schulmüde oder schulverweigernd sind. Der Schwerpunkt der Beeinträchtigung liegt nicht im kognitiven sondern im sozialen Bereich.

 

Ziele:

 

Schulmotivation und/oder Berufsmotivation: Klärung von Erwartung an Schule und Beruf, Entwicklung von schulischen und beruflichen Prioritäten

Soziale Stabilisierung, Tagesstruktur

Auseinandersetzung mit persönlichen Stärken, realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten

Stärkung des Selbstbewusstseins, der Motivation und der Eigeninitiative im Lernverhalten

Reintegration in eine Regelklasse

 

Angebote/Methoden:

 

Werkpädagogik

Für die Arbeit an gemeinsamen Projekten stehen den jungen Menschen eine Metall/Elektro- und Holzwerkstatt, ein Atelier, ein Fotolabor und ein EDV-Raum (Jugendonline) zur Verfügung.

 

 

Sozialpädagogik

Die MitarbeiterInnen stehen den Jugendlichen bei der Entdeckung und Reali­sierung ihrer Ideen und Wünsche zur Seite, bieten ihnen Orientierung und Ziele und regen sie zur Auseinandersetzung mit Fragen der Leben-, Schul- und Berufsplanung an.

Für eine Reintegration in die Schule ist die Einbeziehung und ein enger Kon­takt zu den Lehrkräften und SchulsozialarbeiterInnen der Fürstenbergschule von wichtiger Bedeutung.

 

 

Lernpädagogik

Das lernpädagogische Angebot ist am Bedarf der einzelnen Jugendlichen ausgerichtet und in den Jugendwerkstattalltag eingebunden. Es wird Grund­lagenunterricht an einem Tag in der Woche von einer Lehrkraft des Jugend­ausbildungszentrums und einer Lehrkraft der Fürstenbergschule erteilt.

Wenn es möglich ist, sollten die schulmüden SchülerInnen an 1 bis 3 Tagen in der Woche am normalen Regelunterricht der Fürstenbergschule teilneh­men, um möglichst wenig Unterrichtsstoff zu versäumen, die Reintegration zu erleichtern und die sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten.

 

 

 

Kooperation mit dem JAZ

Beratungsangebot für schulmüde SchülerInnen

 

SchülerInnen, die die Teilnahme am Unterricht aktiv oder passiv verweigern und deren Verbleib an der Schule im letzten Schulbesuchsjahr gefährdet ist, haben die Möglichkeit, sich an eine externe Beratungsperson zu wenden.

Die Beraterin des JAZ sucht gemeinsam mit den SchülerInnen nach Entlastungs- und Lösungsmöglichkeiten, um die Schule doch noch erfolgreich zu beenden oder geeignete Alternativen zu finden. Hierfür werden über die Methode des Casemanagements zunächst die Schwierigkeiten ermittelt, welche den/die SchülerIn zu seinem/ihrem problematischen Verhalten oder seiner/ihrer verweigernden Haltung gegenüber Schule bringen. In regelmäßigen Beratungsgesprächen werden Handlungsmöglichkeiten entwickelt und ein persönlicher Beratungsplan erstellt. Die Unterstützung in persönlichen Krisensituationen gehört ebenso zum Beratungsangebot wie die Vermittlung zu Beratungsstellen oder die berufliche Orientierung.

Durch Gespräche mit den Eltern, den LehrerInnen und anderen Kooperationspartnern (z.B. Beratungsstellen, Ämtern, Krisendienste) werden die Angebote der Hilfesysteme genutzt und aufeinander abgestimmt.

Die Begleitung durch die kontinuierliche Beratungsperson endet nicht mit dem Schulbesuch, sondern erstreckt sich bis in den Ablösungs- und Übergangsprozess in eine anschließende Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder ähnliches. Im Rahmen des Casemanagements findet eine Kompetenzfeststellung statt, in welcher die Talente des/der Schülers/Schülerin ermittelt werden können und so eine Rahmenempfehlung für die weitere berufliche Planung gegeben werden können.

 

 

3.4.5      Die Förderung und Integration von Heimkindern

 

Zum unmittelbaren Einzugsgebiet der Fürstenbergschule gehören das Kinderheim St. Mauritz, das Vinzenswerk Handorf e.V. (beide in katholischer Trägerschaft) und die „Jugendwohngruppe an der Werse“ der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland. Insofern besuchen etliche Jungen und Mädchen, die in diesen Heimen leben, unsere Schule. Eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen , die in anderen Einrichtun­gen der Kinder- und Jugendhilfe in Münster (AWG, Masy, Mia, Zoff ) untergebracht sind, kann hinzukommen.

Ausgehend von der Tatsache, dass nicht die betroffenen Jungen und Mädchen ihre Heimunterbringung zu verantworten haben, sondern dies vielmehr gründet in gesell­schaftlich bedingten Missständen und dem unterschiedlich begründeten Unvermögen der Eltern ihre Kinder angemessen aufzuziehen, ist es für uns eine Selbstverständ­lichkeit, gerade diesen Kindern und Jugendlichen immer wieder eine Chance zu ge­ben zu einem schulischen Neuanfang. Dies vollzieht sich auf drei Ebenen:

 

1. Ebene:  Erstgespräche zwischen Schulleitung und Heimleitung bzw. Betreuungspersonen

 

2. Ebene:  Aufnahmegespräche zwischen Schulleitung, Betreuungs­person und potenzieller Klassenleitung

 

3. Ebene:  Zusammenarbeit zwischen Klassenleitung und Betreu­ungsperson.

 

Zu Konfliktsituationen in der Zusammenarbeit mit den Heimen kann es kommen - und dies entspricht vielfach der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus -, wenn Erziehungskonzepte und pädagogisches Handeln beider Institutionen schein­bar auseinanderlaufen. Hier würden sich natürlich alle Beteiligten mehr Zeit und Ruhe wünschen, sich auszutauschen und zu informieren, um erstens mehr Ver­ständnis füreinander entwickeln zu können und um zweitens gemeinsame Wege festzulegen.


4      Ablauf der Unterrichtstage

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Die Fürstenbergschule ist eine Schule mit Übermittagbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6. Aber auch für die anderen Jahrgangsstufen finden reichlich Angebote statt, die in den Nachmittag hineinreichen.

Die folgenden Übersichten geben einen Einblick über den schulischen Ablauf der Unterrichtstage.

 

Ablaufplan für den 5. und 6. Jahrgang

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeit

Std.

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Personal

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

755 Uhr

3.

 

Regelunterricht

 

Lehr-

bis

4.

 

 

 

 

 

kräfte

1300 Uhr

5.

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

1300 Uhr

 

 

 

 

 

 

außerschul.

bis

 

 

Mittagessen

 

Honorarkräfte

1330 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

1330 Uhr

 

 

 

 

 

 

außerschul.

bis

7.

 

Hausaufgabenbetreuung

 

Honorarkräfte

1415 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

1415 Uhr

 

 

 

 

 

 

außerschul.

bis

8.

 

Spieleangebote

 

Honorarkräfte

1500 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablaufplan für die Jahrgänge 5 bis 10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeit

Std.

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Personal

 

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

755 Uhr

3.

 

Regelunterricht

 

Lehr-

bis

4.

 

 

 

 

 

kräfte

1300 Uhr

5.

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

1300 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

bis

 

 

Mittagspause

 

 

1315 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

1315 Uhr

 

 

Fördergruppen

 

außerschul.

bis

7.

 

Nachhilfeunterricht

 

Honorarkräfte +

1400 Uhr

 

 

freiwillige Arbeitsgemeinschaften

 

Lehrkräfte

1400 Uhr

 

 

Fördergruppen

 

außerschul.

bis

8.

 

Nachhilfeunterricht

 

Honorarkräfte +

1445 Uhr

 

 

freiwillige Arbeitsgemeinschaften

 

Lehrkräfte

 

 

5      Schul- und Hausordnung

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Die vorliegende Schul- und Hausordnung der Fürstenbergschule wurde im Jahr 2001 in den verschiedenen Gremien der Schule entwickelt. Die abschließende Bearbei­tung nahmen die Schulkonferenzen der Schuljahre 2000/01 und 2001/02 vor. Am 4.10. 2001 wurde die Schul- und Hausordnung einstimmig von der Schulkonferenz der Fürstenbergschule verabschiedet und im Jahr 2009 überarbeitet und erweitert.

 

Einleitung

„Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und Wohlfühlens.“

Die vorliegende neue Haus- und Schulordnung versteht sich als ein Beitrag zur Umsetzung dieses von der Schulgemeinschaft gewählten Leitbildes.

Wir blicken aber auch auf das Grundgesetz unseres Landes, das jedem von uns u.a. Würde, Gleichheit, Unverletzlichkeit der Person, Meinungsfreiheit und auch Glau­bensfreiheit garantiert. Diese Gesetze sollen auch für unser tägliches Leben in der Schule Orientierung sein.

Mitunter können wir die Reaktionen und das Verhalten einzelner Personen nicht ver­stehen, denn die eigene Meinung ist nicht immer die einzig gültige und richtige. Eigene Freiheit endet da, wo das Recht eines Mitmenschen beschnitten wird.

Unterlassen wir deshalb alles, was das Empfinden eines Mitglieds unserer Schul­gemeinschaft verletzen könnte!

 

Umgang mit Konflikten

Wie in jeder anderen Gemeinschaft sind auch in der Schulgemeinschaft Konflikte nicht immer vermeidbar. Allerdings können wir durch gute Umgangsformen  und sinnvolle Verhaltensweisen den Weg aus einem Konflikt angemessen und erfolgreich gestalten.

Versuche im Gespräch den Konflikt friedlich zu lösen. Dabei können dir auch die Streitschlichter/innen helfen. Du hast natürlich das Recht, dir Hilfe zu suchen– zu­nächst bei deiner Klassenleitung, einer Lehrperson deines  Vertrauens oder - als letzte Möglichkeit - auch bei der Schulleitung.

 

Abfälligkeiten, Provokationen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Diebstahl, mutwillige Zerstörung  und Gewalt  jeglicher Art werden in unserer Schule nicht geduldet. Mit Angst lernt und arbeitet es sich schlecht. Behandeln wir jeden so, wie wir selbst be­handelt werden möchten!

 

 


Unterrichtszeiten

ab                   7.40 Uhr offener Anfang

1.  Stunde:     7.55 Uhr – 8.40 Uhr

2.  Stunde:     8.40 Uhr – 9.25 Uhr

              1. große Pause

3.  Stunde:     9.45 Uhr – 10.30 Uhr

4.  Stunde:     10.30 Uhr – 11.15 Uhr

              2. große Pause

5.  Stunde:     11.30 Uhr – 12.15 Uhr

6.  Stunde:     12.15 Uhr – 13.00 Uhr

 

              Mittagspause

     13.00 – 14.00 Uhr

 

8.  Stunde:     14.00 Uhr – 14.45 Uhr

9.  Stunde:     14.45 Uhr - 15.30 Uhr

 

     15.30 – 15.45  offenes Ende

 

Bedeutung der Klingelzeichen

Vor Beginn der 1. Stunde, der 3. Stunde (Ende der 1. großen Pause), der 5. Stunde (Ende der 2. großen Pause) und vor Beginn der 8. Stunde (Ende der Mittagspause) gibt es zwei Klingelzeichen im Abstand von 2 Minuten.

Um den pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, begeben sich die Schüle­rinnen und Schüler direkt nach dem 1. Klingelzeichen vor ihren Pavillon oder das Hauptgebäude. Dort warten sie auf die Lehrkräfte.

 

Betreten und Verlassen des Schulgeländes 

Um das Unfallrisiko möglichst gering zu halten, möge sich bitte jede/r an folgende Gebote halten:

Mitglieder der Schulgemeinschaft, die ohne Rad, Mofa oder Auto in die Schule kom­men, betreten und verlassen das Schulgelände durch das Schiebetor. Mit dem Rad, Mofa oder Auto wird die Ein- und Ausfahrt im Schritttempo benutzt. FahrradfahrerIn­nen müssen an der weißen Linie absteigen und das Rad zum Fahrradständer schie­ben.

Gem. §1 der STVO darf niemand im Straßenverkehr behindert, belästigt oder ge­fährdet werden. Aus diesem Grund müssen Geh- und Radwege vor dem Schulge­lände freigehalten werden. Der Bereich der Einfahrt/Ausfahrt muss für alle Ver­kehrsteilnehmerInnen gut einsehbar sein, so dass es nicht aus Unübersichtlichkeit zu Unfällen kommt.

Mit der Beachtung dieser Gebote unterstützen wir auch die Arbeit der SchülerlotsIn­nen.

Das Mitbringen und Benutzen von Kickboards, Skateboards und Inlineskatern auf dem Schulgelände und in der Schule ist verboten, um Unfallsituationen zu vermei­den.

 

Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

In der Schule verbringen wir einen großen Teil unserer Lebenszeit. Je wohler sich der/die Einzelne fühlt, um so besser wird auch das Klima.

Die gemeinsame Gestaltung der Schulgebäude und des Schulgeländes soll dazu führen, dass wir sie schonen und pflegen.

Wir verpflichten uns Verunreinigungen und Beschädigungen zu vermeiden und achten deshalb auf folgende Dinge:

·         Alle Einrichtungen der Schule wie Wände, Fensterbänke, Tische, Stühle, Regale, Schränke, Spiegel, Handtuchbehälter, Tafeln, Vorhänge, Bilder, Lampen, techni­sche Geräte etc. sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Kritzeleien gehören auf Papier, aber auf keinen Fall auf Wände und Schulmöbel; denn für uns alle ist es angenehm, uns in einer sauberen und gepflegten Umgebung auf­zuhalten.

·         Die Füße gehören auf den Boden und nicht auf Tische, Stühle oder an die Wände.

·         Abfälle, auch Speisereste, müssen in die Papierkörbe und Abfallbehälter (in die entsprechenden Tonnen für Trennmüll) geworfen werden. Denke daran, auch du musst Hofdienst machen.

·         Rennen im Schulgebäude ist grundsätzlich wegen der damit verbundenen Unfall­gefahr untersagt.

·         Alle Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass ausgestellte Kunstgegen­stände und Unterrichtsergebnisse nicht beschädigt werden, denn sie schaffen Abwechslung für das Auge und dokumentieren, was SchülerInnen gemeinsam mit ihren LehrerInnen erarbeitet haben.

·         Die Toiletten dienen einem menschlichen Grundbedürfnis. Von daher sind unnöti­ger Aufenthalt und selbstverständlich auch das Rauchen verboten. Verlasse  die Toiletten so wie du selbst sie gerne vorfinden möchtest.

·         Zwischen den Stunden sollst du nicht auf den Fluren umherlaufen, denn du störst sonst Klassen, die noch arbeiten.

·         Spucken ist ekelhaft und unhygienisch und deshalb grundsätzlich verboten.

 

Wenn du die vorangegangenen Punkte beachtest, unterstützt du damit auch den Hausmeister, der sich sehr um unsere Schule bemüht.

 

Verhalten in den Pausen

Gestaltung der Pausen

Alle Pausen sollen dir die Möglichkeit geben, von den vorangegangenen Stunden abzuschalten und dich auf die folgenden Stunden einzustellen. Sie dienen also allen SchülerInnen zur Erholung und Stärkung.

Während der gesamten Unterrichtszeit unterliegst du der Aufsicht der Schule, des­halb darfst du das Schulgelände auch während der Pausen nicht verlassen. Wäh­rend der Mittagspause dürfen nur die Schülerinnen und Schüler den Schulhof verlas­sen, die eine entsprechende schriftliche Zustimmung der Eltern vorlegen können.

Sportliche Aktivitäten und Spiele sind nur auf dem Schulhof erlaubt: Spiele aus der  Spielkiste, Basketball und Tischtennis. Gefährlich und deshalb nicht erlaubt sind: Skateboard-, Kickboardfahren, Inline-Skating, Schießen mit harten Gegenständen (z.B. Dosen oder Lederbällen) und  Schneeballwerfen. Der Rasen darf nur dann be­spielt werden, wenn er dazu frei gegeben worden ist

Während der Pausen sollen die Eingangsbereiche zum Verwaltungspavillon frei zu­gänglich bleiben (gelbe Linien).

Aufsicht

Die aufsichtsführenden Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Streitschlichter und Sporthelfer helfen bei Konflikten und Regelverstößen. Dazu gehört auch, dass du die Anwei­sungen der Aufsicht befolgst.

Regenpausen

Während der Regenpausen steht das Haupthaus unten offen, die Toilettenpavillons bleiben geöffnet, die Zugänge zu den Physik- und Chemieräumen bleiben geschlos­sen sowie alle Klassenräume.

Kiosk

Den Vorraum vom Kiosk sollst du nur als EinkäuferIn nutzen. Benimm dich ent­sprechend. Wenn du nichts kaufen willst, gehe auf den Schulhof. Deinen Müll und deine Essensreste wirf in die bereitstehenden Mülleimer.

Mensa

In der Mensa kannst du zu Mittag essen. Denk daran, dass auch die anderen Schülerinnen und Schüler         wie auch Lehrerinnen und Lehrer in Ruhe ihre Mahlzeiten einnehmen möchten. Darum sind folgende Regeln unerlässlich:

·         ruhiges Anstellen bei der Essensausgabe

·         gute Tischmanieren

·         Hilfe beim Abräumen

Hinterlasse deinen Tisch so, dass auch der folgende Mensagast seine Mahlzeit ge­nießen kann

Ruheraum

Der Ruheraum ist ein Ort, in dem du während der Mittagspause Entspannung finden kannst. Das ist aber nur möglich, wenn die geltenden Gebote von allen Ruhe­suchenden eingehalten werden. Achte auf die aushängenden Regeln.

Spieleraum

Im Spieleraum können alle Schüler und Schülerinnen die Mittagspause verbringen. Manche Spielgeräte (z.B. Kicker, Billard….) sind besonders begehrt.

Darum ist es unbedingt notwendig Absprachen zu treffen, um konfliktfreies Spiel zu ermöglichen. Wenn ihr sorgfältig mit allen Spielgeräten umgeht, habt ihr lange Freude daran.

 


Teilnahme am Unterricht

Pünktlichkeit

Du bist als SchülerIn verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften, Sportfest, Ausflüge, Unterrichtsgänge) teilzunehmen.

 

Schulversäumnisse

·         Die Erziehungsberechtigten benachrichtigen am 1. Unterrichtstag – evtl. auch telefonisch - die Schule, wenn ein Kind durch Krankheit oder durch andere zwin­gende Gründe verhindert ist die Schule zu besuchen.

·         Bei Beendigung des Schulversäumnisses ist eine schriftliche begründete Entschul­digung von einem/einer Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei länge­rem Schulversäumnis ist spätestens nach 2 Wochen eine schriftliche Zwischen­mitteilung an die Schule zu richten.

 

Befreiung vom Sportunterricht

SchülerInnen können vom Sportunterricht auf Dauer nur nach Vorlage einer ärzt­lichen Bescheinigung befreit werden.

Ist die aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich, gilt die passive Teilnahme als verpflichtend.

 

Verhalten im Unterricht

„Wir schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individuelle Leistungsentfaltung“, so heißt es u.a. im zweiten von der Schulgemeinschaft gewählten Leitbild.

Beidem – Bildung und individueller Leistungsentfaltung – wird also ein hoher Stel­lenwert in unserer schulischen Arbeit beigemessen, deshalb muss ein ungestörter Unterrichtsablauf gewährleistet sein. Voraussetzungen hierfür, die du als SchülerIn erfüllen musst, sind:

·         Halte Arbeitsmittel und Materialien zu Stundenbeginn vollständig bereit. Wenn dein Unterrichtsmaterial häufig fehlt, werden deine Eltern oder Erziehungsberech­tigten schriftlich darüber benachrichtigt.

·         Anweisungen der Lehrperson sollst du genau befolgen. Frage aber nach, wenn du etwas nicht verstanden hast.

·         Unterrichtsstörungen durch Zwischenrufe, Herumlaufen, Essen und Trinken (auch Kaugummi kauen), ständige Unterhaltung und anderweitige Tätigkeiten sind zu unterlassen. Diese Störungen halten dich und deine MitschülerInnen von der Arbeit ab. Darum wirst du dich entscheiden müssen, ob du auf weitere Störungen verzichtest oder im Trainingsraum über den Regelverstoß nachdenkst.

·         Bei Nichtbeachtung der Klassenregeln kannst du auch nach dem WWW-Plan unter­richtet werden und hast den Anweisungen der Lehrperson unbedingt Folge zu leisten.

·         Handys sind während des gesamten Schultages nicht sichtbar und abgestellt aufzu­bewahren. Das Gleiche gilt für Walkman, Discman, Gameboy etc.

·         Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen sind unaufgefordert vor dem Unterricht abzulegen. Die Garderobe kann am Kleiderhaken im Flur abgelegt werden oder sie wird am eigenen Sitzplatz oder an den Haken im Klassenraum aufgehängt.


Hausaufgaben

Hausaufgaben sollen dir dabei helfen, behandelten Unterrichtsstoff zu üben und zu behalten und neuen Unterrichtsstoff vorzubereiten.

·         Achte auf eine sorgfältige, saubere Heftführung mit Datum, Überschrift und einer  übersichtlichen Gestaltung (Rand, Leerzeilen, Markierung).

·         Die Hausaufgaben müssen natürlich regelmäßig von dir angefertigt werden. Das Gleiche gilt für Arbeitsstundenaufgaben, die du in der Schule erledigst.

·         Nicht erledigte Hausaufgaben musst du nacharbeiten, damit dir nicht notwendige Übungen fehlen.

·         Wenn du die Hausaufgaben, die du an unterrichtsfreien Nachmittagen erledigen sollst, häufiger nicht angefertigt hast, erfolgt die schriftliche Benachrichtigung an deine Eltern oder an deine Erziehungsberechtigten.

·         Bist du aus wichtigen Gründen nicht in der Lage, die Hausaufgaben zu erledigen oder das Unterrichtsmaterial mitzubringen, dann lege eine schriftliche Entschuldi­gung der Eltern oder deiner Erziehungsberechtigten vor.

 

Umgang mit Drogen

Gem. § 10.1 der Jugendschutzgesetze „darf das Rauchen in der Öffentlichkeit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden“, um Kinder und Jugendliche vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Rauchens zu schützen. Auf unserem Schulgrundstück gilt ein striktes Rauchverbot für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.

Gleiches gilt auch für den Konsum, den Besitz und die Weitergabe von Alkohol und Rauschmitteln jeglicher Art (vgl. AschO § 41 – Schulgesundheitswesen).

SchülerInnen, die sich nicht an diese Vorgaben halten, werden der Klassenleitung und Schulleitung genannt, weitere Maßnahmen werden dann eingeleitet.

 

Haftung

Haftung bei mutwilligen Beschädigungen

Mutwillig angerichtete Schäden muss der Schüler oder die Schülerin selber ersetzen.

 

Haftung bei Verlust von Wertsachen

Für Geld und Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

Fundsachen

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben, ansonsten beim Hausmeister.

 

 


6      Verlauf und Abschlüsse der Hauptschule

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Abschlüsse der Hauptschule

 

-    Hauptschulabschluss nach Klasse 9

-    Sekundarabschluss I    -    Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ A)

-    Sekundarabschluss I    -    Fachoberschulreife nach Klasse 10 (Typ B)

-    Sekundarabschluss I    -    Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk zum Be­such der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10 Typ B)


7      Fortbildungen und Schulentwicklungsprozesse

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7.1      Fortbildungen

 

Im Jahr 2005 nahmen die KollegInnen unserer Schule an Fortbildungsmaßnahmen zu folgenden Themen teil:

 

·        Neue Medien

·        Verkehrserziehung

·        Berufswelt/ Berufsorientierung

·        Theater

·        Beratung

·        Suchtprävention

·        Schulverwaltungsaufgaben

·        Schulinterne Fortbildung: „Neue Medien“

·        Schulinterne Fortbildung: „Entwicklung der Methodenkompetenz“ nach Klippert

·        Schulinterne Fortbildung: „Zukunftswerkstatt“

 

 

7.2      Arbeitsgruppen

 

Im Jahr 2005 haben die KollegInnen in verschiedenen Gruppen an der Gestaltung des Schulbetriebes gearbeitet. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit folgenden Themenschwerpunkten:

 

 

·        Soziales Lernen

·        Lernen lernen

·        Berufswahlvorbereitung

·        Neue Medien

·        Spiel- und Sportfest

·        Schulprogrammentwicklung

 

 

 

 

7.3      Schulentwicklungsprozesse

 

Innerhalb der letzten Jahre konnten folgende Wünsche und Ziele der Fürstenberg­schule umgesetzt bzw. optimiert werden:

 

 

·        Stärkung des Bereichs "Aktive Pause"

·        Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Übermittagbetreuung (ei­gene Räume und Essensangebot für alle drei Tage durch Kochgruppe)

·        Stärkere Einbeziehung des Schulgartens in den Fachunterricht

·        Weiterentwicklung des Konzepts zum Umgang mit den Neuen Medien

·        Ausgestaltung der hauseigenen Schulordnung

·        Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges bei Verfehlungen

·        Stärkere Einbeziehung der Eltern und Stärkung der SV-Arbeit

 

 

 

7.4      Perspektiven der Weiterarbeit

 

In den vorangegangenen Kapiteln sind die schulinternen Konzepte und Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsfelder ausführlich beschrieben worden. Darin  wird deutlich, dass Wünsche offen bleiben, dass die bestehenden Konzepte überdacht und andere - bisher nicht berücksichtigte - neu aufgenommen werden müssen, um die Effektivität und Qualität der pädagogischen Arbeit an der Fürstenbergschule weiter voran zu bringen. Wie schon im Vorwort erwähnt ist Schule und gerade auch die Schulpro­grammentwicklung kein starres System, sondern immer in Bewegung. Auf Verände­rungen muss eingegangen werden. Im Folgenden sollen die Bereiche/Aspekte her­ausgestellt werden, die es gilt mittel- und langfristig zu bearbeiten:

 

 

·        Einbeziehung des Streit-Schlichter-Programms in den Stundenplan der unteren Jahrgänge

·        Stärkere Gewichtung des projektorientierten Unterrichts

·        Optimierung der Berufswahlvorbereitung im Rahmen von LehrerInnenprak­tika

·        Konzeptentwicklung zur Integration der Neuzugänge (durch Umzug) und Rückläufer von der Realschule, Gesamtschule bzw. dem Gymnasium

·        Weiterentwicklung des Beratungskonzepts

·        Umsetzung der Schlüsselqualifikationen (Lern- und Leistungsbereitschaft, Kreativität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit usw.) in die Bildungspläne der einzelnen Jahrgangsstufen

·        Umwandlung der Fürstenbergschule von einer Schule mit Übermittagbetreu­ung zur Ganztagschule, falls die Rahmenbedingungen (Organisationsform, Mittelbereitstellung und Raumausstattung) erfüllt wer­den