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Schulprogramm der Fürstenbergschule Münster
1
Geschichte der Fürstenbergschule
1.2
Die Fürstenbergschule im Jahr 2008
3
Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leitbildern
3.1
Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild I
3.1.2
Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit an der Fürstenbergschule
3.1.3
Übergang von der Grundschule zur Fürstenbergschule
3.1.5
Gesundheitserziehung und Suchtprävention
3.1.10
Schülerlotsen (Verkehrshelfer)
3.1.12
Arbeitsgemeinschaften der Fürstenbergschule
3.1.13
Schulfeste und Schulfeiern
3.1.16
Cafeteria am Elternsprechtag
3.1.17
SV-Arbeit an der Fürstenbergschule
3.1.18
„Handyfreie“ Fürstenbergschule
3.1.20
Schulpflegschaft und Elternarbeit an der Fürstenbergschule
3.1.21
Förderverein der Fürstenbergschule
3.1.22
Schulkleidung: Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit
3.2
Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild II
3.2.2
Das Trainingsraum-Programm
3.2.3
Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert)
3.2.7
KlassenlehrerInnen- / FachlehrerInnenprinzip
3.2.8
Förderkonzepte für leistungsstarke und leistungsschwache SchülerInnen
und Silentien
3.2.11
Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
3.3
Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild III
3.4
Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild IV
3.4.1
Förderkonzept für ausgesiedelte SchülerInnen
3.4.2
Sozialpädagogische Betreuung durch das Land NRW
3.4.3
Sozialpädagogische Betreuung durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien
3.4.4
Arbeit mit schulmüden jungen Menschen
3.4.5
Die Förderung und Integration von Heimkindern
6
Verlauf und Abschlüsse der Hauptschule
7
Fortbildungen und Schulentwicklungsprozesse
7.4
Perspektiven der Weiterarbeit
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VorwortSehr geehrte Leserin! Sehr geehrter Leser! Wir
wenden uns – noch vor Ablauf des normalen Turnus von 5 Jahren – mit
einer neuen Fassung des Schulprogramms an Sie. Der Grund hierfür sind
gravierende Änderungen im Profil der Fürstenbergschule. Seit Jahren war die Fürstenbergschule
die Auffangschule für spätausgesiedelte SchülerInnen der Stadt Münster.
In die Entwicklung und Umsetzng des Förderkonzepts, welches den Weg für
eine vielfach erfolgreiche Eingliederung der SchülerInnen ebnete, floss
viel Herzblut aller Beteiligten ein. In den letzten Jahren nahm die Zahl
der spätausgesiedelten SchülerInnen deutlich ab, und mit Wehmut nehmen
wir zur Kenntnis, dass es bei uns seit Beginn des Schuljahres 2008/09
erstmals keine Vorbereitungsklasse mehr gibt. Wesentlich erfreulicher ist
die Tatsache, dass die Fürstenbergschule seit diesem Schuljahr – zunächst
für den 5. Jahrgang – als gebundene Ganztagschule an den Start gehen
konnte. Eine Hauptschulinitiative des Landes NRW und das Engagement
aller am Schulleben Beteiligten haben den lang gehegten Wunsch möglich gemacht.
Die Zukunft wird zeigen, was sich von der Planung bewährt, was ergänzt
oder gestrichen werden muss. Die ersten positiven Rückmeldungen der SchülerInnen
und Eltern machen uns Mut. Neben diesen gravierenden Veränderungen
fließen viele weitere Aspekte der pädagogischen Weiterarbeit
(Trainingsraumkonzept, Schulkleidung, Maßnahmenkatalog, Kopfnoten,
Handyfreie Schule etc.) in dieses Schulprogramm mit ein. Diese Weiterentwicklung war
auch dieses Mal nur möglich,
weil wir uns wiederum gemeinsam an die Arbeit gemacht haben.
Es gilt Dank zu sagen für das große Engagement aller Beteiligten: den
Eltern, der Schülerschaft und dem Kollegium. Für die Fortführung des
Entwicklungsprozesses würden wir uns weiterhin über eine konstruktive
Kritik freuen. Aber auch positive Rückmeldungen, die uns in unserer
Arbeit bestätigen und somit auch stärken, nehmen wir dankend entgegen. Münster, im Januar 2009 Im Namen aller Beteiligten ____________________________________________
Schulleitung
P. Tetzlaff und B. Eyl-Thien
1 Geschichte der Fürstenbergschule___________________________________________________________________ Eine Hauptschule im Osten der Stadt und ihre
Geschichte 1.1 Zeittafel15.04.1898
An der Margaretenstraße entsteht die Overbergschule, aus der später
die Fürstenbergschule hervorgehen soll. 1906
Der starke Zugang an schulpflichtigen Kindern zwingt die Stadt zum
Bau eines weiteren Schulgebäudes auf dem Gelände der heutigen
Handelslehranstalt, das den Namen Fürstenbergschule erhält. Overbergschule
und Fürstenbergschule bilden einen Schulverband unter einer Schulleitung. 1912
Die Fürstenbergschule zählt 997 SchülerInnen. 1929
-1930 Die
Herz-Jesu-Pfarre, zu der die Overbergschule an der Margaretenstraße,
die Fürstenbergschule an der Schillerstraße, die Bennoschule an der
Taubenstraße und die Liborischule am Kanal zählten, war bis 1925 auf
14000 Mitglieder angewachsen. Durch bischöfliche Verordnung vom
6.12.1929 wird die Elisabeth-Pfarrgemeinde von der Herz-Jesu-Pfarre
abgepfarrt und zur selbstständigen Gemeinde erhoben. Da nach altem
Herkommen in Münster Pfarr- und Schulgrenzen sich decken sollten, wird
zu Ostern des Jahres 1930 die Fürstenbergschule von der Overbergschule
abgeschult und die Schulgrenzen werden neu festgelegt. 1930
Die Fürstenbergschule wird der Pfarre St. Elisabeth zugeordnet und
erhält eine eigene Schulleitung. 1933 -1945 Die Schule wird fortschreitend auf das
nationalsozialistische Bildungs- und Erziehungssystem verpflichtet und
Lehrinhalte werden verändert. Aus dem Turnunterricht wird z.B. Leibesertüchtigung
und christliche Feiern werden durch Sonnenwendfeiern oder Ähnliches
ersetzt. 1943
Nach wiederholten Bombenangriffen verfügt die Stadt die Schließung
der Volksschulen am 1. Juli 1943. Es beginnt die Zeit der Kinderlandverschickung
nach Süddeutschland. Da die Verschickung freiwillig ist, nehmen nur 3000
Kinder an ihr teil; die übrigen - etwa 2000 Kinder - bleiben ohne
Schulunterricht bei ihren Eltern in Münster. 1944
Zerstörung der Fürstenbergschule.
Laut Verwaltungsbericht wurden insgesamt 14 von 26 Volksschulgebäuden
total zerstört. 1946
Wiederaufnahme des Schulunterrichts an der Overbergschule am 20.
Februar 1946. Für die SchülerInnen der weiterhin nicht betriebsbereiten
Schulen findet der Unterricht in den umliegenden Schulen statt. 1954
748 Kinder besuchen die Fürstenbergschule in 18 Klassen. 1955
Am 28. Februar 1955 legt der Rat auf Vorschlag des Schulausschusses
die Planung von fünf Schulbauten fest, u.a. der Fürstenbergschule an der
Andreas-Hofer-Straße. 1958
Einweihung des neuen Schulgebäudes der Fürstenbergschule am 12.
Juni 1958 als Volksschule. Ostern 1958 besuchen 782 SchülerInnen die
Schule. 1968
Die Fürstenbergschule wird katholische Hauptschule. 1975
Die Fürstenbergschule wird in den Schuljahren 1975/76 und 1976/77
in den 5., 6. und 7. Jahrgängen fünfzügig geführt. 1976
Am 30. Juni 1976 fällt der Baubeschluss für die Erweiterung der Fürstenbergschule
mit Fachräumen. 1977/78
Die Klassen 7 und 10 an der Fürstenbergschule müssen wegen Raummangels
die Margaretenschule aufsuchen. 1980
Zusammenlegung der Bodelschwingh-Hauptschule und der Fürstenbergschule
zur „Gemeinschaftshauptschule Münster-Ost“ 1980/81
Einrichtung eines Informatik-Fachraumes 1988/89
Zusammenlegung der Heriburgschule Handorf mit der „Gemeinschaftshauptschule
Münster-Ost“ zur Fürstenbergschule - Städtische Gemeinschaftshauptschule 1996
Bürgerentscheid für die Erhaltung der Fürstenbergschule und
gegen die Errichtung einer Gesamtschule 2005
Ausstattung und Neugestaltung des Bereichs „Neue Medien“ (Citeq) 2007
Umgestaltung des Biologieraums im Haupthaus zu einem Übermittagbetreuungsraum
(Einnahme des Mittagessens) und Einrichtung einer neuen Schulküche. 2008
Umbau und Neugestaltung des naturwissenschaftlichen Trakts 2008
Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagschule
(verpflichtender Ganztag für alle Schüler/innen) 2009
Bau einer Mensa und eines Spieleraums (Umwandlung der Klassenräume
des Pavillon IV) 1.2 Die Fürstenbergschule im Jahr 2008Die Schulgemeinschaft: Die Schulpflegschaft: Vorsitzende: Frau Böschen Stellvertretender Vorsitzender: Herr von Staden Die Schülervertretung: Schülersprecherin: Ramona Esser Stellvertretende Schülersprecherin:
Sabrina Lange Das Kollegium:
Die Schulleitung Rektor:
Herr Tetzlaff Konrektorin:
Frau Eyl-Thien Das Sekretariat Frau
Weihermann Das Hausmeisterehepaar Herr
Rüschhoff und Frau Rüschhoff Die Sozialpädagogen Frau
Schritt, Herr Rossel, Frau Plöger (Anerkennungsjahr) und Frau Poewe
(Praktikum) Honorarkräfte für die Übermittagbetreuung Frau
Flesch und Frau Schwenen Honorarkräfte für Nachhilfeunterricht Frau Lunina Der Förderverein Vorsitzende: Frau von Staden 2 Leitbilder___________________________________________________________________ I. Die
Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und
Wohlfühlens. II. Wir
schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individuelle
Leistungsentfaltung durch Teamarbeit. III. Bei
uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt. IV. Wir
fördern und leisten Integration. 3 Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leitbildern___________________________________________________________________ In diesem Kapitel versuchen
wir, die verschiedenen Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder unserer
Schule zu den von uns gewählten Leitbildern in Verbindung zu setzen. Die
in dieser Form gewählte Verschriftlichung stellt den Versuch dar, uns
selbst gegenüber Rechenschaft abzulegen, gleichzeitig wollen wir
versuchen, Zielsetzungen klarer zu sehen, zu
formulieren und zu verwirklichen. Wenn wir im Folgenden einzelne
Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder einem Leitziel zuordnen, so
soll hierdurch eine Akzentuierung deutlich werden. So fühlen wir uns z.B.
bei der Arbeit in und um den Schulgarten herum in ganz besonderer Weise
dem Leitbild I verpflichtet. Natürlich berührt die Arbeit im Schulgarten
auch andere unserer Leitziele, wir wollen aber in dem gewählten Leitbild
einen Schwerpunkt setzen. Hinzu kommt, dass sich alle
Themen, die in diesem Kapitel angesprochen werden, als grundlegenden
Orientierungsrahmen natürlich auf die Richtlinien des Landes
Nordrhein-Westfalen beziehen. Zum besseren Verständnis: Die Nummerierung der
Leitbilder entspricht keiner Rangfolge. 3.1 Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild IDie
Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und
Wohlfühlens. Die Wissensvermittlung (Berücksichtigung
im Leitbild II) und die Förderung der personalen und sozialen
Kompetenzen ist die Hauptaufgabe, die eine Schule zu erfüllen hat. Es ist
aber sicherlich unbestritten, dass eine Grundvoraussetzung für die Leistungsbereitschaft
der SchülerInnen eine angenehme Umgebung ist, in der man sich wohlfühlt.
Diese angenehme Atmosphäre gilt es in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern
zu schaffen. In uneingeschränkter Form müssen diese Überlegungen
auch auf die weiteren am Schulleben Beteiligten (LehrerInnen, Sekretärinnen,
Hausmeister, Honorarkräfte, Eltern usw.) übertragen werden. 3.1.1
Soziales
Lernen
In der
Vergangenheit haben LehrerInnen immer wieder die Erfahrung gemacht, dass
einige Kinder grundlegende soziale Fertigkeiten nicht richtig beherrschen.
Daraus entwickeln sich zahlreiche Probleme und Konflikte. Dies war Anlass ein
Programm zu entwickeln, mit dessen Hilfe SchülerInnen grundlegendes
Sozialverhalten „nachlernen“ können. Das Programm wird
in zwei Bausteinen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 umgesetzt: ·
Kompakttraining ·
Sozialtraining im
Unterricht In der
Jahrgangsstufe 5 wird ein Kompakttraining
durchgeführt, das 2 – 3 Tage dauert. Dieses Training findet an einem außerschulischen
Lernort statt und wird von dem/der Sozialpädagogen/Sozialpädagogin
durchgeführt. Ziel
des Trainings ist die Stärkung der Klassengemeinschaft und der Abbau von
Berührungsängsten der neuen SchülerInnen. Methoden,
Medien und Veranstaltungsort liegen in der Verantwortlichkeit des/der
Sozialpädagogen/Sozialpädagogin. Das Kompakttraining
sollte in der ersten Hälfte des 5. Schuljahres stattfinden. Das Sozialtraining im Unterricht befasst sich mit Kommunikationsformen
wie „Zuhören“, „Gesprächsregeln einhalten“ oder
„Kooperation“, die in Zusammenarbeit von SozialpädagogInnen und
LehrerInnen als Ziele entwickelt wurden. Der Ablauf der Einheiten ist
gleich und umfasst Einführung in das Thema durch den/die Klassenlehrer/Klassenlehrerin
und das Einüben der geforderten Verhaltensweisen durch darauf abgestimmte
Übungen und Aktivitäten unter Anleitung der sozialpädagogischen
Kraft. Am Ende einer jeden
thematischen Einheit erfolgt eine Auswertung durch SchülerInnen und
LehrerInnen, die eine Kontrolle der Maßnahmeeffizienz und falls notwendig
ihre Korrektur während des Trainings ermöglicht. Im
Rahmen des Sozialtrainings wird durch die Elternansprache die Maßnahme zusätzlich
unterstützt, indem sie die Ergebnisse des „Sozialen
Lernens“ in den von den SchülerInnen geführten Mappen einsehen können.
Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Eltern ist es, dass die in der Schule
eingeübten Verhaltensweisen im häuslichen Bereich thematisiert und
unterstützt werden. 3.1.2
Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit
an der Fürstenbergschule
Cool bleiben Angst und Ärger bewältigen
durch Einfühlen, Zuhören, Verständnis Streiten
gehört zum Alltag an unseren Schulen. Es ist immer häufiger die Rede von
den „Neuen Kindern“ und ihrem Aggressionspotenzial. Schule und
Elternhaus sind den steigenden Aggressionen oft mehr oder weniger hilflos
ausgesetzt und ihre Konfliktlösekompetenz ist permanent über die Maßen
strapaziert. Das Streit-Schlichter-Programm setzt genau an diesem Brennpunkt an und
bietet eine verblüffend gut funktionierende Strategie aus diesem
scheinbaren Dilemma. Alle SchülerInnen der unteren Klassen werden in
ihrer sozialen Kompetenz trainiert. Verschiedene Aspekte helfen in
unterschiedlichen zwischenmenschlichen Konflikten, konstruktive Regelungen
zu treffen. Interessierte SchülerInnen der 9. Klassen werden zu
Streit-Schlichtern ausgebildet, die als neutrale Vermittler den am
Konflikt Beteiligten helfen, selbst Lösungen zu finden. Die Idee kommt aus den USA, wo
seit mehr als 20 Jahren Schlichtungskonzepte in vielen Bereichen Anwendung
finden, wie z.B. in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, in Familien-, Schul-
und Nachbarschaftskonflikten. In
Deutschland ist diese Tradition noch deutlich jünger. Dennoch gibt es
inzwischen auch hier einige Schulen, die zum Teil schon seit mehreren
Jahren ihre Schüler trainieren und ausbilden. In Münster war die Fürstenbergschule
die erste Schule, die sich 1997 / 1998 an dieses Projekt „herangewagt“
hat und ihre Erfahrungen bereits an andere Schulen weitergeben konnte. Grundlage für diese
Projektarbeit war die Schüler - Streit - Schlichter - Ausbildung nach
Jefferys und Noack. (vgl.„Streiten-Vermitteln-Lösen“,
AOL-Verlag) Streitschlichterschulung
und Streitschlichtertätigkeit wurden in den letzten 10 Jahren
kontinuierlich weitergeführt bzw. ergänzt durch Seminare zum
Thema „Mobbing“. Ausbildung Die
Ausbildung erfolgt zurzeit im freiwilligen Nachmittagsunterricht in der
Schule. Daran nehmen überwiegend Jungen und Mädchen aus dem 9. und 10.
Jahrgang teil. Dem Training in der Schule folgt jeweils ein Tagesseminar
im asb (Arbeitskreis für soziale Bildung und Beratung), das mit einem
Zertifikat abgeschlossen wird. Alle
ausgebildeten und tätigen SchülerInnen bekommen eine entsprechende Zeugnisbemerkung,
die sich u.a. positiv bei Bewerbungsgesprächen auswirken kann. Durchführung Zu
Beginn eines jeden Schuljahres stellen sich die Streitschlichter den neuen
5-er Klassen vor, Einsatzpläne hängen an verschiedenen Stellen im
Schulgebäude aus. Im
Streitschlichterraum halten sich in den Pausen immer 2 Schlichter zum
Gespräch bereit. Sie können also im Allgemeinen ohne vorherige Anmeldung
von den Konfliktparteien aufgesucht werden. Streitschlichter können
aber auch auf dem Schulhof angesprochen werden. Seit einigen Jahren übernehmen
SchlichterInnen, zusammen mit einigen anderen interessierten Schülern und
Schülerinnen, Patenschaften für die 5-er Jahrgänge. Sie sind, besonders
in den ersten Wochen, Beobachter und Hauptansprechpartner in den Pausen
und können somit oft schon im Vorfeld helfen, Konflikte zu vermeiden.
Dieses Konzept kann als weiterer Baustein für das friedliche Miteinander
in der Schule angesehen werden. 3.1.3
Übergang
von der Grundschule zur Fürstenbergschule
Vor
der Entscheidung, ab dem 5. Schuljahr die Fürstenbergschule zu besuchen,
wird den Eltern/Erziehungsberechtigten, den GrundschullehrerInnen und
GrundschülerInnen die Möglichkeit gegeben unsere Schule und die
Arbeitsweise hier kennenzulernen. Hospitation der GrundschullehrerInnen im Unterricht der Fürstenbergschule Schwerpunktmäßig finden diese Hospitationen in den Jahrgängen 5 und 6 statt, um die Entwicklung der Grundschulkinder vor Ort zu sehen, in den Klassen 10 Typ B, um das Leistungsvermögen der AbschlussschülerInnen dieses Typs kennenzulernen und in den Förderklassen der spätausgesiedelten SchülerInnen, um unser Integrationskonzept und die Arbeitsweise vorzustellen. Im 4. Schuljahr besuchen SchülerInnen der Grundschule an einem Vormittag unsere Schule, lernen hierbei die Schule und verschiedenen Fachunterricht kennen. Grundschuleltern des 4. Jahrgangs können sich anhand eines Flyers, der in den Grundschulen ausgelegt wird, und an einem Informationsabend vor den Anmeldungen über unsere Ziele, Inhalte und die Besonderheiten unserer Schule und Schulform informieren. Um
den SchülerInnen die Ängste vor der neuen Schule zu nehmen, werden sie
kurz vor den Sommerferien zu einem Kennenlernnachmittag eingeladen, an dem
sie ihre neuen KlassenkammeradInnen und LehrerInnen sowie die Schule
kennen lernen. Außerdem soll dieser Nachmittag zum ersten Austausch
zwischen den Eltern und KlassenlehrerInnen dienen. Die
erste Schulwoche wird hauptsächlich von den jeweiligen KlassenlehrerInnen
gestaltet und dient vornehmlich dem Kennenlernen der neuen Schule und
dem Eingewöhnen in die veränderte Lernumgebung und Lernsituation.
Dieses Eingewöhnen soll zusätzlich erleichtert werden durch eine
Patenschaft von ausgewählten SchülerInnen höherer Klassen. Das
Bemühen um eine positive Aufnahme der neuen SchülerInnen soll ihre
Freude am Schulbesuch und dem Unterricht erhalten bzw. wieder entstehen
lassen. 3.1.4
Übermittagbetreuung
Das
Angebot der Übermittagbetreuung für den 5. und 6. Jahrgang am Dienstag,
Mittwoch und Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 13.00 - 15.00 Uhr ist
seit 1997 fester Bestandteil des Schulprogramms der Fürstenbergschule.
Die Gestaltung der Übermittagbetreuung hat sich allerdings in den Jahren
verändert. Gruppengröße: Die
Anzahl der Kinder, die die Übermittagbetreuung besuchen, schwankt
zwischen zehn und fünfzehn.
Dies hängt von den jeweiligen Klassengrößen im 5. und 6. Jahrgang ab. Räumlichkeiten: Für
die Übermittagbetreuung stehen der Fürstenbergschule keine gesonderten Räumlichkeiten
zur Verfügung. So nutzen wir die Schulküche, den Essraum und den Großraum.
Im Großraum stehen zwei Schränke, die verschiedene Spielmaterialien für
die Kinder enthalten. Auf
dem Schulhof werden die Angebote des Spielecontainers (vgl. Aktive Pause
Kap. 3.1.7) genutzt. Betreuungspersonal: Aus
Bausteingeldern der Stadt Münster ist es möglich zwei Betreuungskräfte
einzustellen, die als „Geringfügig Beschäftigte“ entlohnt werden.
Seit vielen Jahren ist eine dieser Betreuungspersonen eine erfahrene
Sozialpädagogin, ihr zur Seite steht in der Regel eine Studentin -
vorzugsweise eine Studentin für das Lehramt. Der
Sozialpädagoge der Schule steht in Kontakt mit den beiden Betreuungskräften
und es kommt ggf. zu gemeinsamen Absprachen und Verfahrensweisen. Mittagessen: Eltern,
die ihr Kind verbindlich für jeweils ein Halbjahr für die Übermittagbetreuung
anmelden, verpflichten sich gleichzeitig zur Zahlung der
Verpflegungskosten für drei Tage in der Woche. Dem
gemeinsamen Mittagessen wird ein wichtiger Stellenwert beigemessen, denn
die Identifikation mit der Gruppe wird dadurch erheblich gestärkt.
Gleichzeitig werden in dieser
Phase der Übermittagbetreuung Aufgaben des familiären Sozialisationsprozesses
wahrgenommen. Am
Dienstag jeder Woche werden die Kinder von einer WPU-Gruppe des 9./10.
Jahrgangs bekocht. An diesem Tag steht das Essen fertig auf dem Tisch. Am
Mittwoch helfen die Kinder bei der Zubereitung des Essens, vorgekocht wird
das Mittwochessen ebenfalls von der WPU-Gruppe 9/10. Am
Donnerstag jeder Woche wird seit einiger Zeit ein fertiges Essen
geliefert. An
allen Tagen gibt es Tisch- und Spüldienste, die von den Kindern zu
erledigen sind. Spielphasen: Eine
erste Spiel- und Bewegungsphase an frischer Luft findet nach dem Essen
statt. Eine weitere Spielphase gibt es nach Beendigung der Hausaufgaben. Erledigung
der Hausaufgaben: Die
Kinder werden angehalten ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die Betreuungspersonen
stehen unterstützend zur Verfügung. Es ist allerdings nicht möglich,
dass die Betreuungspersonen alle Hausaufgaben auf Richtigkeit und
Vollständigkeit hin überprüfen. Regeln: Die
Betreuungskräfte bemühen sich darum, mit den Kindern gemeinsam Regeln für
das Miteinander in der Übermittagbetreuung zu erarbeiten und diese Regeln
dann auch einzuhalten. 3.1.5
Gesundheitserziehung
und Suchtprävention
Gesundheitsförderung
und Suchtprävention setzt bei allen am Schulleben Beteiligten die
Bereitschaft voraus, zu beobachten, sich auf die Suche zu begeben und
Fragen zu stellen: Wie
leben wir? Wie
arbeiten und lernen wir? Wie
gestalten und organisieren wir unsere Arbeits- und Lebensräume (Schulräume/Schulhof)? Wie
verbringen wir unsere Freizeit? Wie
gehen wir mit uns und anderen um? Welche
Perspektiven und Werte entwickeln wir? Diese
Fragen dienen dazu, sich über die eigenen Möglichkeiten, aber auch die
Grenzen bewusst zu werden. Unter
dem Sammelbegriff „Gesundheitserziehung“
fanden in den letzten Jahren und finden gegenwärtig eine Reihe von
Veranstaltungen und Aktionen statt, von denen die wichtigsten im Folgenden
erwähnt werden sollen. Turnusmäßig
werden in den 9. und 10. Klassen - auch im Hinblick auf die anstehenden
Betriebspraktika - die schulärztlichen Entlassungsuntersuchungen durchgeführt.
SchülerInnen, die während ihres Praktikums mit Nahrungsmitteln in
Kontakt kommen, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes darüber,
dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Im
Rahmen von Projekttagen oder Einzelprojekten in Klassen wurden bereits
mehrmals Hör-
und Sehtests an der Schule durchgeführt, und zwar mit Unterstützung
von Krankenkassen oder dem Gesundheitsamt. So können Defizite in diesen
Bereichen frühzeitig erkannt und evtl. korrigiert bzw. behoben werden. Gesundheitserziehung
geschieht nicht nur im Rahmen geplanter und vorher vorbereiteter
Aktionen. Eine permanente Aufgabe jeder Lehrperson ist es, auf Besonderheiten
oder Auffälligkeiten im Gesundheitszustand der SchülerInnen zu achten.
So geben konkrete Fälle immer wieder Anlass zur Aufklärung der
Lehrpersonen über Erscheinungsbilder und evtl. zu ergreifende Maßnahmen
bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes und Epilepsie. Gesundheitserziehung
verstehen wir LehrerInnen als Teil unserer täglichen Arbeit. In diesem
Zusammenhang sind anzuführen: -
Das
Achten auf Sauberkeit in den Klassenzimmern und auf dem Schulhof -
Das
Ergreifen besonderer Hygienemaßnahmen während des Hauswirtschaftsunterrichts
in der Schulküche -
Der
Beitrag des Biologieunterrichts mit allen seinen Inhalten zum Thema
„Der Mensch“, wozu insbesondere auch die Sexualerziehung und
die Aids-Prävention gehören -
Die
Förderung von körperlicher und seelischer Gesundheit und Integrität
durch Erziehung zum Gewaltverzicht -
Die
Behandlung der Themen „Gesundes Frühstück“ - „Gesunde Ernährungsweise“
in verschiedenen Fächern und Gremien mit dem Ziel der Bewusstseins- und
Verhaltensänderung Einer
der wichtigsten Teilaspekte der Gesundheitserziehung ist die Suchtprävention.
Dementsprechend steht in der Fürstenbergschule eine Drogenberatungslehrerin
als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Zurzeit besucht eine
weitere Kollegin eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme. Im Rahmen der
Suchtprävention an unserer Schule soll es primär um die Konzentration
auf die Ursachen von Sucht sowie die Persönlichkeitsentwicklung junger
Menschen zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gehen. Schulische
Suchtvorbeugung ist keine isolierte, drogenspezifische Einzelmaßnahme,
sondern eine umfassende Gemeinschafts- und Daueraufgabe aller an der
Schule Beteiligten (LehrerInnen - Eltern - SchülerInnen). Verstärkt
findet sich diese Thematik in den Lehrplänen der Fächer Biologie,
Religion, Deutsch und Gesellschaftslehre wieder. Im Kontext dieses
Fachunterrichts lernen unsere SchülerInnen auch die Drogenberatungsstelle
der Stadt Münster kennen oder werden durch geschulte Mitarbeiter der
Polizei einmal im Jahr in allen Jahrgängen über den Zusammenhang
zwischen Drogenkonsum und Kriminalität aufgeklärt. Projekttage außerhalb
wie innerhalb der Schule ergänzen dieses Angebot. 3.1.6
Sanitätsdienst
Was
ist Schulsanitätsdienst? Der
Schulsanitätsdienst bietet die Möglichkeit, verunglückte oder erkrankte
SchülerInnen schnellstmöglich durch gut ausgebildete MitschülerInnen
zu versorgen, die ihr erlerntes Wissen praktisch umsetzen. Dabei übernehmen
sie Verantwortung für ihre MitschülerInnen. Der
Einsatz- und Aufgabenbereich des Schulsanitätsdienstes umfasst die Bereitschaft
in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und Ausflügen und auch während
der Unterrichtsstunden zur Verfügung zu stehen. Warum
Schulsanitätsdienst? Neben
der Notwendigkeit, qualifizierte Hilfe an der Schule zu etablieren, bietet
der Schulsanitätsdienst auch jedem Jugendlichen individuell die Möglichkeit,
wertvolle Erfahrungen zu machen. SchulsanitäterInnen
sind in der Lage, jederzeit durch eine sachgerechte und schnelle
Versorgung von Verletzten Unfallfolgen zu mindern. Durch
die qualifizierte Ausbildung wird der allgemeinen Unsicherheit über
Verhaltensweisen in Unfallsituationen entgegengewirkt und das
Gefahrenbewusstsein von Kindern und Jugendlichen verstärkt. Soziale
Verhaltensweisen werden erlernt, eingeübt und vorgelebt. Jugendliche
machen die Erfahrung, dass sie und ihre Fähigkeiten gebraucht werden. Der
Schulsanitätsdienst bietet den SchülerInnen die Chance, in der Theorie
Erlerntes in praktisches Handeln umzusetzen. Wie
funktioniert der Schulsanitätsdienst an der Fürstenbergschule? Eine
Lehrkraft der Schule betreut und leitet die Gruppe mit Unterstützung
einer Kontaktperson des ASB Münster. Die
SchülerInnen qualifizieren sich für diesen Dienst durch das Absolvieren
eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Dieser Kurs wird nachmittags in der Schule
durchgeführt. SchülerInnen der 7. und 8. Jahrgänge können an diesem
Lehrgang teilnehmen. Die
Einteilung des Dienstes erfolgt über einen Wochenplan. Die
ErsthelferInnen leisten nach Unfällen unmittelbar Hilfe und werden von
dem Kontaktlehrer beraten und betreut. Wie
finanziert sich der Schulsanitätsdienst? Die
Kosten für den Kurs übernimmt die Landesregierung. Die Ausgaben für das
Verbandsmaterial etc. werden aus dem Schuletat beglichen. 3.1.7
Aktive Pausen
Aktive Pausen verbessern die
Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und machen Spaß. Um vielfältige
Aktivitäten zu ermöglichen, schaffte die Fürstenbergschule verschiedenartige
Sport- und Spielgeräte an, z.B. Hula-Hoop-Reifen, Basket-, Fuß- und
Volleybälle. Bocciaspiele,
Seilchen, Tischtennisschläger und entsprechende Bälle, um die bereits
fest installierten Platten auf dem Schulhof noch häufiger nutzen zu können.
Alles ist in dem Container auf dem Schulhof untergebracht. Die Ausleihe
erfolgt hier unter Vorlage des Schülerausweises. Die
Ausleihe wird von zuverlässigen SchülerInnen der oberen Jahrgänge
durchgeführt. Die SchülerInnen erhalten für diese Tätigkeit eine
positive Zeugnisbemerkung. Die Ausleihe wird überwiegend von SchülerInnen
der unteren Jahrgänge genutzt und bezieht sich leider fast nur auf die
Ballspiele. Ältere
Schüler leihen nur die Volleybälle aus. Wünschenswert ist eine verstärkte
Annahme des Spielangebotes, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden
soll: -
Die SchülerInnen des 5.
Jahrgangs werden in den ersten Schulwochen in der Fürstenbergschule
im Rahmen einer „Spielstunde“ mit dem Inhalt des Spielecontainers
bekannt gemacht. -
Farbige Ausgestaltung (evtl.
als Projektarbeit einer Klasse) könnte den Ausgabeort attraktiver
werden lassen. -
Durch eine Umfrage unter allen
SchülerInnen sollten die Wünsche nach weiteren Spielen ermittelt werden. 3.1.8
SporthelferInnen
Was
sind SporthelferInnen? Die
Sporthelfer-Ausbildung ist in ihren Voraussetzungen, Zielen und in ihrer
methodischen Grundorientierung eng angelehnt an die
Gruppenhelfer-I-Ausbildung (GH I) der Sportjugend NRW. Die
Ausbildungsabschlüsse GH I und Sporthelfer werden als gleichwertig
anerkannt. Zielsetzung Ziel
der Ausbildung ist es, interessierte SchülerInnen zu befähigen, im außerunterrichtlichen
Schulsport und im Vereinssport Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum
reicht von helfenden, unterstützenden Tätigkeiten über die
Mitgestaltung von Angeboten bis hin zu klar eingegrenzten
Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs-,
Spiel- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen. Zielgruppe Die
SporthelferInnenausbildung richtet sich an 13 bis 17 Jahre alte SchülerInnen,
die daran interessiert und dazu geeignet sind, Bewegungs-, Spiel und
Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Schulen oder in Sportvereinen
zu organisieren und zu betreuen. Um sich als SporthelferIn zu
qualifizieren, müssen die SchülerInnen nicht Mitglieder in einem
Sportverein sein. Warum
SporthelferInnen? Durch
die Ausbildung zu SporthelferInnen und ihre Tätigkeit kann die
individuelle Entwicklung der SchülerInnen positiv beeinflusst werden. Sie
lernen Verantwortung und eine Vorbildfunktion zu übernehmen, sowie
Selbstständigkeit, Kreativität und Kooperationsfähigkeit. Diese Tätigkeit
als SporthelferIn wird durch das „Beiblatt zum Zeugnis“ dokumentiert
und kann somit auch bedeutsam werden für den Wechsel ins Berufsleben. SchülerInnen
werden an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Außerdem
werden soziale Verhaltensweisen erlernt, geübt und vorgelebt. Die
ausgebildeten SporthelferInnen können an der sportlichen Gestaltung der Fürstenbergschule
mitwirken. Sie können bei der Planung und Durchführung von
Pausensportaktivitäten, Schulsport-AGs, Schulsportfesten und Wandertagen,
sowie Schulfahrten mitarbeiten. Durch ihr ehrenamtliches Engagement und
ihr Verhalten können sie Vorbilder für die anderen SchülerInnen sein. SchülerInnenausbildung Die
Ausbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden und wird in einer zweistündigen
AG über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen und einer Kompaktveranstaltung an
einem Wochenende durchgeführt. In der AG werden vorwiegend theoretische
Grundlagen erarbeitet und in der Kompaktveranstaltung die praktischen
Inhalte der Ausbildung durchgeführt. Die Kompaktveranstaltung findet aus
diesem Grund in einer Turnhalle statt. Ausgebildet
werden geeignete SchülerInnen der 8., 9. und 10. Jahrgänge. Je nach
Anzahl der geeigneten SchülerInnen findet die Ausbildung einmal jährlich
im zweiten Schulhalbjahr statt. Tätigkeiten Die
SporthelferInnen werden schwerpunktmäßig bei der Gestaltung der einstündigen
Mittagspause im Ganztagsbereich der Fürstenbergschule eingesetzt. Sie
planen, organisieren und führen verschiedene sportliche Angebote, Wettkämpfe
und Turniere durch. Weiterhin helfen sie bei der Durchführung der aktiven
Pausen, sie können selbstständig Sport AGs im Schulgebäude leiten und
andere Sport AGs mitbetreuen. Außerdem können sie an der Fachkonferenz
Sport teilnehmen und die sportlichen Interessen der SchülerInnen
vertreten. 3.1.9
Verkehrserziehung
Verkehrserziehung ist für die
Schule ein Teil des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags. Die SchülerInnen
sollen befähigt werden, sich verkehrsgerecht zu verhalten und sicher im
Straßenverkehr bewegen zu können. Die schulische Verkehrserziehung
kann nur dann voll wirksam werden, wenn auch die Erziehungsberechtigten
zur Mitarbeit gewonnen werden können. Verkehrserziehung ist kein
Unterrichtsfach, sondern ein
verbindliches Unterrichtsprinzip
und als fächerübergreifendes
Thema verpflichtend für alle Schulen. Verkehrserziehung
als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Umwelterziehung
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Sozialerziehung
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Im Frühjahr und Herbst werden mit Unterstützung
der Polizei die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und
erhalten ggf. die Prüfplakette. Auch zwischenzeitlich gibt es Überprüfungen
durch die KlassenlehrerInnen. Dazu gibt es 2 Vordrucke „Das
verkehrssichere Fahrrad.“ Der Fürstenbergschule stehen 10
schuleigene Fahrräder zur Verfügung. Diese Räder werden im Rahmen
der Verkehrserziehung für die jüngeren spätausgesiedelten SchülerInnen
der Förderklassen systematisch eingesetzt, da das Radfahren in dieser
Gruppe vielfach noch nicht ausreichend sicher beherrscht wird. Der
Radfahrerkurs findet in diesen Gruppen auf dem Schulhof und außerhalb des
Schulgeländes statt. 3.1.10
Schülerlotsen
(Verkehrshelfer)
Die Andreas-Hofer-Straße ist
gerade in der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn und am Ende in der
Mittagszeit eine sehr stark befahrene Straße. Ohne Schülerlotsen ist die
Sicherheit für die anderen SchülerInnen in starkem Maße gefährdet.
Insofern sind wir sehr froh darüber, dass es auch in diesem Schuljahr 16
SchülerInnen gibt, die sich im Lotsendienst engagieren. Die Lotsen, die mindestens 13 Jahre und in einer 7.
Klasse sein müssen, erfahren hierzu von unserem Verkehrsberatungslehrer die
nötige Ausbildung, die folgende Phasen umfasst: Belehrung
durch Verkehrsbeauftragte der Schule und der Polizei Beobachten
der Lotsenstelle morgens und mittags „Schattenlotse“
hinter einem erfahrenen Lotsen „Schattenlotse“
vor einem erfahrenen Lotsen Alleine
lotsen unter Aufsicht Allein
verantwortlich lotsen und dann ggf. Ernennung zum Schülerlotsen/zur Schülerlotsin
durch den Verkehrsbeauftragten und den Verkehrssicherheitsberater Im Frühjahr eines jeden
Jahres nehmen die LotsInnen an einem Lotsenwettbewerb
auf Stadtebene
teil, für die Sieger schließt sich die Teilnahme am Landeswettbewerb
an. Die Jungen und Mädchen
bringen freiwillig ein großes persönliches Engagement für die
Schulgemeinschaft auf und übernehmen für ihre MitschülerInnen
Verantwortung - und dies bei gutem wie schlechtem Wetter. Dieser Einsatz
wird auf einem Beiblatt zum Zeugnis positiv vermerkt. Einmal im Jahr werden die
Lotsen durch eine gemeinsame Fahrt mit dem Verkehrsberatungslehrer
belohnt. 3.1.11
Unser Schulgarten
Der
Schulgarten der Fürstenbergschule ist unterteilt in eine weitläufige
Rasenfläche mit verschiedenen Obstbäumen und einem kleinen Teich, einen
in Anlehnung an westfälische Bauerngärten gestalteten Beetbereich, einen
Teil mit alten Bäumen und Sträuchern und einem gemauerten Sitzrondell
mit einer Feuerstelle. Diese Feuerstelle
wird von allen Klassen im Laufe des Jahres zum Grillen genutzt . Im
Herbst wird hier auch noch nach der Kartoffelernte ein Kartoffelfeuer
gemacht. Durch diese Aktionen wird das Gemeinschaftsgefühl der SchülerInnen
immer wieder gestärkt. Die
Arbeit im Garten konzentriert sich vor allem auf die Zucht, das Anpflanzen
und die Pflege von Nutz- und Zierpflanzen. Möglichst viele Pflanzen
werden von den SchülerInnen selbst im Klassenzimmer ausgesät, pikiert
und später im Garten ausgepflanzt. Sie finden Gefallen an der
praktischen Arbeit, die eine willkommene Abwechslung zum Arbeiten im
Klassenraum darstellt. Für
die meisten SchülerInnen ist es faszinierend, bewusst die Entwicklung der
Pflanzen vom Samenkorn bis zur ausgewachsenen Pflanze mitzuerleben. Der
erste Blick am Anfang der Gartenstunden gilt in der Regel dem
Wachstumsfortschritt der selbst gesäten bzw. ausgesetzten Pflanzen. Zum
fächerübergreifenden Unterricht im
Fach Hauswirtschaft dient die Ernte der Apfelbäume, ein Kräuterbeet, die
Kartoffel- und Kürbisernte. Auch freuen sich fleißige Gärtner nach
getaner Arbeit über die „Belohnung“ aus eigener Zucht (z.B. Möhren,
Radieschen, Tomaten, Johannis- und Brombeeren). Vom
Frühjahr bis in den Herbst hinein wird der Garten im Rahmen des Biologie-
bzw. Wahlpflichtunterrichtes bewirtschaftet. Biologische Themen können
hier praxisnah erarbeitet werden. Dies
wird auch erleichtert durch Nisthilfen für Wildbienen, installiert an
einer Wand des Gartenhauses, durch einen immer wieder zu erneuernden
Naturzaun und Beobachtungen der Wasserwelt des kleinen Teiches. Durch
die Arbeit üben sich die SchülerInnen auch im respektvollen Umgang
miteinander. Teamarbeit ist
hierbei eine Selbstverständlichkeit. 3.1.12
Arbeitsgemeinschaften
der Fürstenbergschule
Die
Fürstenbergschule bietet ihren SchülerInnen verschiedene
Arbeitsgemeinschaften (AGs) an. Zum einen sollen sie neue und andere
Formen des Zusammenarbeitens und des sich Wohlfühlens in der Schule
erleben können. Zum anderen sollen sie durch die Arbeitsgemeinschaften
sinnvolle, ihren Interessen und Neigungen entsprechende Freizeitangebote
kennenlernen. Die
Jugendlichen erfahren dabei Möglichkeiten eigener Freizeitgestaltung und
lernen somit, nicht ausschließlich auf kommerzielle Angebote angewiesen
zu sein. Die
Arbeitsgemeinschaften werden zum Teil von
außerschulischen Partnern durchgeführt. Die Angebote, welche
stark von der Lehrerstellensituation abhängig sind, waren bzw. sind:
3.1.13
Schulfeste
und Schulfeiern
Schulfeste
und Schulfeiern sind fester Bestandteil unseres Schullebens. Einschulungsfeier Den
Ablauf der Einschulungsfeier der neuen 5. Klassen entnehmen Sie bitte Kap.
3.1.3. Schulentlassfeier Die
Entlassfeier der Fürstenbergschule zeichnet sich durch eine enge
Zusammenarbeit zwischen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen aus. Ein
gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst eröffnet den Entlasstag. Danach
findet im Pfarrer-Eltrop-Heim eine Feierstunde
statt, in der besonders die SchülerInnen der unteren Jahrgänge den
festlichen Rahmen gestalten. Im Anschluss daran laden die EntlassschülerInnen
zu einem Sektempfang ein. Die
9. Jahrgänge übernehmen mit ihren Klassenleitungen die festliche
Dekoration und die Vorbereitung und Durchführung des Sektempfangs. Schulfest Auch
bei den Schulfesten werden LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern in
Planung und Durchführung eingebunden. Der Gemeinschaftssinn wird durch
Freude am gemeinsamen Tun und Erleben gefördert, was zu einer
Identifikation mit der Schule beiträgt. Nach einem
Schulkonferenzbeschluss sollen die SchülerInnen zweimal während ihrer
Schulzeit an unserer Schule ein Schulfest erleben. Die
Öffnung dem Stadtteil gegenüber ist dabei auch ein wichtiger Aspekt. 3.1.14
Projekttage
Wesentlich
für die Projekttage ist es, dass unseren SchülerInnen die Möglichkeit
gegeben wird bei Planung und Gestaltung entscheidend mitzuwirken. Sie
lernen unabhängig von Stundenplan und Unterrichtsfach einen
thematischen Zusammenhang entsprechend ihrer Wahl kennen und arbeiten in
der Regel auch außerhalb des Klassenverbandes. Projekttage sollen
aufgrund der positiven Resonanz häufiger stattfinden als Schulfeste.
Denkbar ist auch eine Kombination von Projettagen und Schulfest. Lesewettbewerb im
5./6. Jahrgang Der
Lesefähigkeit kommt bei der Bewältigung schulischer Aufgaben und
Leistungsanforderungen eine zentrale Rolle zu. Die Förderung und
Festigung der Lesefähigkeit gilt es von daher auf vielfältige Art und
Weise sicherzustellen. Zum größten Teil entwickelt sich Lesefähigkeit
aber über die Freude und den Spaß am Lesen - der Lesewettbewerb der Fürstenbergschule
soll hierzu beitragen. Er
versteht sich auch als ein Teil der „Zusätzlichen Förderung im
sprachlichen Bereich in den Jahrgängen 5 und 6“ (vgl. Förderkonzepte
Kap. 3.2.6). In
den letzten Jahren hat sich ein
fester Organisationsrahmen für die Planung und Durchführung entwickelt.
Die Verbindlichkeit ist durch Beschlusslage der Fachkonferenz Deutsch
sichergestellt. ·
Am
Wettbewerb nehmen alle SchülerInnen teil, und zwar auf drei Ebenen:
Gruppe A: schwache LeserInnen
Gruppe B: mittlere LeserInnen
Gruppe C: gute LeserInnen ·
Die
inhaltliche und organisatorische Vorbereitung
übernehmen jeweils die Deutschfachkräfte des 6. Jahrgangs. ·
Der
Termin für die Durchführung
wird auf das Ende des 1. Halbjahres oder den Beginn des 2. Halbjahres
gelegt. ·
Alle
SchülerInnen erhalten eine Lesemappe. ·
Der
Wettbewerb hat drei
Entscheidungsrunden: die ersten beiden Runden verlaufen
klassenintern, die letzte Runde verläuft klassen- und jahrgangsübergreifend. ·
Die
Jury:
Sie setzt sich in Runde 1 und 2 aus Paten zusammen (vgl. Patenkonzept
Kap. 3.1.3), in Runde 3 aus Paten, Eltern und ehemaligen KollegInnen. ·
Die
Endausscheidung: Es wird
rechtzeitig auf diesen Termin hingewiesen, Gäste (Eltern,
KlassensprecherInnen der oberen Jahrgangsstufen und KollegInnen) werden
geladen. ·
Die
Preise:
Alle SchülerInnen der 3. Runde erhalten eine Urkunde. Buchgeschenke*
gibt es für die SchülerInnen, die in den Gruppen A, B und C die 1., 2.
und 3. Plätze belegt haben. *
Die Kosten für die Buchgeschenke können erfreulicherweise aus
Geldern der Stiftung „Plönies-Zumsande“ gedeckt werden, denn die
Schule erhält jährlich entsprechende Zuwendungen. Am Tag der
Endausscheidung erhalten die SchülerInnen direkt ein Buchgeschenk oder
einen
Gutschein für den Erwerb eines Buches, der dann einige Tage nach der
Endausscheidung bei einem gemeinsamen Besuch einer Buchhandlung
eingetauscht werden kann. Gesundheitstage Die
in Kap. 3.1.5 vorgestellten Grundprinzipien, denen sich das Kollegium der
Fürstenbergschule verpflichtet fühlt, haben in den vergangenen Jahren
zur Entwicklung des dreisäuligen Konzepts „Projekttage
Gesundheit“ geführt. Dieses Konzept ist schrittweise in den
verschiedenen Schulmitwirkungsgremien diskutiert und verabschiedet
worden. Große Teile des Konzepts „Projekttage Gesundheit“ wurden
bereits mit Erfolg durchgeführt.
Die
Themenauswahl für die einzelnen Jahrgänge ist zu verstehen als aufbauend
und ergänzend zum regulären
Unterrichtsstoff. Alle Themen sollen nach Möglichkeit aus dem
Blickwinkel verschiedener Fächer behandelt werden. Für
die Vorbereitung und Durchführung der Projekttage nutzen die KollegInnen
der Schule inzwischen das Angebot verschiedener Institutionen und
Einzelpersonen zur Kooperation. Einige seien hier stellvertretend genannt: ·
Pro
Familia ·
Gesundheitsamt ·
Diakonisches
Werk ·
Caritas ·
Gesundheitshaus Aus der Geschichte lernen Ein
wichtiger Bestandteil des Geschichtsunterrichts in der Klasse 10 Typ B an
der Fürstenbergschule ist ein dreitägiges Seminar: „Aus der Geschichte
lernen?!“ Dieses
Seminar findet im Franz-Hitze-Haus in Zusammenarbeit mit der Villa ten
Hompel statt. Die
SchülerInnen erfahren durch Zeitzeugenberichte, in Rollenspielen und
durch eine Fahrt zur Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen
Konzentrationslagers Bergen-Belsen, was damals eigentlich passiert ist,
aber auch welche Konsequenzen sich heute daraus ergeben. Kochwettbewerb des 9. und 10.
Jahrgangs Alljährlich
findet auf Stadtebene ein Kochwettbewerb der Münsteraner Hauptschulen
statt. Die
Fürstenbergschule nimmt an dieser- bei den Schüler und Schülerinnen
sehr beliebten -Veranstaltung mit der Jahrgangsstufe 9/10 teil. Mathe-Knobelei im 5. und 6.
Jahrgang Seit
dem Schuljahr 2001/02 nimmt die Fürstenbergschule jedes Jahr an einem überregionalen
Mathematikwettbewerb, der speziell
für Hauptschulen ausgeschrieben ist, teil. Teilnehmer
sind SchülerInnen des 5. und
6.Jahrgangs, die sich zunächst in einem schulinternen Wettbewerb qualifizieren. In dieser ersten Runde brüten
die SchülerInnen über kniffligen Aufgaben, die man vielleicht nicht
unbedingt im Mathematikbuch findet. Zusammen mit MitschülerInnen wird
in Partner- oder Gruppenarbeit
nach Lösungen gesucht. Sind
die vier Besten aus der ersten Runde gefunden, geht es in die nächste
Runde auf Stadtebene. Hier messen sich jeweils Teams aus 4 SchülerInnen
mit den jeweiligen Teams der anderen münsterischen Hauptschulen. Auch
hier gilt es wieder im Team knifflige Aufgaben in einer vorgegebenen Zeit
zu lösen. Ist man hier erfolgreich, geht man voller Stolz und um viele
Erfahrungen reicher, auf jeden Fall mit einer Urkunde und auch einigen
Preisen zur Schule zurück. Ist
man aber vielleicht sogar Stadtmeister geworden, geht es in die dritte Runde auf Regionalbezirksebene. Die
Matheknobelei ist für alle SchülerInnen
ein Gewinn, denn hier wird oftmals Freude
und Spaß an der Mathematik
neu geweckt . Bleibt
noch zu erwähnen, dass unsere Schüler/innen schon mehrfach den 2. bzw.
3. Platz auf Stadtebene belegt haben. Einmal sogar Sieger auf Stadtebene
wurden und damit zur Endausscheidung auf Regierungsbezirksebene fahren
durften. Dort wurde ein ehrenvoller 3. Platz erreicht. Lotsenwettbewerb (s.
Kap. 3.1.9) 3.1.15
Hofdienst
Zum
Wohlfühlen in der Schule gehören viele Dinge, mit Sicherheit aber auch
ein Schulhof und ein Schulgelände, das frei ist von Abfällen, Müll und
Verunreinigungen. Den täglichen von Schülern und Schülerinnen zu
leistenden Hofdienst könnte man insofern durchaus als „Wohlfühldienst“
bezeichnen. Der Erziehungsgedanke „was ich selbst verursache, muss ich
auch selbst beheben“ steht natürlich auch hinter dem Konzept Hofdienst. Der Hofdienst für den Tag wird in der Regel
morgens nach kurzer Absprache zwischen Hausmeister und Schulleitung für
eine Klasse oder eine Lerngruppe festgelegt.
Der Hausmeister achtet sehr genau auf eine gleichmäßige Verteilung der
Hofdienste auf die einzelnen Lerngruppen. Der Hausmeister stellt die notwendigen Geräte
(Zangen) zur Verfügung, ist während des Hofdienstes anwesend, korrigiert
und beaufsichtigt die Schülergruppen. Der so von unserem Hausmeister
begleitete Hofdienst garantiert uns allen einen gepflegten Schulhof, trägt
aber auch ganz wesentlich zu dem guten Verhältnis bei, das zwischen dem
Hausmeister und den SchülerInnen der Fürstenbergschule besteht. 3.1.16
Cafeteria
am Elternsprechtag
Seit vielen Jahren ist es an
unserer Schule üblich, am Elternsprechtag sowohl für die Eltern als auch
für die LehrerInnen Kaffee, Kuchen und belegte Brötchen zu reichen. In den letzten 3 Schuljahren wurde die Organisation und
Durchführung von den Klassenleitungen
und SchülerInnen des 8. Jahrgangs übernommen. Diese Regelung
hat sich bewährt. Die notwendigen Sachspenden
kommen aus der Elternschaft der Klassen 8. Deshalb kommt auch der Reinerlös
den beteiligten Klassen zu Gute. Der gemeinsame Einsatz der SchülerInnen fördert
den Gemeinschaftssinn, sie lernen Verantwortung für eine Aufgabe zu übernehmen
und Absprachen einzuhalten. Hinzu kommt eine Einübung von Umgangsformen während
der Bedienung von Eltern und LehrerInnen. 3.1.17
SV-Arbeit
an der Fürstenbergschule
In
den letzten Jahren hat die SV–Arbeit erkennbare Stärkung erfahren. Schülersprecher
und SV–Lehrerin setzten sich vermehrt für soziale Themen ein. So gab es im
Schuljahr 2004/2005 eine großangelegte Sammelaktion „Briefmarken für
Bethel“, die mit einem unerwartet hohen Ergebnis endete. Durch die
Marken werden Arbeitsplätze in den Behindertenwerkstätten erhalten
bzw. ausgeweitet. Diese Aktion läuft zurzeit weiter und soll auch in
Zukunft fester Bestandteil des Schülerengagements sein. Ein
weiteres wichtiges Thema für die SV ist die „gewaltfreie Schule“, für
die sich die SV-VertreterInnen sehr engagiert eingesetzt haben. Ein Maßnahmenkatalog,
der bei Verfehlungen unterschiedlichster Art greifen soll, wurde von
allen SchülerInnen der Schule entwickelt und in die zurzeit laufende
Eltern–Lehrer Aktion zu diesem Thema eingebunden. Die Schülersprecher
regten auch verstärkten Schülereinsatz bei der Durchführung an. Dieses
ist ein weiterer Baustein - zusammen mit den seit Jahren tätigen
Streitschlichtern – zum gewaltfreien Umgang miteinander. Auch
zum Thema „Handyfreie Fürstenbergschule“ haben sich die SchülersprecherInnen
und ihre Vertreter aktiv eingebracht und dafür viele Argumente geliefert,
wie z.B. ungestörte unterrichtliche Arbeit (die eigene und die der Mitschüler).
Außerdem haben sie das Argument „Entspannungsmöglichkeiten ohne
technische Berieselung während der Pausen“ vorgebracht, in der
Schulkonferenz für die Durchführung dieser Idee gestimmt und auch in
den SV-Sitzungen Überzeugungsarbeit geleistet. 3.1.18
„Handyfreie“
Fürstenbergschule
Es ist bekannt, dass die Nutzung von Handys und
anderen elektronischen Geräten (MP3-Player, PSP, Nintendo etc.) während
der Schulzeit immer größere Probleme aufwirft. Darum erklären sich
immer mehr Schulen zu „handy-freien“ Zonen und verbannen die
elektronischen Geräte mit folgenden Begründungen aus dem Unterricht und
auch aus den Pausen: -
Zunächst
einmal ist noch nicht geklärt, inwieweit die Strahlen die Gesundheit der
Heranwachsenden beeinträchtigen. -
Außerdem
möchten sie durch das Verbot erreichen, dass die SchülerInnen ungestört
dem Unterricht folgen können und nicht durch Klingeltöne und SMS-Nutzung
gestört werden. -
Sie
möchten die Kostenfalle „Handy“ wenigstens während der
Unterrichtszeit nicht vergrößern. -
Sie
möchten nicht, dass SchülerInnen Gewalt- und Pornovideos aufnehmen,
betrachten, versenden und mit diesen Gedanken in die nächste Stunde
gehen. -
Sie
möchten nicht, dass LehrerInnen und MitschülerInnen fotografiert und
diese Aufnahmen ins Netz gestellt werden. -
Sie
möchten nicht, dass elektronische Spiele die SchülerInnen während der
Pausen bei dem Kampf um das Erreichen des nächsten Levels dermaßen
fesseln, dass Gespräche untereinander, die Einnahme des Frühstücks und
oft auch der Toilettengang entfallen und dann während der nächsten
Unterrichtsstunde eingefordert werden. -
Auch
die „Verkabelung mit MP3-Playern“ u.ä. und die andauernde Beschallung
durch Musik der eigenen Geräte und der der MitschülerInnen dienen nicht
dazu, die Kommunikation, die Aufmerksamkeit und die Konzentration der SchülerInnen
zu verbessern und sie, nach der Pause, gestärkt und entspannt in die nächste
Unterrichtsstunde gehen zu lassen. Auch die Schulkonferenz der Fürstenbergschule hat
sich in ihrer Verantwortung für die körperliche, seelische und geistige
Gesundheit der SchülerInnen einstimmig gegen die Nutzung von Handys und
anderen elektronischen Geräten während der Unterrichtszeit
ausgesprochen. Das bedeutet: Mitgebrachte Handys und andere elektronische
Geräte dürfen innerhalb des Schulgeländes (Gebäude, Gänge, Turnhalle,
Schulhof etc.) keinesfalls eingeschaltet werden. Ein eingeschaltetes Gerät
gilt, selbst wenn es auf stumm geschaltet ist, als störender Gegenstand. Bei
Nichteinhalten der Vorgaben wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Das entsprechende
Gerät wird eingezogen und frühestens am nächsten Tag den Eltern oder
Erziehungsberechtigten gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt. Diese
Regelung gilt ab 1. Januar 2009. 3.1.19
Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog
ist in den Lehrerkonferenzen im Schuljahr 2005/06 erarbeitet und in der
Schulkonferenz am 13. Juni 2006 verabschiedet worden. Die
Schul- und Hausordnung der Fürstenbergschule,
die allen Schülern und Schülerinnen sowie den Erziehungsberechtigten
bekannt ist, enthält die für die Fürstenbergschule grundlegenden Regeln
für das Verhalten im Unterricht und das allgemeine Miteinander während
des Schulmorgens. Sollte es dennoch zu Fehlverhalten
von Schülern und Schülerinnen kommen, so soll folgendermaßen vorgegangen
werden: Bei Unterrichtsstörungen
: ·
Der
Schüler/die Schülerin wird - falls notwendig - mit Begleitung nach dem
WWW-Plan in eine andere Klasse bzw. zum Trainingsraum gebracht. ·
Der
Schüler/die Schülerin erhält ein Arbeitsblatt mit Zusatzaufgaben. Auf
diesem Blatt stehen : o
Fragen
zum Fach o
Fragen
zur Reflektion über das Fehlverhalten o
Platz
für Kommentierung und Abzeichnung durch WWW-Lehrkraft ·
Bei
Weigerung nach WWW-Plan bzw. in den Trainingsraum zu gehen werden die
Eltern ggf. aus der Klasse heraus mit dem Handy angerufen und zur Schule
bestellt. Herr Rossel soll dazu geholt werden. Bei Beleidigungen gegenüber Schüler und Schülerinnen: ·
Der
Schüler/die Schülerin soll über seine Sprache reflektieren. „Brief
der Wahrheit“. Der
„Brief“ wird an die Eltern /Erziehungsberechtigten geschickt, soll zu
Hause bearbeitet werden und wird der Schule (Schülerakte) wieder zugeführt. Bei Beleidigungen
gegenüber Lehrpersonen: ·
Der
Schüler/die Schülerin soll sofort nach WWW-Plan in eine andere Klasse
gehen. Die Lehrperson entscheidet situativ. Ggf. soll nach Rücksprache
mit der Schulleitung ein Ausschluss vom Unterricht (notwendige Konsequenz:
Teilkonferenz) angeordnet werden. Beim Anspucken von MitschülerInnen: ·
Das
Anspucken von MitschülerInnen soll ebenso wie die Beleidigung von Lehrpersonen
geahndet werden. Es
muss eine Entschuldigung vor der Klasse stattfinden. Der Schüler/die Schülerin
sollte nach Möglichkeit die Reinigungskosten für die Kleidung tragen. Bei Spucken auf dem Schulgelände : ·
Aufsichtsführende
Lehrpersonen werden aufgefordert gezielt gegen
das Spucken vorzugehen und sofort für die Säuberung durch den Schüler/die
Schülerin zu sorgen. Hierfür
sollte die Aufsichtsperson immer genügend Papierhandtücher (liegen im Lehrerzimmer)
dabei haben. Zusätzlich
soll der Schüler/die Schülerin noch Textpassagen aus der Schulordnung
(Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände) abschreiben. Bei
Verspätungen: Bei
Verspätungen zu Stundenbeginn soll
der Allgemeine Verspätungsschein (AVS) eingesetzt
werden: ·
AVS-Scheine
werden nicht mehr im Sekretariat ausgefüllt, sondern liegen in jedem
Klassenraum aus. ·
Die
KlassenlehrerInnen erhalten von den FachlehrerInnen umgehend die ausgefüllten
Scheine. ·
Pro
Verspätung wird eine Schulstunde nachgearbeitet, in speziellen Fällen
auch mehr. ·
Bei
Nichterscheinen zur Nacharbeit wird dieses Versäumnis zum darauf
folgenden Termin nachgeholt. ·
Das
Nacharbeiten der versäumten Zeit erfolgt möglichst zeitnah. ·
Die
Nacharbeit erfolgt in der 7./8. Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft. ·
Diese
Nacharbeitszeit ist kein „Nachsitzen“, sondern soll die Gründe der
Verspätungen aufarbeiten und Lösungswege für eine bessere Zukunft
aufzeigen. Hierbei hilft ein von Sozialpädagogen und Lehrkräften
erarbeitetes Konzept. ·
Im
anderen Fall stellt die Lehrkraft den SchülerInnen ausgewählte Aufgaben
aus dem jeweiligen Fachunterricht zur Nacharbeit
zusammen. ·
Die
AVS-Scheine werden nach Bearbeitung im Sekretariat abgegeben und dort ein
Schulhalbjahr gesammelt. ·
Die
Eltern werden über das Nacharbeiten ihrer Kinder telefonisch bzw.
schriftlich informiert. ·
Falls
diese Maßnahmen keine Veränderungen bei den Schüler/innen bewirken,
kann gegebenenfalls auch eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen werden. Bei Rauchen auf dem Schulgelände: ·
Hinsehen
und Bennennen durch die Aufsichtslehrpersonen ·
Meldung
an die Klassenleitungen ·
Wer
auf dem Schulgelände geraucht hat, muss nach dem Unterricht Kippen aufsammeln
und das Ergebnis vorlegen. ·
Hofdienst ·
Raucherbrief
(vgl. Mappe Formblätter und Musterbriefe) an die Eltern oder die
Erziehungsberechtigten ·
Nach
3 Raucherbriefen folgt ein Gespräch zwischen dem/ der betroffenen Schüler/in,
der Klassenleitung, einer Vertrauensperson und der Schulleitung. Lösungsmöglichkeiten
sollen erarbeitet werden. ·
Nach
5 Raucherbriefen gibt es eine Teilkonferenz. ·
Vgl.
Präventionsmaßnahmen Bei Bedrohung und Erpressung: ·
Lehrkräfte
und Schulleitung sollen - auch bereits bei Verdacht - umgehend informiert
werden, damit besondere Achtsamkeit herrscht. ·
Ggf.
findet nach Rücksprache mit der Schulleitung ein sofortiger Ausschluss
vom Unterricht statt. ·
Eltern/Erziehungsberechtigte
(Täter + Opfer) werden informiert ·
Erwiesene
Bedrohung und Erpressung führt zu einer Teilkonferenz. ·
Ggf.
sollen die Opfer bzw. die Eltern zur Anzeige ermutigt werden. ·
Dokumentation
in der Schülerakte ·
Ausschluss
von besonderen Klassenaktionen ·
Wiedergutmachungsbemühungen
anstreben und unterstützen (praktische Tätigkeiten wie z.B.:
Reparatur- und Reinigungsdienste, gemeinnützige Aufgaben, Spüldienst,
Hofdienst, etc.). ·
Vgl.
Präventionsmaßnahmen Bei Drogenbesitz: ·
Es
gilt den Einzelfall genau zu prüfen. Dies muss in Absprache mit der
Klassenleitung, der Schulleitung, weiteren Lehrpersonen, den Eltern und
ggf. hinzuzuziehenden Fachkräften geschehen. ·
Vgl.
Präventionsmaßnahmen PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
zu den Bereichen Rauchen, Drogenbesitz, Bedrohung und Erpressung ·
Konzept
Gesundheitstage (vgl. Kap. 3.1.5 bzw. Kap. 3.1.13) ·
Herr
Schallenberg von der Drogenberatung soll regelmäßig die Klassen und das
Kollegium informieren. ·
Der/die
Beratungslehrer/in sollte regelmäßig in Lehrerkonferenzen informieren. ·
Zusätzlich
sollte Herr Schallenberg zur Informationen in die Lehrerkonferenz gebeten
werden. ·
Es
sollte eine polizeiliche Aufklärung aller Klassen unter Beteiligung der
Eltern stattfinden. ·
Grundprinzip
für Lehrkräfte:
Vertrauen bei SchülerInnen schaffen, so dass sie sich im Fall von
erlebter Bedrohung und Erpressung an die Lehrkraft wenden . ·
Unterrichtsgespräche
zum Thema ·
Filme/Rollenspiele
zum Thema (nähere Auskunft Herr Rossel) ·
Aufklärung
durch die Polizei ·
In
den Klassen der 8./9. und 10. Jahrgänge ist die Teilnahme an
Gerichtsverhandlungen zum Thema angestrebt. 3.1.20
Schulpflegschaft
und Elternarbeit an der Fürstenbergschule
Die
Elternarbeit unterstützt vorbehaltlos die vier Leitbilder der Schule (s.
Kapitel 2). Darüber
hinaus hat Sie sich drei Themen besonders verschrieben: 1.
Kommunikation und Ausgleich 2.
Zusammenführen und Zusammenarbeiten 3.
Initiieren und Aktivieren Die
Kommunikation unter allen Beteiligten, LehrerInnen, Schulleitung,
SozialarbeiterInnen, Eltern, InteressenvertreterInnen und SchülerInnen
wird ständig angeregt und durch kleine Arbeitskreise aktiv gehalten. Der Ausgleich
zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten wird häufig
erreicht. Das
Zusammenführen von o.g. Personen und Gruppen wie auch außerschulischen
Kooperationspartnern wird sowohl über Einzelpersonen als auch durch die
Kraft Amtes eingesetzten Institutionen sehr ernsthaft unterstützt und
durch die Zusammenarbeitserfolge gekrönt. Das
Initiieren von Verfahren oder Abläufen - wie z.B. die Thematik
„erster Schultag“ - wird tatkräftig, in diesem vorliegenden Fall von
einer Einzelperson aktiv angegangen und - wie der Erfolg zeigt -
positiv als „Dauerveranstaltung“ in den Schuljahresplan aufgenommen. Diese
drei Themen und die ständige aktive Präsenz der Eltern in der Schule
tragen Sorge für eine positive Entwicklung der Schule und des Schultyps. 3.1.21
Förderverein der Fürstenbergschule
Was ist ein Förderverein? Der
Förderverein der Fürstenberg Hauptschule ist ein Zusammenschluss von
Personen, die sich der Schule im Besonderen verbunden fühlen.
Mitglieder sind z. B. erwachsene Familienmitglieder der SchülerInnen
und natürlich auch eine Anzahl an LehrerInnen. Besonders
freut sich der Verein über seine Mitglieder, denen das Wohl der SchülerInnen
dieser Schule weiterhin am Herzen liegt, obwohl deren Kinder die Schule bereits
verlassen haben. Selbstverständlich
ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und eingetragen. Der
Förderverein trägt sich finanziell von privaten Spenden, Firmenspenden,
seinen Mitgliedsbeiträgen und gelegentlichen Zuweisungen durch das
Amtsgericht (Bußgelder). Er
hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Fürstenbergschule
sowohl ideell als auch materiell zu unterstützen und zu fördern. Was macht der Förderverein im Einzelnen? Leider
sind die finanziellen Mittel der Schule stark eingeschränkt; sodass zusätzliche
pädagogisch förderliche Anschaffungen kaum aus dem Schulbudget geleistet
werden können. So
wurden z.B. - damit interessierte, engagierte LehrerInnen optimal in die
Unterrichtgestaltung nach der Methode Klippert einsteigen konnten –
vom Förderverein in 2005/2006 die Kosten für die Erstausstattungen mit
Moderationsmaterial übernommen. Diese Klassensätze stehen natürlich
auch den SchülerInnen zur Verfügung. Sie werden nach Bedarf erneuert und
erweitert. Auch
hat der Verein in der Vergangenheit Kosten für Projektarbeiten und andere
unterstützungswürdige Tätigkeiten übernommen. Neben
einer Vielzahl an Kleinbeträgen, wie z.B. für die Unterstützung des
Projekts „Bergen-Belsen“, werden auch Jahr für Jahr - so die
Kassenlage des Vereins es erlaubt
- Rückstellungen gebildet, um z.B. größere Anschaffungen (Trikots für
Fußballmannschaften, Schulkleidung (T-Shirts) zur Einschulung der 5.
Klassen usw.) in der Zukunft finanzieren zu können. Der
Förderverein ist seit über 20 Jahren aktiv und hat verschiedene Dinge über
diesen langen Zeitraum mehrfach beschaffen können. Der
Verein freut sich über jedes neue Mitglied. 3.1.22
Schulkleidung:
Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit
Die SchülerInnen, LehrerInnen
und Eltern der Fürstenbergschule haben gemeinsam beschlossen, auf
freiwilliger Basis eine einheitliche Kollektion von Schulkleidung
anzubieten. Da in der heutigen Zeit Markenartikel in den
Schulen immer wichtiger werden und Hänseleien über „Billiogartikel“
Alltag unter SchülerInnen sind, bietet Schulkleidung eine gute
Alternative. Sie ist ein sinnvoller Beitrag zur Chancengleichheit. Kinder
lernen, dass ihr Wert nicht von der Mode abhängt. Eine einheitliche Kleidung schützt
vor Mobbing, sie stärkt das Gruppengefühl und die Identifikation mit der
Schule. Gegenseitige Achtung macht stark. Mit viel Idealismus und Spaß
wurde ein Schullogo entwickelt.
Nach Anlaufschwierigkeiten mit der ersten Firma hat
die Fürstenbergschule jetzt mit der Firma Brands einen tollen Partner für
die Kollektion gefunden. 3.2 Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild IIWir schaffen Rahmenbedingungen
für Bildung und individuelle Leistungsentfaltung durch Teamarbeit. In vielen gesellschaftlichen
Feldern wird in zunehmendem Maße auf Teamarbeit gesetzt. Die Schule
kann hier nicht zurückbleiben und muss die vorhandenen Ansatzpunkte für
gute Zusammenarbeit intensiv nutzen und ausbauen. Kooperation und Teamarbeit innerhalb des
Lehrerkollegiums im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich
sind für die pädagogische Effektivität einer Schule von großer
Bedeutung. Nicht nur das Erfassen von kognitiven Leistungen, sondern auch
die Voraussetzungen für selbstständiges und kooperatives Lernen bei SchülerInnen
zu schaffen, das ist mittlerweile nahezu selbstverständlich. Ein förderndes
und gleichzeitig kooperativ arbeitendes Kollegium kann diese Lernprozesse
der Schülerschaft nachhaltig unterstützen und sichern. Die Umsetzung
der untenstehenden Arbeitsfelder schaffen dann Rahmenbedingungen für
die Bildung und Leistungsentfaltung unserer SchülerInnen. 3.2.1
Teamteaching
Soweit
es die Stellensituation der Fürstenbergschule zulässt, wird das Modell
„Teamteaching“ im 5. und 6. Jahrgang
gefahren. Das bedeutet: im Stundenplan dieser Klassen sind kontinuierlich
3-5 Stunden in der Woche mit zwei Lehrkräften besetzt. Damit wird die
schwierige Integrationsarbeit,
die in der Regel im 5. und 6. Jahrgang zu leisten ist, nachhaltig unterstützt. Für
die SchülerInnen, die gerade von der Grundschule kommen, ist das Teamteaching
besonders wichtig. Dem Einzelnen kann mehr Zeit gewidmet werden bei der
Erklärung von Aufgabenstellungen und dem Erkennen und Finden von Lösungswegen.
Durch die mögliche schnellere Reaktion auf Probleme der Kinder ist eine
bessere Förderung gegeben. Die Leistungsbereitschaft steigt und die SchülerInnen
geben bei Schwierigkeiten nicht so schnell auf. Die SchülerInnen fühlen
sich dadurch akzeptiert – sie können ein vertrauensvolles Verhältnis
zur Lehrperson entwickeln. Außerdem wird die Lernatmosphäre
stressfreier und die SchülerInnen fühlen sich deutlich wohler. Zwei
LehrerInnen im gleichen Unterricht lassen die Kinder verschiedene sich ergänzende
Wege und Möglichkeiten kennenlernen. Auch auf diese Weise wird das Spektrum
der Kinder erweitert. Für
die Lehrkräfte bedeutet
Teamteaching: Intensivere
Kontakte zu SchülerInnen Feedback
über eigenes LehrerInnenverhalten Ergänzung
des Einen durch den Anderen Absprachen
müssen getroffen und eingehalten werden. Verschiedene
Unterrichtsformen und Lehrmethoden sind in einer Stunde möglich. Es
bietet sich an, das Konzept „Teamteaching“ noch stärker als bisher
schon üblich in folgenden Bereichen anzuwenden: Im
Projektunterricht Im
Ausbildungsunterricht mit ReferendarInnen In
der Vorbereitung von Klassenfahrten Bei
Veranstaltungen innerhalb eines Jahrgangs Im
fächerübergreifenden Unterricht 3.2.2
Das
Trainingsraum-Programm
In
vielen Klassen leidet der Unterricht darunter, dass es Schüler/innen
gibt, die häufig den Unterricht stören. Unter
deren Störattacken leiden dann alle Beteiligten, auch die Störenden
selber, wenngleich sie dies nicht unmittelbar einsehen wollen. Es
stellt sich angesichts dieser weit verbreiteten Symptomatik die Frage: Wie
kann es eine Lehrerin bzw. ein Lehrer schaffen, die Klasse zu unterrichten
und die Störaktionen einzelner Schüler/innen einzugrenzen, wenn diese
auch nach Ermahnungen nicht einlenken wollen? Eine Antwort hierauf gibt
das Trainingsraumprogramm. Die
Ziele des Trainingsraumprogramms: Das
erste und wesentlichste Ziel des Programms besteht darin, die
lernbereiten Schüler/innen zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten
und qualitativ guten Unterricht anzubieten. Das
zweite Ziel des Programms besteht darin, häufig störenden Schüler/innen
Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr
Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen
erwerben. Da
es nicht in der Macht der Lehrer/innen liegt zu bestimmen, ob ein
verhaltensschwieriger Schüler bzw. eine verhaltensschwierige Schülerin
diese Hilfen auch annehmen möchte, kann ein Fortschritt in diesem
Bereich nicht in jedem Einzelfall erwartet und garantiert werden. Die
Schule kann aber mit dem Programm den lernbereiten Schüler/innen einen
entspannteren und weniger oft und stark gestörten Unterricht
garantieren. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Lehrer/innen
selber. Das
Programm verwendet die Maxime des gegenseitigen Respekts und der pädagogischen
Idee der maximalen Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten. Jede
Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede
Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Jede/r
muss stets die Rechte der anderen respektieren. Bei
der Einführung des Programms werden diese drei Regeln in jeder Klasse im
Rahmen einer Klassendiskussion vorgestellt. Über diese Regeln kann nicht
abgestimmt werden, da es keine Alternativen zum respektvollen Umgang gibt.
Es ist die Pflicht der Schule Toleranz, Einsicht, Respekt, Empathie,
Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbereitschaft für die Gruppe zu fördern.
Wenn
ein Schüler in der Klasse den Unterricht stört, wird er respektvoll
ermahnt und gefragt, ob er sich lieber an die Regeln halten möchte, oder
ob er in den Trainingsraum für verantwortliches Denken gehen möchte.
Wenn der Schüler nicht einlenkt, dann muss er in den Trainingsraum gehen.
Wenn er zurück in die Klasse möchte, muss er einen Rückkehrplan
erstellen, indem er darlegt, wie er es das nächste Mal schaffen will,
seine Ziele zu erreichen, ohne die anderen in der Klasse zu stören. Dies
setzt voraus, dass der Schüler sich Gedanken darüber macht, was er denn
selber möchte, was die anderen in der Klasse möchten und wie er seinen
Beitrag für die Gemeinschaft leisten kann. Dieser Rückkehrplan liegt nun
schriftlich vor und kann immer wieder mit dem tatsächlichen Verhalten und
nachfolgenden Plänen verglichen werden. Jeder Plan wird mit dem
vorhergehenden Plan verglichen und muss sich Schritt für Schritt
qualitativ verbessern. Mit einem im Trainingsraum besprochenen Rückkehrplan
geht der Schüler zurück in den Unterricht des Lehrers, der in geschickt
hatte, ohne erneut zu stören. Der Lehrer entscheidet dann, ob er den Plan
annimmt oder nicht. Elterngespräche Elterngespräche
sind ein wichtiger Bestandteil der Methode, sie unterstreichen das Ziel,
die Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule zu festigen.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin zum 5. Mal den Trainingsraum aufsucht,
laden wir die Eltern zu einem Interventionsgespräch ein, an dem der
Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und der Sozialarbeiter teilnehmen.
Sollte der Schüler/die Schülerin weiterhin im Unterricht stören, kommt
es nach dem insgesamt 10. Trainingsraumbesuch zu einem erneuten Gespräch
mit zusätzlicher Beteiligung der Schulleitung (Trainingsraumkonferenz). Welche
Hilfen im Einzelnen die Schüler/innen benötigen, soll als Ergebnis der
Elterngespräche festgehalten werden. Damit unterscheiden sie sich von den
Klassenkonferenzen, an deren Ende häufig eine Sanktionsmaßnahme
ausgesprochen wird. Elterngespräche, so wie sie hier verstanden werden,
werden mit dem Ziel geführt, Hilfsangebote zu machen, Maßnahmen
vorzuschlagen, die dazu führen, dass der/die betreffende Schüler/in ohne
zu stören am Unterricht teilnehmen und somit am besten von ihm
profitieren kann. 3.2.3
Neue
Formen des Lehrens und Lernens (Klippert)
Die Wirtschaft, die Eltern und
die Bildungspolitik stellen unseren SchülerInnen veränderte
Anforderungen. Die Schule muss die SchülerInnen angemessen darauf vorbereiten.
Einmal erworbenes Wissen reicht heute nicht mehr aus, um in unserer Gesellschaft
erfolgreich am Arbeitsplatz zu bestehen. Vielmehr ist ein lebenslanges
Lernen notwendig, auf das unsere SchülerInnen durch neue Formen des
Lehrens und Lernens vorbereitet werden. Im Zentrum stehen dabei Schlüsselqualifikationen
wie Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eigenverantwortliches Lernen. Darüber hinaus ist die
mediengeprägte und lustorientierte Lebenswirklichkeit der SchülerInnen
zu berücksichtigen. Ziel muss es sein, ausreichend Raum für die Einübung
sozialer Verhaltensweisen zu schaffen. Aus den genannten Gründen
setzen wir an unserer Schule Schwerpunkte beim Methodentraining. Dieses
beinhaltet die Bereiche:
·
Förderung von Kommunikationsfähigkeiten. Um diese Schwerpunkte zu
verwirklichen bedienen wir uns zum einen des Klippertschen
Konzepts und zum anderen des projektorientierten Unterrichts. Neben
einer besseren Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten unserer SchülerInnen
tragen diese Methoden im Sinne der Pisa-Studie zu einer positiven
Unterrichtsentwicklung bei. Das Klippertsche Konzept wird
zunächst den LehrerInnen durch ModeratorInnen der Bezirksregierung
vermittelt. Dann üben die Klassen die neuen Methoden in einem einwöchigen
"Klippert - Block" ein. Der Fachunterricht festigt und vertieft
die so erworbenen Kompetenzen. Einen Baustein stellt
EVA, das EigenVerantwortliche Arbeiten, dar. Durch spezielle Gruppenarbeitsformen werden Teamarbeit,
Kritikfähigkeit, Austausch von Wissen untereinander und Offenheit gefördert.
Um die SchülerInnen in die
Lage zu versetzten, sich selbstständig einem Thema oder einer
Fragestellung zu nähern, werden ihnen methodische und kommunikative
Mittel an die Hand gegeben; hierbei sollen den SchülerInnen die Vorzüge
von Gruppenarbeit bewusst gemacht werden. Die erlernten Arbeitstechniken
nach Klippert münden in einen projektorientierten Unterricht, der die
Kommunikationsfähigkeit weiter entwickelt. Beispiele solcher
Arbeitstechniken sind das Erstellen eines Lernplakats oder das Halten
eines Referats mit Hilfe von Stichpunkten. Die Projektmaterialien für die 5. Jahrgänge „Meine neue Schule“ und ein „Sternenprojekt" stehen bereits zur Verfügung. 3.2.4
Leistungsbewertung
SchülerInnen erwarten bei der
Beurteilung ihrer Leistungen eine gerechte Entscheidung. Sie muss auf
der Grundlage der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten sowie pädagogischer Kriterien, wie z.B. der
Lernentwicklung, erfolgen. Klare Ansprüche an Leistung verbinden sich mit
individueller Förderung. Die detaillierten Absprachen über die Leistungsbewertung in den Fächern
mit schriftlichen Arbeiten sind den Protokollen der Fachkonferenzen zu
entnehmen. Hilfen auf dem Weg zu einer abgestimmten Praxis der
Leistungsbeurteilung werden durch folgende Übersicht veranschaulicht.
(Vgl.hierzu: Landesinstitut für Schule und
Weiterbildung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung/ Ausgabe für
Deutsch und Richtlinien für
die Hauptschule) 3.2.5
Kopfnoten
Die
SchülerInnen
in Nordrhein-Westfalen erhalten ab
dem Zeugnis
(1.
Hj. 2008/09) nur
noch drei Kopfnoten für ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Das hat der
Landtag am 5.11.2008 beschlossen. Benotet werden künftig die
Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit/Sorgfalt und das
Sozialverhalten. Das
Ministerium hat eine Handreichung
zum Umgang mit den Kopfnoten erstellt. Sie ist im Downloadbereich
unter kopfhand.pdf
herunterzuladen. Die Kriterien für die
Vergabe der Noten in Arbeits- und Sozialverhalten in allgemein verständlicher
Form:
|
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|
|
Wir
fördern
rechtschreibschwache SchülerInnen und fordern
SchülerInnen mit guter Rechtschreibleistung. Wir
führen regelmäßig rechtschriftliche
Textanalysen durch, um
gezielte Arbeitsaufträge zu geben. Wir
arbeiten mit ausgewählten
Materialien aus dem Programm der Rechtschreibwerkstatt. Wir
arbeiten mit angepasstem
Material aus dem Programm der Rechtschreibwerkstatt. Wir
arbeiten mit ergänzendem
Material. Wir
setzen das Prinzip „richtig
schreiben lernen durch richtiges Abschreiben“ um. Wir
wiederholen /vertiefen einen Kanon
von grundlegenden Rechtschreibregeln und wenigen
Zeichensetzungsregeln. Wir
wenden das Prinzip der SchülerInselbstkontrolle
mit anschließender Lehrkraftkontrolle
an. Wir
ermutigen und suchen gemeinsam mit den SchülerInnen nach Wegen der Vermeidung
von Fehlern. Wir
integrieren die Einsicht in die Notwendigkeit
von Arbeitsmaterial und die Anwendung
von ausgewählten Arbeitstechniken in unseren Unterricht. Wir
arbeiten in Kleingruppen. Wir
halten uns an den festgelegten
Rhythmus von Förderstunden. Wir
versuchen Förderstunden
nicht für Vertretungsunterricht aufzuheben. Wir
tauschen uns als Lehrkräfte in regelmäßigen
Besprechungen über Fortschritte, Probleme und
Weiterentwicklungen unserer Arbeit aus. Wir
führen kleine
Evaluationsvorhaben am Ende der Jahrgangsstufe 6 durch. |
Rechtschreibfähigkeit
geht einher mit Lesefähigkeit. Der Lesewettbewerb für den 5./6. Jahrgang
(Kap. 3.1.13) ist in diesem Kontext anzusiedeln. Ergänzend zum
Lesewettbewerb wird unsere Aufgabe darin bestehen, entsprechende
Konzeptionen für die Förderung und Festigung der Lesefähigkeit zu
entwickeln.
Deutsch-, Englisch- und Mathematikförderung im 5.
und 6. Schuljahr
Seit Beginn des
Schuljahres 2004/05 bietet das Land NRW in Kooperation mit den Verlagen
Klett und Cornelsen 309 Hauptschulen die Möglichkeit, im Rahmen des
Modellprojektes „eFit.nrw“ ergänzende
Förderangebote mit digitalen Lernmedien zu erproben. Die Materialien
werden über eine internetgestützte Plattform bereit gestellt. Sie
dienen der verbesserten individuellen Förderung zur Stärkung der
Basiskompetenzen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik.
Die Fürstenbergschule
nimmt am eFit-Projekt in den Fächern Mathematik und Englisch teil und gehört
damit zu den Hauptschulen in NRW, die von Anfang an am Pilotprojekt
beteiligt waren. Seit dem Schuljahr 2005/06 ist eFit.nrw fest im
Schulprogramm verankert.
Konzept
Der eFit-Unterricht
beginnt nach der Eingangsphase der 5. Klassen mit einer allgemeinen Einführung
in die Nutzung des Computerraums. Anschließend wird der Eingangstest des
Klett-Verlages absolviert. Das Ergebnis dieses Tests gibt dem Fachlehrer
zunächst einen Überblick über den Leistungsstand der Klasse.
Nach einem
individuellen Arbeitsplan arbeiten die SchülerInnen unter Kontrolle der
Lehrperson an selbsterklärenden Aufgaben und Übungen auf verschiedenen
Anspruchsebenen. Ein integriertes Diagnose-Tool zeigt den aktuellen
Lernstand der SchülerInnen auf. Defizite werden erkannt, sodass Übungen
und Aufgaben je nach Leistungsstand individuell zugeteilt werden können.
Projektziel
Ziel ist – auf
Basis einer differenzierten Diagnose – die Sicherung von
Basiskompetenzen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch in
Hauptschulen, zunächst in den Klassen 5 und 6, perspektivisch auch in
weiteren Klassenstufen. Den Lehrkräften wird die Möglichkeit geboten, je
nach Lernstand des Schülers verschiedene Arbeits- und
Kommunikationsmittel einzusetzen.
Umsetzung
des Projekts
Der
eFit-Unterricht ist mit einer Wochenstunde pro Klasse fest im Lehrplan
verankert. Weitere Stunden können aber jederzeit im Rahmen des
Fachunterrichts hinzukommen.
Das selbstständige
und eigenverantwortliche Arbeiten ist sehr motivierend für unsere SchülerInnen.
Informationen:
www.efit-nrw.de
Förderung in anderen Jahrgängen
Als Schule halten wir Förderkonzepte über den
regulären Unterricht hinaus sowohl für die leistungsschwächeren als
auch für die leistungsstärkeren SchülerInnen für notwendig und
sinnvoll. Die Umsetzung hängt jedoch stark von unterschiedlichen
Ressourcen wie Geld, Bereitschaft der SchülerInnen und verfügbare
LehrerInnenstunden ab. Deshalb gilt es das Arbeitsfeld „Förderkonzepte“
jedes Jahr neu zu denken und zu planen.
Zur Zeit können die folgenden Förderangebote
wahrgenommen werden:
|
|
Für
SchülerInnen der Klasse 10 Typ B werden in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch jeweils 2 Förderstunden pro Woche zusätzlich
von einer Lehrkraft im Anschluss an den Unterricht angeboten. Die
spätausgesiedelten SchülerInnen, die nicht am Englischunterricht
teilnehmen, erhalten Deutschförderunterricht von einer Lehrkraft. Nachhilfeunterricht
im Fach Deutsch für alle SchülerInnen der Förderklassen in
Kleinstgruppen. Dieser Unterricht wird in enger Absprache mit den
jeweiligen Deutschlehrerinnen durch qualifizierte Honorarkräfte
durchgeführt. In
einzelnen Klassen können in einer 7. Stunde unter Aufsicht einer
Lehrkraft nicht erledigte Hausaufgaben nachgearbeitet werden. |
Aufgrund der guten
Stellensituation zum kommenden 2. Halbjahr soll das Förderangebot in
den Fächern Englisch und Mathematik auch auf die SchülerInnen des 9.
Jahrgangs, die zur Zeit im Grundkurs sind und voraussichtlich im kommenden
Schuljahr in die Klasse 10 Typ B kommen, ausgebaut werden.
Ebenso sollen junge spätausgesiedelte SchülerInnen Förderunterricht in Englisch erhalten, da sie als Seiteneinsteiger in diesem Fach erhebliche Lücken zu füllen haben.
Der
Wahlpflichtunterricht im 7. und 8. Schuljahr sowie im 9. und 10. Schuljahr
ist fester Bestandteil der Arbeit der Hauptschule. Die SchülerInnen haben
die Möglichkeit, ihren individuellen Interessen und Neigungen
entsprechend Unterrichtsangebote auszuwählen. Im 7./8. Jahrgang geschieht
dies jeweils für ein halbes Schuljahr, im 9./10. Jahrgang wird das
Angebot für ein ganzes Schuljahr gewählt. Im Kanon der schulischen Fächer
soll ihnen eine persönliche Schwerpunktsetzung ermöglicht werden, Der
Unterricht wird in Blöcken von 2 Stunden durchgeführt, die möglichst am
Ende des Schulmorgens liegen. Das Angebot des Wahlpflichtunterrichts
im 7. und 8. Jahrgang ist breit gefächert. Die SchülerInnen
bevorzugen erfahrungsgemäß Themen aus den Bereichen Kunst,
Textilgestaltung und Sport.
Im
Bereich Kunst werden komplexe Themen – sowohl moderner Kunst als
auch epochaler Entwicklungen – und dazu passende Techniken erarbeitet.
Um Kreativität zu fördern, ist es uns wichtig, dass die SchülerInnen
Themen mit Kopf, aber ganz besonders mit den Händen, erschließen und
fantasievoll umsetzen. Ein Schwerpunkt ist das Thema „Kalligraphie“,
wobei ein Hauptaspekt der Themenwahl ist, die SchülerInnen wieder mit
Spaß an “künstlerische Schönschrift“ heranzuführen.
Auch
der Textilgestaltungsunterricht soll textile Techniken in einen künstlerisch
komplexen Zusammenhang bringen, sodass die SchülerInnen erfahren, dass
Textilien ihre verschiedensten Lebensbereiche berühren. Textilien gehören
zu den wichtigsten persönlichen Ausdrucksmöglichkeiten. Kleidung wärmt
nicht nur, sie übt einen Einfluss auf den Träger aus und kann so sein
Selbstgefühl bestimmen. Das Arbeiten mit Kopf, Herz und Hand lässt
Erfahrungen zu, die nur ein Selbsttun vermitteln kann.
Der
Sport im Wahlpflichtunterricht findet bei uns getrennt nach Mädchen
und Jungen statt. Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt,
dass ein getrennter Unterricht von Jungen und Mädchen in bestimmten
Altersstufen sinnvoll ist, da die SchülerInnen deutlich höhere Aktivität
und bessere Leistungen zeigen.
Auch
andere Themenstellungen haben sich in den vergangenen Jahren etabliert und
erfahren eine große Akzeptanz. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:
Das
WPU-Angebot „Schulgarten“ unterscheidet sich von anderen Fächern
nicht nur durch seinen praktischen Charakter, sondern vor allem durch den
Umgang der SchülerInnen mit Lebewesen. Die Pflanzen reagieren unmittelbar
auf ihr Tun, werden von ihrem Handeln direkt geprägt und sind auf ständige
sorgfältige Pflege angewiesen.
Anstelle
belehrender Vorträge bietet der Garten den SchülerInnen sinnvolle praktische
Erfahrungsfelder, sie lernen aus der Sache selbst heraus und können auf
objektive Weise ihre eigenen Fähigkeiten erfahren.
Im
Modellprojekt „Verantwortung lernen“ setzen sich SchülerInnen
mit ihren Kompetenzen für andere und ihre Umwelt ein. Unter Begleitung
des Lehrers/der Lehrerin haben die SchülerInnen die Ideen, planen die
Projekte und führen sie durch. Die Projektinhalte sind mit dem Unterricht
und den Lerninhalten der Kinder und Jugendlichen verknüpft und finden
normalerweise in einer wöchentlichen Doppelstunde des
Wahlpflichtunterrichts statt. Eine Sequenz ist bislang auf ein
Schulhalbjahr begrenzt worden, da dann wieder Neuwahlen für die
Wahlpflichtkurse stattfinden. Die Einsätze werden am Ende des zweiten
Halbjahres zertifiziert und zumeist auch öffentlich durch Präsentationen,
Filmvorführungen und Presse anerkannt. Häufig werden außerschulische
Partner und Einsatzorte gesucht, um auf diese Weise das Gesichtsfeld der
SchülerInnen zu erweitern und einen genaueren Blick in den Stadtteil zu
ermöglichen. Die Verknüpfungen von Schule und bürgerlichem Engagement
werden so modellhaft weiterentwickelt und ebenso evaluiert.
Die
Fürstenbergschule erhält dabei Unterstützung von dem Projektbüro
„Verantwortung lernen“ der Stadt Münster, unter der Leitung von Frau
Dr. Schröten. Finanziell wird es von verschiedenen Stiftungen unterstützt
(Stiftung Westfalen Initiative, Stiftung Bürger für Münster, Stiftung Bürgerwaisenhaus,
Freudenbergstiftung).
Auf
diese Art soll langfristig „Verantwortung lernen“ als fester
Bestandteil in den Lehrplan aufgenommen werden.
Der
Wahlpflichtunterricht in den 9. und
10. Klassen hat grundsätzlich projekt- und handlungsorientierte
Angebote vorrangig in den Lernbereichen Arbeitslehre und
Naturwissenschaften.
Aus dem Bereich
Arbeitslehre übernimmt der Wahlpflichtunterricht Hauswirtschaft das
Kochen für die Übermittagbetreuung. Arbeitslehre Informatik zählt zu
den Bereichen neue Medien. Die SchülerInnen lernen hier Präsentationsformen
im Netz kennen, mit dem besonderen Schwerpunkt auf der Gestaltung
unserer Homepage.
Im
Bereich Naturwissenschaften hat das Fach Biologie einen besonderen
Stellenwert. Gesundheitserziehung ist ein wichtiger Aspekt unseres
Schulkonzeptes, dazu gehören Mädchenförderung, Antiaggressionstraining,
gesunde Ernährung usw..
Zudem werden im
Biologieunterricht praktische Erfahrungen im Mikroskopieren gesammelt.
Die
Ausführungen des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes
Nordrhein - Westfalen zum Thema "Neue Medien - Neue
Technologien" verstehen wir als Herausforderung allen SchülerInnen
unserer Schule eine informations- und kommunikationstechnologische
Grundbildung zu vermitteln und sie darüber hinaus auf vielfältige Weise
vertraut zu machen im Umgang mit neuen Medien.
Die
Nutzung der neuen Medien im Unterricht ist an der Fürstenbergschule seit
Jahren fester Bestandteil des Unterrichts. Der Computerraum war von
Beginn an für alle Klassen und Fächer zugänglich, wobei stets auf die
Benutzerfreundlichkeit besonders Wert gelegt wurde. Seit der
Neuausstattung in 2005 durch den Schulträger befindet sich die
Computerhardware auf dem neuesten Stand.
Wir
verfügen über einen Computerraum mit 19 vernetzten PCs, die bei Nutzung
in Klassenstärke durch Laptops ergänzt werden können.
Es
steht ein Rollwagen mit weiteren 16 Laptops zur Verfügung, die in einem
Mehrzweckraum – ebenfalls vernetzt – genutzt werden können oder
aber einzeln in den Klassenräumen betrieben werden können, auch diese
bieten jeweils Netzzugang.
Schwarz/weiß
Laserdrucker sowie Tintenstrahldrucker stehen als Netzwerkdrucker genauso
zur Verfügung, wie Scanner. Für Demonstrationen sind Beamer im Computer-
und Mehrzweckraum fest montiert. Auch mobile Beamer stehen zur Nutzung in
den Klassenräumen bereit.
Medienkompetenz
Der
Begriff Medienkompetenz wird in der Bildungspolitik als Schlüsselqualifikation
für ein lebenslanges Lernen in der Berufswelt gesehen. Im Alltag lernen
Kinder und Jugendliche wie
selbstverständlich, mit der Technik der neuen Medien umzugehen. Dieser
gesellschaftlichen Entwicklung muss die Schule durch Veränderungen im
Blick auf Erziehung und Unterricht Rechnung tragen. Medienkompetenz gehört
gleichberechtigt neben die Kulturtechniken
Lesen, Schreiben und Rechnen und somit zur Allgemeinbildung eines jeden.
Die Schule hat damit die Aufgabe, medienkompetentes Handeln in den Lern-
und Lebensraum der SchülerInnen zu integrieren.
Beschränkt
sich die Nutzung des Computers und des Internets zu Hause bei einer
Vielzahl von Schülern auf Chatten und Spiele spielen, so müssen sie in
der Schule lernen, die Angebote und Möglichkeiten sinnvoll zu nutzen. Zur
Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz gehört aber nicht nur
der Erwerb technisch instrumenteller Grundkenntnisse, sondern auch die
Befähigung einer bewussten und verantwortungsvollen Auswahl, wobei
ebenso deutlich werden soll, dass das Internet nicht nur der
Informationsgewinnung, sondern auch politischen und medienökonomischen
Interessen dient.
Einsatz digitaler Medien
im Unterricht
Digitale
Medien sollen in vielfältiger Weise im Unterricht zum Einsatz kommen
|
|
·
als
Office-Werkzeug zum Zeichnen, Schreiben, Präsentieren und Kalkulieren ·
als
Werkzeug zur Medienproduktion für die Bild-, Ton- und Musikbearbeitung ·
als
Lernmittel im engeren Sinne in Form von Multimedia-Lernsoftware für
individuelles Lernen und zur Simulation ·
als
Recherchewerkzeug für die Nutzbarmachung von Internetangeboten ·
als
Kommunikationswerkzeug ·
als
Mittel zur Computer gestützten Messung sowie Steuerung und Regelung
von technischen Abläufen ·
als
Mittel zur Modellbildung und Simulation komplexer Wirklichkeit |
Realisierung
an der Fürstenbergschule
Die
Grundbildung findet bei uns in der Jahrgangsstufe 5 statt. Sie erfolgt im
Rahmen des Deutschunterrichts mit zur Zeit einer Wochenstunde.
Ziel
ist es, die unterschiedlichen Vorkenntnisse aus Elternhaus und Grundschule
auf ein einheitliches Niveau zu bringen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse
können in folgenden Jahrgängen in allen Fächern direkt zur Erreichung
der Unterrichtsziele eingesetzt und ausgebaut werden.
Folgende
Inhalte sind im Rahmen der Themen Betriebssystem, Textverarbeitung und
Einführung ins Internet vorgesehen:
|
|
·
Umgang
mit Maus, Tastatur, Rechner, Speichermedien und Benutzer-oberfläche ·
Textdokumente
anfertigen, gestalten und ausdrucken ·
Einfügen
von Cliparts und Bildern ·
Zeichnen
mit Paint ·
Umgang
mit dem Browser ·
Einfache
Recherche im Internet |
In
Zukunft ist es auch geplant, einen Tastaturschreibkurs durchzuführen.
Neben
der Grundbildung werden in den Fachunterrichten soweit vorhanden Lernprogramme
eingesetzt.
In
der Jahrgangsstufe 6 werden neben dem Umgang mit Peripheriegeräten wie
Digitalkamera und Scanner die in der Jahrgangsstufe 5 gewonnenen
Erkenntnisse vertieft und erweitert.
Ein
weiterer Schwerpunkt ist die sachgerechte Nutzung des Internets:
|
|
·
gezielte
Recherche ·
Verarbeiten
von Informationen ·
Kommunizieren
im Netz (WebMail) ·
Online-Lernhilfen
gezielt nutzen ·
Gefahren
im Internet |
In
den weiteren Jahrgängen streben wir in der informations- und
kommunikations-technologischen Grundbildung folgende Themen an:
|
|
·
Tabellenkalkulation
mit Exel ·
Berufswahlunterricht
„Mach’s richtig“ ·
Erstellen
von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben ·
Digitale
Fotografie und Bildbearbeitung ·
Präsentationen
mit Powerpoint (z.B. Berufspraktikum) ·
Präsentationen
im Netz (Homepagegestaltung) ·
Computer
gestützte Zeichenprogramme (CAD) ·
Prozessdatensteuerung
am Beispiel der Robotermodelle ·
Nutzung
von Simulationsprogrammen |
Die Zusammenarbeit mit außerschulischen
Kooperationspartnern hat in den vergangenen Jahren sehr stark
zugenommen. Darin spiegelt sich der Gedanke, dass Schule kein isolierter
Lernraum ist, sondern ein „Haus
des Lernens“, das Gäste gerne aufnimmt, um so Bereicherung zu
erfahren. Bereicherung bedeutet für uns als Schule Leistungsentfaltung
und Bildung fördern zu können. In den verschiedenen Kapiteln unseres
Schulprogramms werden immer wieder Kooperationspartner genannt, die
folgende Auflistung soll noch einmal die Vielfalt verdeutlichen.
Die Stadt Münster unterstützt die Zusammenarbeit
mit außerschulischen Kooperationspartnern über die sogenannten
Bausteine finanziell.
|
Städtische
Ämter und Einrichtungen: |
|
|
Abfallwirtschaftsbetriebe |
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien |
|
Amt für Schule und Weiterbildung |
Sozialamt |
|
Bildungsberatung beim Schulamt MS |
Sparkasse Münster |
|
Franz-Hitze-Haus |
Stadtbücherei |
|
Jugendausbildungszentrum (JAZ) |
Städtische Bühnen |
|
Jugendgerichtshilfe |
Stadtwerke Münster |
|
Jugendinformations-
und beratungszentrum |
Villa ten Hompel |
|
|
|
|
Kontakte
im Stadtteil: |
|
|
Anna- Krückmann-Haus |
Herz-Jesu-Kirche |
|
Diözesanstelle f. Kriegsdienstverweigerer |
Landesbildstelle |
|
Erlöserkirche |
Pfarrer-Eltrop-Heim |
|
Ev.
AG zur Betr. d. Kriegsdienstverweigerer |
Ruderverein Münster |
|
|
|
|
Einrichtungen
zur Beratung: |
|
|
AIDS-Hilfe |
Gesundheitsamt |
|
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien |
Haus der Gesundheit |
|
asb (Arbeitskreis soziale Bildung) |
Jugend Rotes Kreuz |
|
Caritas |
Kriminalpolizei:
Drogen-, Gewaltpräv. |
|
Dornier-Klinik |
Schulpsychologische Beratungsstelle |
|
Drogenberatungsstelle |
SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) |
|
EOS-Klinik |
Städt. Bildungsberatungsstelle |
|
|
|
|
|
|
|
Sport: |
|
|
Fit for Life |
Tanzsportverein „Club Prinzipal““ |
|
Ruderverein Münster |
Tanzschule Driese |
|
|
|
|
Betriebe
und Institutionen: |
|
|
Amts- und Landgericht |
Fachhochschule für Sozialpädagogik |
|
Arbeitsamt |
Feuerwehr |
|
Arbeitsstelle Weltbilder |
Münstersche Zeitung |
|
ASB (Arbeiter Samariter Bund) |
Museen der Stadt Münster |
|
AWO |
Verkehrswacht |
|
Bausparkasse |
Versicherungen |
|
Bund deutscher Berufskraftfahrer |
Westfälische Nachrichten |
|
Bürgerfunk MS |
Westfälische Wilhelmsuniversität |
|
CAJ-Werkstatt Saerbeck |
Zentrale Koordination Lehrerausbildung |
Bei
uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt
Schule
hat u.a. die Aufgabe, die SchülerInnen zu befähigen, sich mit
Bedingungen und Entwicklungen in der gegenwärtigen und zukünftigen
Berufs- und Arbeitswelt auseinanderzusetzen und verantwortliche Tätigkeiten
zu übernehmen. Das setzt gezielte Förderung voraus, deswegen leisten
wir Hilfe
zur Berufsorientierung.
Wir
setzen dabei auf das Prinzip der Eigenständigkeit,
auf das Bewusstsein der SchülerInnen, für die Berufswahl selbst
verantwortlich zu sein. Berufswahlorientierung wird so zu einem
wesentlichen Bestandteil der Lebensorientierung, weil die SchülerInnen
befähigt werden sollen, ihren aktuellen Lebenssituationen gewachsen zu
sein und im Sinne eines „lebenslangen Lernens“ die Möglichkeiten der
persönlichen Weiterentwicklung und der selbstverantworteten Planung und
Gestaltung des eigenen Lebens zu nutzen.
Sie
sollen sich daher mit verschiedenen Berufen auseinandersetzen, im
Unterricht und im Praktikum ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten erkennen
und dann in Berufswünsche umsetzen. Experten von außen
(Personalleiter, Sozialpädagogen, Arbeitsamt, Jugendausbildungszentrum,
Bildungsberatung beim Schulamt usw.) sollen diesen Prozess der
Berufsfindung unterstützen. Wir kooperieren mit diesen außerschulischen
Trägern z.B. bei mehrtägigen Bewerbungsseminaren und Berufswahlvorbereitungswochen.
In
diesen Berufsfindungsprozess sollten die Eltern einbezogen werden,
durch Elternabende, Besuche beim Berufsinformationszentrum oder eigene
Berichte der Eltern zu ihrer Berufsauswahl und ihren Erfahrungen in der
Arbeitswelt.
Die
Berufswahlvorbereitung beginnt mit der Berufsorientierung in der 8. Klasse
und wird in der 9. und 10. Klasse mit dem Ziel der Berufsfindung
intensiviert. Schwerpunktmäßig sind die Fächer
Arbeitslehre/Wirtschaft und Deutsch fächerübergreifend mit dem/der
Klassenlehrer/in an der Berufswahlvorbereitung beteiligt.
|
8.
Schuljahr |
Ökonomische
Grundbildung am Beispiel des mittelständischen Betriebs Erkennen
eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten anhand verschiedener Übungen.
Arbeit mit dem „Berufswahlpass“ Berufswahlpass:
er strukturiert und steuert die Berufswahlorientierung ab
Klassenstufe 8 und bündelt die Aktivitäten. Die SchülerInnen
dokumentieren ihre Schritte zur Berufswahl und ihre erworbenen Fähigkeiten
und Kompetenzen. Weitere Informationen unter www.berufswahlpass.de. Vorstellung
und Erkundung einiger Berufe. Informationen unter www.arbeitsagentur.de,
www.planet-beruf.de und "Beruf aktuell" Teilnahme
am „Girl´s Day“ (Mädchen in naturwissenschaftlichen/technischen
Berufen). Informationen unter www.girls-day.de . Parallel
dazu „Neue Wege für Jungs“ (mehrdimensionale Berufswahlvorbereitung
für Jungen). Ausbildungsplatzsituation
vor Ort erkunden (Berichte über Arbeitsplatz der Eltern und der
Bekannten) Zusammenarbeit
mit Experten von außen bei der Suche nach einem Praktikumsplatz Vorstellung
der Berufsberaterin Praktikumsinformationen
an Eltern und Arbeitgeber |
|
9.
Schuljahr |
Dreiwöchiges
Betriebspraktikum in Klasse 9 - incl. vor- und nachbereitendem
Unterricht in Arbeitslehre und Deutsch Dokumentation
über den Praktikumsberuf erstellen Besuch
des BIZ Anwesenheit
der Berufsberaterin Frau Bartmann bei den Elternsprechtagen und
regelmäßige Sprechstunden (1 x im Monat) in der Schule Zusätzliche
Sprechstunden und sonstige Veranstaltungen, insbesondere für
AussiedlerInnen, durch das Arbeitsamt Vorbereitung
auf Bewerbungen (z.B. Üben von Vorstellungsgesprächen im BIZ durch
Gruppen - auch freiwillig am Nachmittag) Berufswahltests
durch das Arbeitsamt Einzelberatung
im BIZ Arbeit
mit "Beruf aktuell" Information
über verschiedene Schulabschlüsse und Berechtigungen Information der SchülerInnen, die nach Ableistung der Schulpflicht die Schule verlassen um angemessene Berufseinstiegsmöglichkeiten zu entwickeln |
|
10.
Schuljahr |
Dreiwöchiges
Betriebspraktikum der Klassen 10 Typ A und 10 Typ B incl. vor- und
nachbereitendem Unterricht in den Fächern Arbeitslehre/Wirtschaft
und Deutsch Dokumentation
des Praktikumsberufes erstellen Besuch
des BIZ Klassengespräch
mit der Berufsberaterin Intensive
monatliche Einzelberatungen durch die Berufsberaterin Information
zu den Themen "Sozialversicherungen", "vermögenswirksame
Leistungen" usw. durch Experten verschiedener Institutionen BewerberInnentraining
durch verschiedene Institutionen Informationsveranstaltungen
zu den Berufskollegs durch die Bildungsberatung beim Schulamt,
Vertreter des Berufskollegs und des Arbeitsamtes Information über die verschiedenen Schulabschlüsse und Berechtigungen durch Elternabende, z.B. mit der Bildungsberatung und durch schuleigenes Informationsmaterial (vor dem Elternsprechtag bzw. Ende Januar eines jeden Jahres für die Klassen 9 und 10) |
Betriebliches Jahrespraktikum
Jungendliche,
die nach der Schule keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können in ein
einjähriges betriebliches Praktikum vermittelt werden. Sie haben dort
einen festen Ansprechpartner an der Seite und werden darüber hinaus mit
Hilfe von Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung
fortdauernd betreut. Die Jugendlichen sollen auf diese Weise
Ausbildungsreife erlangen, ferner soll ihnen der anschließende Übergang
in einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ermöglicht werden.
Wir fördern und leisten Integration.
Die Fürstenbergschule stellt sich der Aufgabe, an
gesellschaftlicher Integration mitzuarbeiten, weil wir der Überzeugung
sind, dass erfolgreiche soziale Integration Grundlage für die Schaffung
und Erhaltung sozialer Koexistenz ist. Wir setzen diese Aufgabe in der
Arbeit mit SchülerInnen mit Migrationshintergrund, Heimkindern und
Kindern aus sozial benachteiligten Familien um. In Zusammenarbeit mit
externen, außerschulischen Bildungs- und Beratungsträgern wollen wir den
SchülerInnen helfen, sich zu eigenständigen, eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Neben der
Vermittlung praktischer Fertigkeiten – wie beispielsweise dem Erlernen
der deutschen Sprache durch ausgesiedelte SchülerInnen – sind wir in
Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bemüht,
die individuelle und soziale Entwicklung unserer SchülerInnen zu fördern.
Wir versuchen, den SchülerInnen an der Fürstenbergschule eine
Lernsituation zu eröffnen, in der sie sich einerseits wohl und geborgen fühlen,
andererseits aber auch die Öffnung für ein Leben in der Gesellschaft, im
Beruf und in der Familie erlernen.
Die Fürstenbergschule ist
Schwerpunktschule für die Anfangsförderung von ausgesiedelten Kindern
und Jugendlichen in der Sekundarstufe I für die Stadt Münster.
Diese SchülerInnen kommen aus
Polen und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die starke Veränderung
ihrer Lebensumstände, ihre beengte Wohnsituation, ihre
„Sprachlosigkeit" und ihre andersartige schulische Sozialisation
machen es ihnen schwer, sich in unsere Schule und die Gemeinschaft der
einheimischen SchülerInnen unserer Schule einzugliedern.
Neben dem Spracherwerb, der
die Grundvoraussetzung für eine wirkliche Integration ist, sehen wir die
pädagogische Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen in der schwierigen
Phase der Eingewöhnung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik
Deutschland als unsere Aufgabe an.
Sensibilität für ihre besonderen Schwierigkeiten
ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit mit ihnen.
Die Phasen der schulischen
Integration
|
|
Beratung der Familien,
schulische Anamnese, Zuweisung im Auftrag des Amtes für Schule
und Weiterbildung der Stadt Münster |
ðDirekter
Übergang in
eine Regelklasse, wenn
die sprachlichen Vor-
aussetzungen gegeben
sind. |
|
|
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ò |
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1.
Phase |
Auffangklassen als Förderklassen
mit altersgemäßer Zuordnung Verweildauer
1 - 1,5 Jahre |
|
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|
ò |
|
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2.
Phase |
Übergang
in Regelklassen an Hauptschulen, Realschulen , Gymnasien |
ðIntegrationsphase
In der Fürstenberg-
schule mit zusätz-
lichem Förderunter-
richt im 1. Jahr |
|
|
SchülerInnen im Alter der
Sekundarstufe I, die den rechtlichen Status eines Aussiedlers oder
Kontingentflüchtlings aus den GUS-Staaten/Polen haben, bzw. die im
Rahmen der Familienzusammenführung nach Münster gekommen sind,
werden vom Schulamt der Stadt Münster in die Beratungsstunde in
der Fürstenbergschule geschickt. Die Beratungslehrerin nimmt
die Personalien auf, prüft den Status (Registrierschein) und stellt
mit Hilfe der Angaben aus Unna Massen und der Zeugnisse die
Schullaufbahn im Herkunftsland und die dort erbrachten schulischen
Leistungen fest. Wenn keine oder nur geringe
Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, werden die SchülerInnen
in eine Förderklasse der Fürstenbergschule aufgenommen. Bei
ausreichenden Sprachkenntnissen wird eine geeignete weiterführende
Schule empfohlen. |
|
|
|
Die SchülerInnen verbleiben
ein bis eineinhalb Jahre in den Förderklassen. In 12 Wochenstunden
Deutsch werden die sprachlichen Teilsysteme Wortschatz, Grammatik,
Laut und Schrift und Textrezeption und -produktion entsprechend dem
Alter der SchülerInnen erarbeitet. Da zunächst die kommunikative
Kompetenz im Vordergrund steht, arbeiten wir entlang der
Situationsfelder Schule, Familie, Freizeit, Öffentlichkeit/Arbeitswelt.
Der Mathematikunterricht wird auf dem Level der altersgemäßen
Klassenstufe erteilt. Der Unterricht in den Fachgebieten
Geschichte, Erdkunde, Physik und Biologie vermittelt einen
Fachwortschatz, der Voraussetzung für die Teilnahme am
Fachunterricht in den Regelklassen ist. In dieser 1. Phase der
schulischen Integration erhalten die SchülerInnen
zusätzlich bis zu 6 Stunden außerschulischen
Nachhilfeunterricht. |
|
2. Phase - Übergang in
Regelklassen
|
|
Zum Beginn des Schuljahres
und des Schulhalbjahres werden die FörderschülerInnen in die
Regelklassen übergeleitet. Sie erhalten die vom Erlass
vorgeschriebene Bescheinigung, die Aussagen zum Lernverhalten, zum
Leistungsstand in der deutschen Sprache und zum weiteren schulischen
Bildungsgang macht. Zusätzlich geben wir eine Bescheinigung aus,
in der Aussagen zu den Leistungen im fachbezogenen Unterricht in
Form von Zensuren gemacht werden. Diese Zensuren sind nicht mit den
Zensuren eines Zeugnisses gleichzusetzen, da der Unterricht und die
Leistungen der einzelnen SchülerInnen vom Sprachstand bestimmt
werden. Diese Zensuren sollen den SchülerInnen, ihren Eltern und
den aufnehmenden LehrerInnen Hinweise auf den Leistungsstand geben. Das 1. Jahr des
Regelklassenbesuchs gilt als 2. Phase der schulischen Integration.
Die SchülerInnen nehmen am Regelklassenunterricht teil, haben aber
auch Anspruch auf 2-3 Stunden Förderunterricht, der durch die
Lehrkräfte der Schule erteilt wird. Dieser Förderunterricht soll
den Deutschunterricht oder - wenn möglich und nötig - den
Fachunterricht unterstützend begleiten. Die Erfahrung zeigt, dass
Sprachanfänger im 1. Jahr der Regelklasse der Hilfe ihrer
LehrerInnen besonders bei Textrezeption und -produktion bedürfen.
Insbesondere die Textproduktion bedarf der Vorbereitung im Förderunterricht.
|
|
Einmal wöchentlich findet am Vormittag eine Sprechstunde
für AussiedlerschülerInnen und
deren Eltern statt. In
dieser Sprechstunde stehen Russisch und Polnisch sprechende SozialpädagogInnen
mit Rat und Tat zur Verfügung.
In regelmäßigen Abständen
finden Elternabende
nur für Aussiedlereltern der FörderklassenschülerInnen statt,
an denen sie über unser Förderkonzept, über ihre Rechte und Pflichten
an Schulen in Nordrhein-Westfalen und über die Möglichkeiten zur
Berufsvorbereitung informiert werden. Dies alles wird begleitet durch polnische
und russische Übersetzungen.
Für unterschiedliche
Situationen (z.B. Fehlen ohne Entschuldigung, mehrfach nicht vorhandene
Hausaufgaben, Regeln für den Sportunterricht) wurden Musterbriefe in
Deutsch und Russisch zusammengestellt.
Ein besonderer Schwerpunkt ist
die Berufswahlvorbereitung
der AussiedlerschülerInnen bereits in den Förderklassen. Diese Aufgabe
wird durch die SozialpädagogInnen unterstützt. Im Bereich Gesundheitsvorsorge
besteht eine Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Münster. Die
SchülerInnen der Förderklassen FK1 und FK4 arbeiten
regelmäßig einmal pro Jahr an dem Projekt „Gesundheit“ mit
den Themenschwerpunkten Drogenprävention, Aids und Hepatitis.
Die Fachschaft Deutsch
als Zweitsprache bemüht sich ständig, das
Basisintegrationsprogramm zu ergänzen und zu erneuern durch
Angebote sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich.
Sie steht mit allen
KlassenlehrerInnen in Verbindung, um Informationen zur jeweiligen
Klassensituation im Hinblick auf die AussiedlerInnenproblematik zu
erhalten und um Unterstützung anbieten zu können.
Seit
Herbst 2003 steht Herr Rossel als sozialpädagogische Fachkraft allen SchülerInnen,
Eltern und LehrerInnen der Fürstenbergschule in unterschiedlichen Problemlagen
mit einer halben Stelle unterstützend zur Verfügung.
Soziales
Lernen
Wie
bereits in Kapitel 3.1.1 beschrieben, liegt ein Schwerpunkt der sozialpädagogi-schen
Arbeit an unserer Schule im Bereich „Soziales Lernen“ für die Klassen
5 bis 7.
Einzellfallhilfe
Zu
den individuell beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen, die im
schulischen Alltag auffällig geworden sind, wird durch die
Einzelfallhilfe eine enge Beziehung und eine Vertrauensbasis
aufgebaut. Ziel ist, das Begreifen der Lebenswelt und der speziellen
Situation des/der Schülers/Schülerin und die konstruktive
Vermittlung zwischen dem/der Schüler/Schülerin und der
Lehrperson. Auch Eltern werden in den Prozess verstärkt eingebunden.
Angestrebt wird dabei die Erstellung und Umsetzung eines Hilfeplans für
die betroffenen SchülerInnen, der durch wöchentliche Gesprächstermine
und die Führung eines wöchentlichen Selbstkontrollbogens unterstützt
wird. Erfahrungsgemäß sind es in den meisten Fällen männliche
Jugendliche, die durch aggressives und destruktives Verhalten in der
Vergangenheit auffällig geworden sind. Im Rahmen einer Jungenförderung
gilt es daher, ihnen durch Einzelfallhilfe Werkzeuge an die Hand zu
geben, die sie dazu befähigen, physische Gewalt und unkontrollierte
Aggressionsausbrüche in eine angemessene verbale Auseinandersetzung
umzuleiten. Zu solchen Werkzeugen gehören Trainingsräume mit Reflexionsmöglichkeiten
zum eigenen Kommunikationsverhalten oder Selbstbehauptungseinheiten mit
der Reflexion eigener Körperstärke.
Beratungs- und Begleitungsfunktion
Im
schulischen Alltag, in dem oft die Zeit fehlt um sich auszutauschen, zu
informieren, um mehr Verständnis für einander entwickeln zu können,
sind die Beteiligten am schulischen Prozess auf eine unterstützende
Beratung einer kompetenten sozialpädagogischen Kraft immer häufiger
angewiesen. Während die SchülerInnen, Lehrenden und Eltern im
Konfliktfall teilweise konträre Interessen vertreten, was
zu einer Verhärtung von ohnehin schon bestehenden Fronten führt, ist
eine vermittelnde Herangehensweise des Sozialpädagogen an das
Konfliktgeschehen von enormer Bedeutung. Durch die Beratungsgespräche
sollen diese Interessen verbalisiert und eine Vertrauens- und
Diskussionsgrundlage geschaffen werden, die das Ziel verfolgen,
Lösungsstrategien gemeinsam zu erarbeiten. Den Beteiligten wird geholfen
aus der konfliktträchtigen Situation heraus den Erziehungsauftrag
als eine gemeinsame Aufgabe wahrzunehmen, die nur dann
erfolgreich werden kann, wenn sie von allen am erzieherischen Prozess
Beteiligten getragen wird.
Die
sozialpädagogische Kraft übt darüber hinaus eine begleitende Funktion
aus bei Situationen, die im Alltag des schulischen Lebens einen festen
Bestand haben, wie Elterngespräche, Elternsprechtage, Klassenfahrten,
Projekttage, Projektwochen oder Schulfeste. Zudem ist die sozialpädagogische
Fachkraft ein volles Mitglied des Kollegiums und ist berechtigt an der
Gremienarbeit an der Schule teilzunehmen.
Beratung
und Einzelfallbetreuung
Durch
die Übersiedlung werden Spätaussiedlerfamilien einem enormen Druck ausgesetzt.
Dieses führt zu innerfamiliären Spannungen und Unsicherheiten, bei deren
Bewältigung Jugendliche auf Hilfe angewiesen sind. Traditionelle
Vorstellungen ihrer oft verunsicherten Eltern sind für jugendliche SpätaussiedlerInnen
bei den schulischen und gesellschaftlichen Anforderungen keine
ausreichende Hilfe. Bei speziellen Einzelfällen ist es daher notwendig, dass den Jugendlichen in
Form von Einzelbetreuung ergänzende Hilfe zur Bewältigung ihrer persönlichen
Probleme geboten wird. Dazu gehört auch Aufbau einer guten Zusammenarbeit
mit den Eltern.
Erweiterung
der interkulturellen Kompetenzen der Lehrenden
Bisherige
Erfahrungen in der schulischen Projektarbeit haben gezeigt, dass das Wissen
der Lehrenden über die Aussiedlungshintergründe, Herkunftsland, Mentalität
der jugendlichen SpätaussiedlerInnen eine große Hilfe für die
Unterrichtsdurchführung mit Spätaussiedlerjugendlichen darstellt.
Damit
die LehrerInnen auf problematische Situationen und Konflikte im Unterricht
konstruktiv reagieren können, findet ein kollegial-fachlicher
Austausch zwischen den LehrerInnen und der Brückenperson an der
Schule statt.
Jugendhilfe in den Schulen
in Münster
Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster bietet für SchülerInnen
sowie Eltern und Erziehungsberechtigte Beratung und Unterstützung im Vorfeld
Hilfen zur Erziehung an. Ziel des Angebotes ist, persönliche Fähigkeiten
der SchülerInnen zu stärken und frühzeitig schulische und außerschulische
Schwierigkeiten zu bearbeiten und damit zu einem gelingenden Schulbesuch
beizutragen. Des weiteren können rechtzeitig problematische
Entwicklungsbedingungen erkannt werden. Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
in der Schule werden in Zusammenarbeit mit LehrerInnen und den an der
Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften entwickelt. Dabei
werden besonders die Hilfe- und Leistungsangebote der Träger der
Jugendhilfe berücksichtigt.
Leitideen
des Angebotes „Jugendhilfe an der Fürstenberg- Hauptschule“ sind
dabei folgende Kernaussagen:
Präventiv
statt reaktiv
Chancengleich
Individuell
Geschlechtsspezifisch
Wertschätzend
Kooperativ
Die Angebote umfassen
im Einzelnen:
Regelmäßige
Präsenz in der Schule (2x wöchentlich)
Kinder- und Jugendinformation im Hinblick auf
das Repertoire der Jugendhilfe
Beratung von SchülerInnen
Ansprechpartner für Eltern und
Erziehungsberechtigte
Information und Beratung für Lehrkräfte
Krisenintervention
Initiierung weiterer Hilfen (In
Zusammenarbeit mit Kommunalem Sozialdienst und freien Trägern werden
im Rahmen des Hilfe- und Leistungsangebotes der Jugendhilfe außerschulische
Hilfen aufgezeigt.)
Jugendhilfe
an der Fürstenbergschule
Frau
Schritt ist am Montag und Mittwoch in der Schule.
Kooperationsprojekt
mit dem JAZ und dem Jib
Immer
wieder haben einzelne Jugendliche große Schwierigkeiten, am regulären
Schulunterricht teilzunehmen. Daher wurde in Zusammenarbeit mit dem
Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH ein Konzept zur Arbeit mit schulmüden
SchülerInnen entwickelt.
Die
Jugendwerkstatt im Jib ist ein Kooperationsprojekt des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien und dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH.
In
der Jugendwerkstatt erwerben junge Menschen handwerkliche und soziale
Grund- und Schlüsselqualifikationen. Für die Anleitung und Begleitung
ist ein multiprofessionelles Team (Sozialpädagogen und Anleiter) zuständig.
Zielsetzung
des o.g. Projektes ist es für zwei schulmüde Jugendliche und
Schulverweigerer der Fürstenberghauptschule in der Jugendwerkstatt
einen außerschulischen Lernort bereitzustellen.
Durch
eine mit Qualifizierungsinhalten versehene persönliche und schulische Förderung
der Betroffenen soll eine soziale, schulische und/oder berufliche
Integration ermöglicht werden.
Zur
erforderlichen Umsetzung ist zudem eine aktive Unterstützung der Fürstenberghauptschule
erforderlich. Eine Lehrperson der Fürstenbergschule sorgt mit 5 bis 6
Wochenstunden dafür, dass der Anschluss in den Hauptfächern gewährleistet
ist.
Zielgruppe:
|
|
Vollzeitschulpflichtige
Schüler/innen (mindestens 2 Jahre vor Beendigung der
Vollzeitschulpflicht), die an der Fürstenbergschule angemeldet und
entweder schulmüde oder schulverweigernd sind. Der Schwerpunkt der
Beeinträchtigung liegt nicht im kognitiven sondern im sozialen
Bereich. |
Ziele:
|
|
Schulmotivation
und/oder Berufsmotivation: Klärung von Erwartung an Schule und
Beruf, Entwicklung von schulischen und beruflichen Prioritäten Soziale
Stabilisierung, Tagesstruktur Auseinandersetzung
mit persönlichen Stärken, realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten Stärkung
des Selbstbewusstseins, der Motivation und der Eigeninitiative im
Lernverhalten Reintegration
in eine Regelklasse |
Angebote/Methoden:
|
|
Werkpädagogik Für
die Arbeit an gemeinsamen Projekten stehen den jungen Menschen eine
Metall/Elektro- und Holzwerkstatt, ein Atelier, ein Fotolabor und
ein EDV-Raum (Jugendonline) zur Verfügung. |
|
|
Sozialpädagogik Die
MitarbeiterInnen stehen den Jugendlichen bei der Entdeckung und
Realisierung ihrer Ideen und Wünsche zur Seite, bieten ihnen
Orientierung und Ziele und regen sie zur Auseinandersetzung mit
Fragen der Leben-, Schul- und Berufsplanung an. Für
eine Reintegration in die Schule ist die Einbeziehung und ein enger
Kontakt zu den Lehrkräften und SchulsozialarbeiterInnen der Fürstenbergschule
von wichtiger Bedeutung. |
|
|
Lernpädagogik Das
lernpädagogische Angebot ist am Bedarf der einzelnen Jugendlichen
ausgerichtet und in den Jugendwerkstattalltag eingebunden. Es wird
Grundlagenunterricht an einem Tag in der Woche von einer Lehrkraft
des Jugendausbildungszentrums und einer Lehrkraft der Fürstenbergschule
erteilt. Wenn
es möglich ist, sollten die schulmüden SchülerInnen an 1 bis 3
Tagen in der Woche am normalen Regelunterricht der Fürstenbergschule
teilnehmen, um möglichst wenig Unterrichtsstoff zu versäumen,
die Reintegration zu erleichtern und die sozialen Kontakte aufrecht
zu erhalten. |
Kooperation
mit dem JAZ
Beratungsangebot
für schulmüde SchülerInnen
SchülerInnen, die die
Teilnahme am Unterricht aktiv oder passiv verweigern und deren Verbleib an
der Schule im letzten Schulbesuchsjahr gefährdet ist, haben die Möglichkeit,
sich an eine externe Beratungsperson zu wenden.
Die Beraterin des JAZ sucht gemeinsam mit den SchülerInnen
nach Entlastungs- und Lösungsmöglichkeiten, um die Schule doch noch
erfolgreich zu beenden oder geeignete Alternativen zu finden. Hierfür
werden über die Methode des Casemanagements zunächst die Schwierigkeiten
ermittelt, welche den/die SchülerIn zu seinem/ihrem problematischen
Verhalten oder seiner/ihrer verweigernden Haltung gegenüber Schule
bringen. In regelmäßigen Beratungsgesprächen werden Handlungsmöglichkeiten
entwickelt und ein persönlicher Beratungsplan erstellt. Die Unterstützung
in persönlichen Krisensituationen gehört ebenso zum Beratungsangebot wie
die Vermittlung zu Beratungsstellen oder die berufliche Orientierung.
Durch Gespräche mit den Eltern, den LehrerInnen
und anderen Kooperationspartnern (z.B. Beratungsstellen, Ämtern,
Krisendienste) werden die Angebote der Hilfesysteme genutzt und
aufeinander abgestimmt.
Die Begleitung durch die kontinuierliche
Beratungsperson endet nicht mit dem Schulbesuch, sondern erstreckt sich
bis in den Ablösungs- und Übergangsprozess in eine anschließende
Bildungsmaßnahme, Ausbildung oder ähnliches. Im Rahmen des
Casemanagements findet eine Kompetenzfeststellung statt, in welcher die
Talente des/der Schülers/Schülerin ermittelt werden können und so eine
Rahmenempfehlung für die weitere berufliche Planung gegeben werden können.
Zum unmittelbaren
Einzugsgebiet der Fürstenbergschule gehören das Kinderheim St. Mauritz,
das Vinzenswerk Handorf e.V. (beide in katholischer Trägerschaft) und die
„Jugendwohngruppe an der Werse“ der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland.
Insofern besuchen etliche Jungen und Mädchen, die in diesen Heimen leben,
unsere Schule. Eine Beschulung von Kindern und Jugendlichen , die in
anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Münster (AWG, Masy,
Mia, Zoff ) untergebracht sind, kann hinzukommen.
Ausgehend
von der Tatsache, dass nicht die betroffenen Jungen und Mädchen ihre
Heimunterbringung zu verantworten haben, sondern dies vielmehr gründet in
gesellschaftlich bedingten Missständen und dem unterschiedlich begründeten
Unvermögen der Eltern ihre Kinder angemessen aufzuziehen, ist es für uns
eine Selbstverständlichkeit, gerade diesen Kindern und Jugendlichen
immer wieder eine Chance zu geben zu einem schulischen Neuanfang. Dies
vollzieht sich auf drei Ebenen:
1.
Ebene: Erstgespräche
zwischen Schulleitung und Heimleitung bzw. Betreuungspersonen
2.
Ebene: Aufnahmegespräche
zwischen Schulleitung, Betreuungsperson und potenzieller
Klassenleitung
3. Ebene: Zusammenarbeit zwischen Klassenleitung und Betreuungsperson.
Zu Konfliktsituationen
in der Zusammenarbeit mit den Heimen kann es kommen - und dies
entspricht vielfach der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus -,
wenn Erziehungskonzepte und pädagogisches Handeln beider Institutionen
scheinbar auseinanderlaufen. Hier würden sich natürlich alle
Beteiligten mehr Zeit und Ruhe wünschen, sich auszutauschen und zu
informieren, um erstens mehr Verständnis füreinander entwickeln zu können
und um zweitens gemeinsame Wege festzulegen.
___________________________________________________________________
Die
Fürstenbergschule ist eine Schule mit Übermittagbetreuung für die Jahrgänge
5 und 6. Aber auch für die anderen Jahrgangsstufen finden reichlich
Angebote statt, die in den Nachmittag hineinreichen.
Die
folgenden Übersichten geben einen Einblick über den schulischen Ablauf
der Unterrichtstage.
Ablaufplan
für den 5. und 6. Jahrgang
|
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|
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Zeit |
Std. |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
Personal |
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1. |
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2. |
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755
Uhr |
3. |
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Regelunterricht |
|
Lehr- |
||||
|
bis |
4. |
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|
|
|
|
kräfte |
||
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1300
Uhr |
5. |
|
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|
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|
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|
6. |
|
|
|
|
|
|
||
|
1300
Uhr |
|
|
|
|
|
|
außerschul. |
||
|
bis |
|
|
Mittagessen |
|
Honorarkräfte |
||||
|
1330
Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
||
|
1330
Uhr |
|
|
|
|
|
|
außerschul. |
||
|
bis |
7. |
|
Hausaufgabenbetreuung |
|
Honorarkräfte |
||||
|
1415
Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
||
|
1415
Uhr |
|
|
|
|
|
|
außerschul. |
||
|
bis |
8. |
|
Spieleangebote |
|
Honorarkräfte |
||||
|
1500
Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
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Ablaufplan
für die Jahrgänge 5 bis 10 |
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||||||
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Zeit |
Std. |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
Personal |
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1. |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
2. |
|
|
|
|
|
|
||
|
755
Uhr |
3. |
|
Regelunterricht |
|
Lehr- |
||||
|
bis |
4. |
|
|
|
|
|
kräfte |
||
|
1300
Uhr |
5. |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
6. |
|
|
|
|
|
|
||
|
1300
Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
||
|
bis |
|
|
Mittagspause |
|
|
||||
|
1315
Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
||
|
1315
Uhr |
|
|
Fördergruppen |
|
außerschul. |
||||
|
bis |
7. |
|
Nachhilfeunterricht |
|
Honorarkräfte
+ |
||||
|
1400
Uhr |
|
|
freiwillige
Arbeitsgemeinschaften |
|
Lehrkräfte |
||||
|
1400
Uhr |
|
|
Fördergruppen |
|
außerschul. |
||||
|
bis |
8. |
|
Nachhilfeunterricht |
|
Honorarkräfte
+ |
||||
|
1445
Uhr |
|
|
freiwillige
Arbeitsgemeinschaften |
|
Lehrkräfte |
||||
___________________________________________________________________
Die
vorliegende Schul- und Hausordnung der Fürstenbergschule wurde im Jahr
2001 in den verschiedenen Gremien der Schule entwickelt. Die abschließende
Bearbeitung nahmen die Schulkonferenzen der Schuljahre 2000/01 und
2001/02 vor. Am 4.10. 2001 wurde die Schul- und Hausordnung einstimmig von
der Schulkonferenz der Fürstenbergschule verabschiedet und
im Jahr 2009 überarbeitet und erweitert.
Einleitung
„Die
Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und Wohlfühlens.“
Die
vorliegende neue Haus- und Schulordnung versteht sich als ein Beitrag zur
Umsetzung dieses von der Schulgemeinschaft gewählten Leitbildes.
Wir
blicken aber auch auf das Grundgesetz unseres Landes, das jedem von uns
u.a. Würde, Gleichheit, Unverletzlichkeit der Person, Meinungsfreiheit
und auch Glaubensfreiheit garantiert. Diese
Gesetze sollen auch für unser tägliches Leben in der Schule Orientierung
sein.
Mitunter
können wir die Reaktionen und das Verhalten einzelner Personen nicht verstehen,
denn die eigene Meinung ist nicht immer die einzig gültige und richtige.
Eigene Freiheit endet da, wo das Recht eines Mitmenschen beschnitten wird.
Unterlassen
wir deshalb alles, was das Empfinden eines Mitglieds unserer Schulgemeinschaft
verletzen könnte!
Umgang
mit Konflikten
Wie
in jeder anderen Gemeinschaft sind auch in der Schulgemeinschaft Konflikte
nicht immer vermeidbar. Allerdings können wir durch gute Umgangsformen
und sinnvolle Verhaltensweisen den Weg aus einem Konflikt
angemessen und erfolgreich gestalten.
Versuche
im Gespräch den Konflikt friedlich zu lösen. Dabei können dir auch die
Streitschlichter/innen helfen. Du hast natürlich das Recht, dir Hilfe
zu suchen–
zunächst bei deiner Klassenleitung, einer Lehrperson deines
Vertrauens oder - als letzte Möglichkeit - auch bei der
Schulleitung.
Abfälligkeiten,
Provokationen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Diebstahl, mutwillige Zerstörung
und Gewalt jeglicher
Art werden in unserer Schule nicht geduldet. Mit Angst lernt und arbeitet
es sich schlecht. Behandeln wir jeden so, wie wir selbst behandelt
werden möchten!
Unterrichtszeiten
ab
7.40 Uhr offener Anfang
1.
Stunde: 7.55
Uhr – 8.40 Uhr
2.
Stunde: 8.40
Uhr – 9.25 Uhr
1. große Pause
3.
Stunde: 9.45
Uhr – 10.30 Uhr
4.
Stunde: 10.30
Uhr – 11.15 Uhr
2. große Pause
5.
Stunde: 11.30
Uhr – 12.15 Uhr
6.
Stunde: 12.15
Uhr – 13.00 Uhr
Mittagspause
13.00 – 14.00 Uhr
8.
Stunde: 14.00
Uhr – 14.45 Uhr
9.
Stunde: 14.45
Uhr -
15.30 Uhr
15.30 – 15.45 offenes
Ende
Bedeutung
der Klingelzeichen
Vor
Beginn der 1. Stunde, der 3. Stunde (Ende der 1. großen Pause), der 5.
Stunde (Ende der 2. großen Pause) und
vor Beginn der 8. Stunde (Ende der Mittagspause) gibt es zwei
Klingelzeichen im Abstand von 2 Minuten.
Um
den pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, begeben sich die Schülerinnen
und Schüler direkt nach dem 1.
Klingelzeichen vor ihren Pavillon oder das Hauptgebäude. Dort warten sie
auf die Lehrkräfte.
Betreten
und Verlassen des Schulgeländes
Um
das Unfallrisiko möglichst gering zu halten, möge sich bitte jede/r an
folgende Gebote halten:
Mitglieder
der Schulgemeinschaft, die ohne Rad, Mofa oder Auto in die Schule kommen,
betreten und verlassen das Schulgelände durch das Schiebetor. Mit dem
Rad, Mofa oder Auto wird die Ein- und Ausfahrt im Schritttempo benutzt.
FahrradfahrerInnen müssen an der weißen Linie absteigen und das Rad
zum Fahrradständer schieben.
Gem.
§1 der STVO darf niemand im Straßenverkehr behindert, belästigt oder gefährdet
werden. Aus diesem Grund müssen Geh- und Radwege vor dem Schulgelände
freigehalten werden. Der Bereich der Einfahrt/Ausfahrt muss für alle VerkehrsteilnehmerInnen
gut einsehbar sein, so dass es nicht aus Unübersichtlichkeit zu Unfällen
kommt.
Mit
der Beachtung dieser Gebote unterstützen wir auch die Arbeit der SchülerlotsInnen.
Das
Mitbringen und Benutzen von Kickboards, Skateboards und Inlineskatern auf
dem Schulgelände und in der Schule ist verboten, um Unfallsituationen zu
vermeiden.
Verhalten
im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
In
der Schule verbringen wir einen großen Teil unserer Lebenszeit. Je wohler
sich der/die Einzelne fühlt, um so besser wird auch das Klima.
Die
gemeinsame Gestaltung der Schulgebäude und des Schulgeländes soll dazu führen,
dass wir sie schonen und pflegen.
Wir
verpflichten uns Verunreinigungen und Beschädigungen zu vermeiden und
achten deshalb auf folgende Dinge:
·
Alle
Einrichtungen der Schule wie Wände, Fensterbänke, Tische, Stühle,
Regale, Schränke, Spiegel, Handtuchbehälter, Tafeln, Vorhänge, Bilder,
Lampen, technische Geräte etc. sind sauber zu halten und pfleglich zu
behandeln. Kritzeleien gehören auf Papier, aber auf keinen Fall auf Wände
und Schulmöbel; denn für uns alle ist es angenehm, uns in einer sauberen
und gepflegten Umgebung aufzuhalten.
·
Die
Füße gehören auf den Boden und nicht auf Tische, Stühle oder an die Wände.
·
Abfälle,
auch Speisereste, müssen in die Papierkörbe und Abfallbehälter (in die
entsprechenden Tonnen für Trennmüll) geworfen werden. Denke daran, auch
du musst Hofdienst machen.
·
Rennen
im Schulgebäude ist grundsätzlich wegen der damit verbundenen Unfallgefahr
untersagt.
·
Alle
Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass ausgestellte Kunstgegenstände
und Unterrichtsergebnisse nicht beschädigt werden, denn sie schaffen
Abwechslung für das Auge und dokumentieren, was SchülerInnen gemeinsam
mit ihren LehrerInnen erarbeitet haben.
·
Die
Toiletten dienen einem menschlichen Grundbedürfnis. Von daher sind unnötiger
Aufenthalt und selbstverständlich auch das Rauchen verboten. Verlasse
die Toiletten so wie du selbst sie gerne vorfinden möchtest.
·
Zwischen
den Stunden sollst du nicht auf den Fluren umherlaufen, denn du störst
sonst Klassen, die noch arbeiten.
·
Spucken
ist ekelhaft und unhygienisch und deshalb grundsätzlich verboten.
Wenn
du die vorangegangenen Punkte beachtest, unterstützt du damit auch den
Hausmeister, der sich sehr um unsere Schule bemüht.
Verhalten
in den Pausen
Gestaltung
der Pausen
Alle
Pausen sollen dir die Möglichkeit geben, von den vorangegangenen Stunden
abzuschalten und dich auf die folgenden Stunden einzustellen. Sie dienen
also allen SchülerInnen zur Erholung und Stärkung.
Während
der gesamten Unterrichtszeit unterliegst du der Aufsicht der Schule, deshalb
darfst du das Schulgelände auch während der Pausen nicht verlassen. Während
der Mittagspause dürfen nur die Schülerinnen und Schüler den Schulhof
verlassen, die eine entsprechende schriftliche Zustimmung der Eltern
vorlegen können.
Sportliche
Aktivitäten und Spiele sind nur auf dem Schulhof erlaubt: Spiele aus der
Spielkiste, Basketball und Tischtennis. Gefährlich und deshalb
nicht erlaubt sind: Skateboard-, Kickboardfahren, Inline-Skating, Schießen
mit harten Gegenständen (z.B.
Dosen oder Lederbällen)
und Schneeballwerfen. Der
Rasen darf nur dann bespielt werden, wenn er dazu frei gegeben worden
ist
Während
der Pausen sollen die Eingangsbereiche zum Verwaltungspavillon frei zugänglich
bleiben (gelbe Linien).
Aufsicht
Die
aufsichtsführenden Lehrkräfte, Sozialpädagogen,
Streitschlichter und Sporthelfer
helfen bei Konflikten und Regelverstößen. Dazu gehört auch, dass du die
Anweisungen der Aufsicht befolgst.
Regenpausen
Während
der Regenpausen steht das Haupthaus unten offen, die Toilettenpavillons
bleiben geöffnet, die Zugänge zu den Physik- und Chemieräumen bleiben
geschlossen sowie alle Klassenräume.
Kiosk
Den
Vorraum vom Kiosk sollst du nur als EinkäuferIn nutzen. Benimm dich entsprechend.
Wenn du nichts kaufen willst, gehe auf den Schulhof. Deinen Müll und
deine Essensreste wirf in die bereitstehenden Mülleimer.
Mensa
In
der Mensa kannst du zu Mittag essen. Denk daran, dass auch die anderen Schülerinnen
und Schüler
wie auch Lehrerinnen und Lehrer in Ruhe ihre Mahlzeiten einnehmen möchten.
Darum sind folgende Regeln unerlässlich:
·
ruhiges Anstellen bei der
Essensausgabe
·
gute Tischmanieren
·
Hilfe beim Abräumen
Hinterlasse
deinen Tisch so, dass auch der folgende Mensagast seine Mahlzeit genießen
kann
Ruheraum
Der
Ruheraum ist ein Ort, in dem du während der Mittagspause Entspannung
finden kannst. Das ist aber nur möglich, wenn die geltenden Gebote von
allen Ruhesuchenden eingehalten werden. Achte auf die aushängenden
Regeln.
Spieleraum
Im
Spieleraum können alle Schüler und Schülerinnen die Mittagspause
verbringen. Manche Spielgeräte (z.B. Kicker, Billard….) sind besonders
begehrt.
Darum
ist es unbedingt notwendig Absprachen zu treffen, um konfliktfreies Spiel
zu ermöglichen. Wenn ihr sorgfältig mit allen Spielgeräten umgeht, habt
ihr lange Freude daran.
Teilnahme
am Unterricht
Pünktlichkeit
Du
bist als SchülerIn verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am
Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten
Schulveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften, Sportfest, Ausflüge,
Unterrichtsgänge) teilzunehmen.
Schulversäumnisse
·
Die
Erziehungsberechtigten benachrichtigen am 1.
Unterrichtstag – evtl. auch telefonisch - die Schule, wenn ein Kind
durch Krankheit oder durch andere zwingende Gründe verhindert ist die
Schule zu besuchen.
·
Bei
Beendigung des Schulversäumnisses ist eine schriftliche begründete Entschuldigung
von einem/einer Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei längerem
Schulversäumnis ist spätestens nach 2 Wochen eine schriftliche Zwischenmitteilung
an die Schule zu richten.
Befreiung
vom Sportunterricht
SchülerInnen
können vom Sportunterricht auf Dauer nur nach Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung befreit werden.
Ist
die aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich, gilt die passive
Teilnahme als verpflichtend.
Verhalten
im Unterricht
„Wir
schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individuelle
Leistungsentfaltung“, so
heißt es u.a. im zweiten von der Schulgemeinschaft gewählten Leitbild.
Beidem
– Bildung und individueller Leistungsentfaltung – wird also ein hoher
Stellenwert in unserer schulischen Arbeit beigemessen, deshalb muss ein
ungestörter Unterrichtsablauf gewährleistet sein. Voraussetzungen hierfür,
die du als SchülerIn erfüllen musst, sind:
·
Halte
Arbeitsmittel und Materialien zu Stundenbeginn vollständig bereit. Wenn
dein Unterrichtsmaterial häufig fehlt, werden deine Eltern oder
Erziehungsberechtigten schriftlich darüber benachrichtigt.
·
Anweisungen
der Lehrperson sollst du genau befolgen. Frage aber nach, wenn du etwas
nicht verstanden hast.
·
Unterrichtsstörungen
durch Zwischenrufe, Herumlaufen, Essen und Trinken (auch Kaugummi kauen),
ständige Unterhaltung und anderweitige Tätigkeiten sind zu unterlassen. Diese Störungen halten
dich und deine MitschülerInnen von der Arbeit ab. Darum wirst du dich
entscheiden müssen, ob du auf weitere Störungen verzichtest oder im
Trainingsraum über den Regelverstoß nachdenkst.
·
Bei Nichtbeachtung der
Klassenregeln kannst du auch nach dem WWW-Plan unterrichtet werden und
hast den Anweisungen der Lehrperson unbedingt Folge zu leisten.
·
Handys sind während des
gesamten Schultages nicht sichtbar und abgestellt aufzubewahren.
Das Gleiche gilt für Walkman, Discman, Gameboy etc.
·
Jacken,
Mäntel und Kopfbedeckungen sind unaufgefordert vor dem Unterricht
abzulegen. Die Garderobe kann am
Kleiderhaken im Flur abgelegt werden oder sie wird am eigenen Sitzplatz
oder an den Haken im Klassenraum aufgehängt.
Hausaufgaben
Hausaufgaben
sollen dir dabei helfen, behandelten Unterrichtsstoff zu üben und zu
behalten und neuen Unterrichtsstoff vorzubereiten.
·
Achte
auf eine sorgfältige, saubere Heftführung mit Datum, Überschrift und
einer übersichtlichen
Gestaltung (Rand, Leerzeilen, Markierung).
·
Die
Hausaufgaben müssen natürlich regelmäßig von dir angefertigt werden. Das Gleiche gilt für
Arbeitsstundenaufgaben, die du in der Schule erledigst.
·
Nicht
erledigte Hausaufgaben musst du nacharbeiten, damit dir nicht notwendige
Übungen fehlen.
·
Wenn
du die Hausaufgaben, die
du an unterrichtsfreien Nachmittagen erledigen sollst,
häufiger nicht angefertigt hast, erfolgt die schriftliche
Benachrichtigung an deine Eltern oder an deine Erziehungsberechtigten.
·
Bist
du aus wichtigen Gründen nicht in der Lage, die Hausaufgaben zu erledigen
oder das Unterrichtsmaterial mitzubringen, dann lege eine schriftliche
Entschuldigung der Eltern oder deiner Erziehungsberechtigten vor.
Umgang
mit Drogen
Gleiches
gilt auch für den Konsum, den Besitz und die Weitergabe von Alkohol und
Rauschmitteln jeglicher Art (vgl. AschO § 41 – Schulgesundheitswesen).
SchülerInnen,
die sich nicht an diese Vorgaben halten, werden der Klassenleitung und
Schulleitung genannt, weitere Maßnahmen werden dann eingeleitet.
Haftung
Haftung
bei mutwilligen Beschädigungen
Mutwillig
angerichtete Schäden muss der Schüler oder die Schülerin selber
ersetzen.
Haftung
bei Verlust von Wertsachen
Für
Geld und Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Fundsachen
Fundsachen
sind im Sekretariat abzugeben, ansonsten beim Hausmeister.
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Abschlüsse
der Hauptschule
-
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
-
Sekundarabschluss I -
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Typ A)
-
Sekundarabschluss I -
Fachoberschulreife nach Klasse 10 (Typ B)
-
Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife
mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Klasse
10 Typ B)
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Im
Jahr 2005 nahmen die KollegInnen unserer Schule an Fortbildungsmaßnahmen
zu folgenden Themen teil:
·
Neue
Medien
·
Verkehrserziehung
·
Berufswelt/
Berufsorientierung
·
Theater
·
Beratung
·
Suchtprävention
·
Schulverwaltungsaufgaben
·
Schulinterne
Fortbildung: „Neue Medien“
·
Schulinterne
Fortbildung: „Entwicklung der Methodenkompetenz“ nach Klippert
·
Schulinterne
Fortbildung: „Zukunftswerkstatt“
Im
Jahr 2005 haben die KollegInnen in verschiedenen Gruppen an der Gestaltung
des Schulbetriebes gearbeitet. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit
folgenden Themenschwerpunkten:
·
Soziales
Lernen
·
Lernen
lernen
·
Berufswahlvorbereitung
·
Neue
Medien
·
Spiel-
und Sportfest
·
Schulprogrammentwicklung
Innerhalb
der letzten Jahre konnten folgende Wünsche und Ziele der Fürstenbergschule
umgesetzt bzw. optimiert werden:
·
Stärkung
des Bereichs "Aktive Pause"
·
Verbesserung
der Rahmenbedingungen für die Übermittagbetreuung (eigene Räume und
Essensangebot für alle drei Tage durch Kochgruppe)
·
Stärkere
Einbeziehung des Schulgartens in den Fachunterricht
·
Weiterentwicklung
des Konzepts zum Umgang mit den Neuen Medien
·
Ausgestaltung
der hauseigenen Schulordnung
·
Erarbeitung
eines Maßnahmenkataloges bei Verfehlungen
·
Stärkere
Einbeziehung der Eltern und Stärkung der SV-Arbeit
In
den vorangegangenen Kapiteln sind die schulinternen Konzepte und
Vereinbarungen bezüglich der Arbeitsfelder ausführlich beschrieben
worden. Darin wird deutlich,
dass Wünsche offen bleiben, dass die bestehenden Konzepte überdacht und
andere - bisher nicht berücksichtigte - neu aufgenommen werden müssen,
um die Effektivität und Qualität der pädagogischen Arbeit an der Fürstenbergschule
weiter voran zu bringen. Wie schon im Vorwort erwähnt ist Schule und
gerade auch die Schulprogrammentwicklung kein starres System, sondern
immer in Bewegung. Auf Veränderungen muss eingegangen werden. Im
Folgenden sollen die Bereiche/Aspekte herausgestellt werden, die es gilt
mittel- und langfristig zu bearbeiten:
·
Einbeziehung
des Streit-Schlichter-Programms in den Stundenplan der unteren Jahrgänge
·
Stärkere
Gewichtung des projektorientierten Unterrichts
·
Optimierung
der Berufswahlvorbereitung im Rahmen von LehrerInnenpraktika
·
Konzeptentwicklung
zur Integration der Neuzugänge (durch Umzug) und Rückläufer von der
Realschule, Gesamtschule bzw. dem Gymnasium
·
Weiterentwicklung
des Beratungskonzepts
·
Umsetzung
der Schlüsselqualifikationen (Lern- und Leistungsbereitschaft,
Kreativität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit usw.)
in die Bildungspläne der einzelnen Jahrgangsstufen
·
Umwandlung
der Fürstenbergschule von einer Schule mit Übermittagbetreuung zur
Ganztagschule, falls die Rahmenbedingungen (Organisationsform,
Mittelbereitstellung und Raumausstattung) erfüllt werden