INHALTSVERZEICHNIS

 

 

Vorwort 1

1    Geschichte der Fürstenbergschule  2

1.1  Zeittafel 2

1.2  Die Fürstenbergschule im Jahr 2008  4

2    Leitbilder  6

3    Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leitbildern   7

3.1  Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild I - „Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusammenlebens und Wohlfühlens.“  7

3.1.1      Soziales Lernen   7

3.1.2      Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit an der Fürstenbergschule  8

3.1.3      Übergang von der Grundschule zur Fürstenbergschule  9

3.1.4      Übermittagbetreuung der NichtganztagschülerInnen   10

3.1.5      Gesundheitserziehung und Suchtprävention   11

3.1.6      Sanitätsdienst 13

3.1.7      Aktive Pausen   14

3.1.8      SporthelferInnen   14

3.1.9      Verkehrserziehung  15

3.1.10    SchülerlotsInnen (VerkehrshelferInnen) 17

3.1.11    Unser Schulgarten   17

3.1.12    Arbeitsgemeinschaften der Fürstenbergschule  18

3.1.13    Schulfeste und Schulfeiern   19

3.1.14    Projekttage  19

3.1.15    Hofdienst 23

3.1.16    Cafeteria am Elternsprechtag  24

3.1.17    SV-Arbeit an der Fürstenbergschule  24

3.1.18    „Handyfreie“ Fürstenbergschule  24

3.1.19    Maßnahmenkatalog  25

3.1.20    Schulpflegschaft und Elternarbeit an der Fürstenbergschule  28

3.1.21    Förderverein der Fürstenbergschule  29

3.1.22    Schulkleidung: Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit 30

3.2  Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild II – „Wir schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und individuelle Leistungsentfaltung durch Teamarbeit.“  30

3.2.1      Teamteaching  31

3.2.2      Das Trainingsraum-Programm    32

3.2.3      Neue Formen des Lehrens und Lernens (Klippert) 33

3.2.4      Leistungsbewertung  34

3.2.5      Kopfnoten   35

3.2.6      Konferenzplanungen   36

3.2.7      KlassenlehrerInnen- / FachlehrerInnenprinzip  38

3.2.8      Förderkonzepte für leistungsstarke und leistungsschwache SchülerInnen und Silentien   39

3.2.9      Wahlpflichtunterricht 42

3.2.10    Neue Medien   44

3.2.11    Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern   46

3.3  Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild III – „Bei uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt“  48

3.4  Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leitbild IV – „Wir fördern und leisten Integration.“  51

3.4.1      Förderkonzept für ausgesiedelte SchülerInnen   51

3.4.2      Sozialpädagogische Betreuung durch das Land NRW    52

3.4.3      Sozialpädagogische Betreuung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien   54

3.4.4      Arbeit mit schulmüden jungen Menschen   55

3.4.5      Die Förderung und Integration von Heimkindern   57

4    Ablauf der Unterrichtstage  58

5    Schul- und Hausordnung   59

6    Verlauf und Abschlüsse der Hauptschule  65

7    Fortbildungen und Schulentwicklungsprozesse  66

7.1  Fortbildungen   66

7.2  Arbeitsgruppen   66

7.3  Schulentwicklungsprozesse  66

7.4  Perspektiven der Weiterarbeit 67

 


Vorwort

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Sehr geehrte Leserin!

Sehr geehrter Leser!

 

Wir wenden uns – noch vor Ablauf des normalen Turnus von 5 Jahren – mit einer neuen Fassung des Schulprogramms an Sie. Der Grund hierfür sind gravierende Änderungen im Profil der Fürstenbergschule.

Seit Jahren war die Fürstenbergschule die Auffangschule für spätausgesiedelte SchülerInnen der Stadt Münster. In die Entwicklung und Umsetzng des Förderkon­zepts, welches den Weg für eine vielfach erfolgreiche Eingliederung der SchülerIn­nen ebnete, floss viel Herzblut aller Beteiligten ein. In den letzten Jahren nahm die Zahl der spätausgesiedelten SchülerInnen deutlich ab, und mit Wehmut nehmen wir zur Kenntnis, dass es bei uns seit Beginn des Schuljahres 2008/09 erstmals keine Vorbereitungsklasse mehr gibt. Die Förderung der spätausgesiedelten SchülerInnen in den Regelklassen spielt weiterhin eine große Rolle.

Wesentlich erfreulicher ist die Tatsache, dass die Fürstenbergschule seit diesem Schuljahr – zunächst für den 5. Jahrgang – als gebundene Ganztagschule an den Start gehen konnte. Eine Hauptschulinitiative des Landes NRW hat den lang geheg­ten Wunsch möglich gemacht. Die Zukunft wird zeigen, was sich von der Planung bewährt, was ergänzt oder gestrichen werden muss. Die ersten positiven Rückmel­dungen der SchülerInnen und Eltern machen uns Mut.

Neben diesen Veränderungen fließen viele weitere Aspekte der pädagogischen Weiterarbeit (Trainingsraumkonzept, Schulkleidung, Maßnahmenkatalog, Kopfnoten, Handyfreie Schule etc.) in dieses Schulprogramm mit ein.

Diese Weiterentwicklung war auch dieses Mal nur möglich, weil wir uns wiederum gemeinsam an die Arbeit gemacht haben. Es gilt Dank zu sagen für das große Engagement aller Beteiligten: den Eltern, der Schülerschaft und dem Kollegium.

Für die Fortführung des Entwicklungsprozesses würden wir uns weiterhin über eine konstruktive Kritik freuen. Aber auch positive Rückmeldungen, die uns in unserer Arbeit bestätigen und somit auch stärken, nehmen wir dankend entgegen.

Münster, im Januar 2009

 

Im Namen aller Beteiligten

 

 

 

 

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                                    Schulleitung

  P. Tetzlaff und B. Eyl-Thien


1      Geschichte der Fürstenbergschule

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Eine Hauptschule im Osten der Stadt und ihre Geschichte

 

 

1.1      Zeittafel

 

15.04.1898    An der Margaretenstraße entsteht die Overbergschule, aus der später die Fürstenbergschule hervorgehen soll.

1906               Der starke Zugang an schulpflichtigen Kindern zwingt die Stadt zum Bau eines weiteren Schulgebäudes auf dem Gelände der heutigen Handelslehranstalt, das den Namen Fürstenbergschule erhält. Over­bergschule und Fürstenbergschule bilden einen Schulverband unter einer Schulleitung.

1912               Die Fürstenbergschule zählt 997 SchülerInnen.

1929 -1930    Die Herz-Jesu-Pfarre, zu der die Overbergschule an der Margareten­straße, die Fürstenbergschule an der Schillerstraße, die Bennoschule an der Taubenstraße und die Liborischule am Kanal zählten, war bis 1925 auf 14000 Mitglieder angewachsen. Durch bischöfliche Verord­nung vom 6.12.1929 wird die Elisabeth-Pfarrgemeinde von der Herz-Jesu-Pfarre abgepfarrt und zur selbstständigen Gemeinde erhoben. Da nach altem Herkommen in Münster Pfarr- und Schulgrenzen sich decken sollten, wird zu Ostern des Jahres 1930 die Fürstenbergschule von der Overbergschule abgeschult und die Schulgrenzen werden neu festgelegt.

1930               Die Fürstenbergschule wird der Pfarre St. Elisabeth zugeordnet und erhält eine eigene Schulleitung.

1933 -1945    Die Schule wird fortschreitend auf das nationalsozialistische Bildungs- und Erziehungssystem verpflichtet und Lehrinhalte werden verändert. Aus dem Turnunterricht wird z.B. Leibesertüchtigung und christliche Feiern werden durch Sonnenwendfeiern oder Ähnliches ersetzt.

1943               Nach wiederholten Bombenangriffen verfügt die Stadt die Schließung der Volksschulen am 1. Juli 1943. Es beginnt die Zeit der Kinderland­verschickung nach Süddeutschland. Da die Verschickung freiwillig ist, nehmen nur 3000 Kinder an ihr teil; die übrigen - etwa 2000 Kinder - bleiben ohne Schulunterricht bei ihren Eltern in Münster.

1944                        Zerstörung der Fürstenbergschule. Laut Verwaltungsbericht wurden insgesamt 14 von 26 Volksschulgebäuden total zerstört.

1946              Wiederaufnahme des Schulunterrichts an der Overbergschule am 20. Februar 1946. Für die SchülerInnen der weiterhin
nicht betriebsbereiten Schulen findet der Unterricht in den umliegenden Schulen statt.

1954              748 Kinder besuchen die Fürstenbergschule in 18 Klassen.

1955               Am 28. Februar 1955 legt der Rat auf Vorschlag des Schulausschusses die Planung von fünf Schulbauten fest, u.a. der Fürstenbergschule
an der Andreas-Hofer-Straße.

1958             Einweihung des neuen Schulgebäudes der Fürstenbergschule am 12. Juni 1958 als Volksschule. Ostern 1958 besuchen 782 SchülerInnen die Schule.

1968               Die Fürstenbergschule wird katholische Hauptschule.

1975               Die Fürstenbergschule wird in den Schuljahren 1975/76 und 1976/77 in den 5., 6. und 7. Jahrgängen fünfzügig geführt.

1976               Am 30. Juni 1976 fällt der Baubeschluss für die Erweiterung der Fürsten­bergschule mit Fachräumen.

1977/78         Die Klassen 7 und 10 an der Fürstenbergschule müssen wegen Raum­mangels die Margaretenschule aufsuchen.

1980               Zusammenlegung der Bodelschwingh-Hauptschule und der Fürsten­bergschule zur „Gemeinschaftshauptschule Münster-Ost“

1980/81         Einrichtung eines Informatik-Fachraumes

1988/89    Zusammenlegung der Heriburgschule Handorf mit der „Gemeinschafts­hauptschule Münster-Ost“ zur Fürstenbergschule - Städtische Gemein­schaftshauptschule

1996               Bürgerentscheid für die Erhaltung der Fürstenbergschule und gegen die Errichtung einer Gesamtschule

2005               Ausstattung und Neugestaltung des Bereichs „Neue Medien“ (Citeq)

2007             Umgestaltung des Biologieraums im Haupthaus zu einem Übermittag­betreuungsraum (Einnahme des Mittagessens) und Einrichtung einer neuen Schulküche.

2008               Umbau und Neugestaltung des naturwissenschaftlichen Trakts

2008               Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagschule (verpflichtender Ganztag für alle SchülerInnen ab Jahrgang 5)

2009               Bau einer Mensa und eines Spieleraums (Umwandlung der Klassen­räume des Pavillon IV)

 


1.2      Die Fürstenbergschule im Jahr 2008

 

Die Schulgemeinschaft:

 

325 SchülerInnen in 10 Klassen -  und ihre Eltern und Erziehungsberechtigten

 

Die Schulpflegschaft:

Vorsitzende: Frau Böschen

Stellvertretender Vorsitzender: Herr von Staden

 

Die Schülervertretung:

Schülersprecherin: Ramona Esser

Stellvertretende Schülersprecherin: Sabrina Lange

 

Das Kollegium:

Herr Bobbert

Frau Leifert

Frau Summ

Frau Beutel

Frau Morzinkowski

Herr Tetzlaff

Frau Copak

Frau Peters

Frau Westhues-Suhrcke

Frau Dingerdissen

Frau Pyhel

 

Frau Eyl-Thien

Frau Penz

 

Frau Försterling

Frau Richters (LAA)

 

Frau Frese

Frau Rottmann

 

Frau Gogolin-Weidlich

Herr Schmidt

 

Frau Hobrecht

Herr Schulte

 

Frau Klaucke (LAA)

Herr Schwinning

 

Frau König

Frau Stralek

 

 

Die Schulleitung

Rektor:                       Herr Tetzlaff

Konrektorin:             Frau Eyl-Thien

 

Das Sekretariat

Frau Weihermann

 

Das Hausmeisterehepaar

Herr Rüschhoff und Frau Rüschhoff

 

 

 

Die Sozialpädagogen

Frau Schritt, Herr Rossel, Frau Plöger (Anerkennungsjahr) und Frau Poewe (Prakti­kum)

 

Honorarkräfte für die Übermittagbetreuung

Frau Flesch und Frau Schwenen

 

Honorarkräfte für Nachhilfeunterricht

Frau Lunina

 

Der Förderverein

Vorsitzende: Frau von Staden


2      Leitbilder

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I.

 

Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zu­sammenlebens und Wohlfühlens.

 

 

 

 

 

 

II.

 

Wir schaffen Rahmenbedingungen für Bildung und indivi­duelle Leistungsentfaltung durch Teamarbeit.

 

 

 

 

 

 

III.

 

Bei uns findet praxisnahe Berufsorientierung statt.

 

 

 

 

 

 

IV.

 

Wir fördern und leisten Integration.

 

 

 

3      Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zu den Leit­bildern

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In diesem Kapitel setzen wir die verschiedenen Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder unserer Schule zu den von uns gewählten Leitbildern in Verbindung. Die in dieser Form gewählte Verschriftlichung stellt den Versuch dar, uns selbst gegenüber Rechenschaft abzulegen, gleichzeitig wollen wir versuchen, Ziel­setzungen klarer zu sehen, zu  formulieren und zu verwirklichen.

Wenn wir im Folgenden einzelne Konzepte, Vereinbarungen und Arbeitsfelder einem Leitziel zuordnen, so soll hierdurch eine Akzentuierung deutlich werden. So fühlen wir uns z.B. bei der Arbeit in und um den Schulgarten herum in ganz besonderer Weise dem Leitbild I verpflichtet. Natürlich berührt die Arbeit im Schulgarten auch andere unserer Leitziele, wir wollen aber in dem gewählten Leitbild einen Schwer­punkt setzen.

Hinzu kommt, dass sich alle Themen, die in diesem Kapitel angesprochen werden, als grundlegenden Orientierungsrahmen natürlich auf die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen beziehen.

Zum besseren Verständnis: Die Nummerierung der Leitbilder entspricht keiner Rangfolge.

3.1       Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen zum Leit­bild I - Die Fürstenbergschule ist ein Ort des respektvollen Zusam­menlebens und Wohlfühlens.“

 

Die Wissensvermittlung (siehe Leitbild II) und die Förderung der per­sonalen und sozialen Kompetenzen ist die Hauptaufgabe, die eine Schule zu erfüllen hat. Es ist aber unbestritten, dass eine Grundvoraussetzung für die Leis­tungsbereitschaft der SchülerInnen eine angenehme Umgebung ist, in der man sich wohlfühlt. Diese an­genehme Atmosphäre gilt es in den unterschiedlichsten Arbeits­feldern zu schaffen.

In uneingeschränkter Form müssen diese Überlegungen auch auf die weiteren am Schulleben Beteiligten (LehrerInnen, Sekretärinnen, Hausmeister, Honorarkräfte, Eltern usw.) übertragen werden.

 

 

3.1.1      Soziales Lernen

 

In der Vergangenheit haben LehrerInnen immer wieder die Erfahrung gemacht, dass einige Kinder grundlegende soziale Fertigkeiten nicht richtig beherrschen. Daraus entwickeln sich zahlreiche Probleme und Konflikte.

Dies war Anlass ein Programm zu entwickeln, mit dessen Hilfe SchülerInnen grund­legendes Sozialverhalten „nachlernen“ können.


Das Programm wird in zwei Bausteinen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 umgesetzt:

·         Kompakttraining

·         Sozialtraining im Unterricht

In der Jahrgangsstufe 5 wird ein Kompakttraining durchgeführt, das 2 – 3 Tage dauert. Dieses Training findet an einem außerschulischen Lernort statt und wird von SozialpädagogInnen durchgeführt.

Ziel des Trainings ist die Stärkung der Klassengemeinschaft und der Abbau von Be­rührungsängsten der neuen SchülerInnen.

Methoden, Medien und Veranstaltungsort liegen in der Verantwortlichkeit des/der Sozialpädagogen/Sozialpädagogin.

Das Kompakttraining sollte in der ersten Hälfte des 5. Schuljahres stattfinden.

 

Das Sozialtraining im Unterricht befasst sich mit Kommunikationsformen wie „Zu­hören“, „Gesprächsregeln einhalten“ oder „Kooperation“, die in Zusammenarbeit von SozialpädagogInnen und LehrerInnen als Ziele entwickelt wurden. Der Ablauf der Einheiten ist gleich und umfasst Einführung in das Thema durch die Klassenlei­tungen und das Einüben der geforderten Verhaltensweisen durch darauf abge­stimmte Übungen und Aktivitäten unter Anleitung der sozialpädago­gischen Kraft.

Am Ende einer jeden thematischen Einheit erfolgt eine Auswertung durch SchülerIn­nen und LehrerInnen, die eine Kontrolle der Maßnahmeeffizienz und falls notwendig ihre Korrektur während des Trainings ermöglicht.

Im Rahmen des Sozialtrainings wird durch die Elternansprache die Maßnahme zu­sätzlich unterstützt, indem sie die Ergebnisse des „Sozialen Lernens“ in den von den SchülerInnen geführten Mappen einsehen können. Das Ziel der Zusammenarbeit mit den Eltern ist es, dass die in der Schule eingeübten Verhaltensweisen im häuslichen Bereich thematisiert und unterstützt werden.

 

 

3.1.2      Konfliktlösetraining: Streitschlichtertätigkeit an der Fürsten­bergschule

 

 

Cool bleiben

Angst und Ärger bewältigen durch Einfühlen, Zuhören, Verständnis

 

 

Streiten gehört zum Alltag an unseren Schulen. Es ist immer häufiger die Rede von den „Neuen Kindern“ und ihrem Aggressionspotenzial. Schule und Elternhaus sind den steigenden Aggressionen oft mehr oder weniger hilflos ausgesetzt und ihre Kon­fliktlösekompetenz ist permanent über die Maßen strapaziert. Das Streit-Schlichter-Programm setzt genau an diesem Brennpunkt an und bietet eine verblüffend gut funktionierende Strategie aus diesem scheinbaren Dilemma. Alle SchülerInnen der unteren Klassen werden in ihrer sozialen Kompetenz trainiert. Verschiedene Aspekte helfen in unterschiedlichen zwischenmenschlichen Konflikten, konstruktive Regelun­gen zu treffen. Interessierte SchülerInnen der 9. Klassen werden zu Streit-Schlich­tern ausgebildet, die als neutrale Vermittler den am Konflikt Beteiligten helfen, selbst Lösungen zu finden.

Die Idee kommt aus den USA, wo seit mehr als 20 Jahren Schlichtungskonzepte in vielen Bereichen Anwendung finden, wie z.B. in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, in Familien-, Schul- und Nachbarschaftskonflikten.

In Deutschland ist diese Tradition noch deutlich jünger. Dennoch gibt es inzwischen auch hier einige Schulen, die zum Teil schon seit mehreren  Jahren ihre SchülerIn­nen trainieren und ausbilden.

In Münster war die Fürstenbergschule die erste Schule, die sich 1997 / 1998 an dieses Projekt „herangewagt“ hat und ihre Erfahrungen bereits an andere Schulen weitergeben konnte.

Grundlage für diese Projektarbeit war die Schüler - Streit - Schlichter - Ausbildung nach Jefferys und Noack. (vgl.„Streiten-Vermitteln-Lösen“, AOL-Verlag)

Streitschlichterschulung und Streitschlichtertätigkeit wurden in den letzten 10 Jahren  kontinuierlich weiterge­führt bzw. ergänzt durch Seminare zum Thema „Mobbing“.

 

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt zurzeit im freiwilligen Nachmittagsunterricht in der Schule. Daran nehmen überwiegend Jungen und Mädchen aus dem 9. und 10. Jahrgang teil. Dem Training in der Schule folgt jeweils ein Tagesseminar im asb (Arbeitskreis für soziale Bildung und Beratung), das mit einem Zertifikat abge­schlossen wird.

Alle ausgebildeten und tätigen SchülerInnen bekommen eine entsprechende Zeug­nisbemerkung, die sich u.a. positiv bei Bewerbungsgesprächen auswirken kann.

 

Durchführung

Zu Beginn eines jeden Schuljahres stellen sich die StreitschlichterInnen den neuen 5-er Klassen vor, Einsatzpläne hängen an verschiedenen Stellen im Schulgebäude aus.

Im Streitschlichterraum halten sich in den Pausen immer 2 SchlichterInnen zum Ge­spräch bereit. Sie können also im Allgemeinen ohne vorherige Anmeldung von den Konflikt­parteien aufgesucht werden. Streitschlichter können aber auch auf dem Schulhof angesprochen werden. Seit einigen Jahren übernehmen SchlichterInnen, zusammen mit einigen anderen interessierten SchülerInnen, Patenschaften für die 5-er Jahrgänge. Sie sind, besonders in den ersten Wochen, Beobachter und Haupt­ansprechpartner in den Pausen und können somit oft schon im Vorfeld helfen, Kon­flikte zu vermeiden. Dieses Konzept kann als weiterer Baustein für das friedliche Mit­einander in der Schule angesehen werden.

 

3.1.3      Übergang von der Grundschule zur Fürstenbergschule

 

Vor der Entscheidung, ab dem 5. Schuljahr die Fürstenbergschule zu besuchen, wird den Eltern/Erziehungsberechtigten, den GrundschullehrerInnen und GrundschülerIn­nen die Möglichkeit gegeben unsere Schule und die Arbeitsweise hier kennenzuler­nen.

Hospitation der GrundschullehrerInnen im Unterricht der Fürstenbergschule

Schwerpunktmäßig finden diese Hospitationen in den Jahrgängen 5 und 6 statt, um die Entwicklung der Grundschulkinder vor Ort zu sehen und in den Klassen 10 Typ B, um das Leistungsvermögen der AbschlussschülerInnen dieses Typs kennenzuler­nen.

Im 4. Schuljahr besuchen SchülerInnen der Grundschule an einem Vormittag unsere Schule, lernen hierbei die Schule und verschiedenen Fachunterricht kennen.

Grundschuleltern des 4. Jahrgangs können sich anhand eines Flyers, der in den Grundschulen ausgelegt wird, und an einem Informationsabend vor den Anmeldun­gen über unsere Ziele, Inhalte und die Besonderheiten unserer Schule und Schul­form informieren.

Um den SchülerInnen die Ängste vor der neuen Schule zu nehmen, werden sie kurz vor den Sommerferien zu einem Kennenlernnachmittag eingeladen, an dem sie ihre neuen KlassenkammeradInnen und LehrerInnen sowie die Schule kennen lernen. Außerdem soll dieser Nachmittag zum ersten Austausch zwischen den Eltern und KlassenlehrerInnen dienen.

 

Der erste Schultag in der Fürstenbergschule beginnt für die 5. Klassen am zweiten Schultag nach den Sommerferien mit einem Gottesdienst. Danach geht man ge­meinsam zur Schule, wo die Eltern des 6. Schuljahres etwas zum Essen und Trinken anbieten und SchülerInnen der 6. Klassen ein kleines Theaterstück und/oder Musik­vorträge darbieten. Zum Abschluss der Feierstunde lernen die SchülerInnen ihr neues Klassenzimmer und ihren Stundenplan kennen.

Die erste Schulwoche wird hauptsächlich von den jeweiligen KlassenlehrerInnen ge­staltet und dient vornehmlich dem Kennenlernen der neuen Schule und dem Einge­wöhnen in die veränderte Lernumgebung und Lernsituation. Dieses Eingewöhnen soll zusätzlich erleichtert werden durch eine Patenschaft von ausgewählten Schü­lerInnen höherer Klassen.

Das Bemühen um eine positive Aufnahme der neuen SchülerInnen soll ihre Freude am Schulbesuch und dem Unterricht erhalten bzw. wieder entstehen lassen.

 

 

3.1.4      Übermittagbetreuung der NichtganztagschülerInnen

 

Mit der Umwandlung der Fürstenbergschule in eine erweiterte Ganztagschule hat sich auch das Konzept der Übermittagbetreuung geändert. Alle SchülerInnen, für die es ein Unterrichtsangebot im Nachmittagbereich gibt, haben das Recht auf eine ein­stündige Mittagpause und müssen während dieser Zeit sinnvoll versorgt werden. Während für die GanztagschülerInnen des 5. Jahrgangs eine Betreuung im Rahmen des Ganztagkonzepts stattfindet, müssen für die übrigen SchülerInnen andere Orga­nisationsformen gefunden werden.

 

Mittagessen:

Alle SchülerInnen haben die Möglichkeit per Computer oder per Chip bei unserem Caterer „Statt-Küche“ ein frisch zubereitetes Mittagessen zu bestellen und dieses in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr in der Mensa einzunehmen.

Dem gemeinsamen Mittagessen wird ein wichtiger Stellenwert beigemessen, denn die Identifikation mit der Gruppe wird dadurch erheblich gestärkt. Gleichzeitig werden  in dieser Phase der Übermittagbetreuung Aufgaben des familiären Sozialisationspro­zesses wahrgenommen.

 

Betreuungspersonal:

Mit den Mitteln des Programms „Geld statt Stelle“ werden zusätzliche Honorarkräfte finanziert, die die Betreuung der NichtganztagschülerInnen übernehmen. Der Sozial­pädagoge der Schule steht in Kontakt mit den Betreuungskräften und es kommt ggf. zu gemeinsamen Absprachen und Verfahrensweisen.

 

Räumlichkeiten:

Da der Ruhe- und Spieleraum auschließlich für die SchülerInnen des Ganztags vor­gesehen ist, müssen für die anderen SchülerInnen zusätzliche Raumangebote ge­macht werden.

Für die Anfertigung der Hausaufgaben und für die Stillbeschäftigung steht jeweils ein Klassenraum zur Verfügung. Am Mittwoch kann zusätzlich der Informatikraum ge­nutzt werden.

Bei gutem Wetter wird das Spektrum durch die Spiel- und Sportangebote auf dem Schulhof (vgl. Aktive Pause Kap. 3.1.7) ergänzt.

 

Erledigung der Hausaufgaben:

Bei der Erledigung Hausaufgaben stehen die Betreuungspersonen unterstützend zur Verfügung. Es ist allerdings nicht möglich, dass alle Hausaufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft werden.

 

 

 

3.1.5      Gesundheitserziehung und Suchtprävention

 

Gesundheitsförderung und Suchtprävention setzt bei allen am Schulleben Beteiligten die Bereitschaft voraus, zu beobachten, sich auf die Suche zu begeben und Fragen zu stellen:

 

Wie leben wir?

Wie arbeiten und lernen wir?

Wie gestalten und organisieren wir unsere Arbeits- und Lebensräume (Schulräume/Schulhof)?

Wie verbringen wir unsere Freizeit?

Wie gehen wir mit uns und anderen um?

Welche Perspektiven und Werte entwickeln wir?

 

Diese Fragen dienen dazu, sich über die eigenen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen bewusst zu werden.

Unter dem Sammelbegriff „Gesundheitserziehung“ fanden in den letzten Jahren und finden gegenwärtig eine Reihe von Veranstaltungen und Aktionen statt, von denen die wichtigsten im Folgenden erwähnt werden sollen.

 

Turnusmäßig werden in den 9. und 10. Klassen - auch im Hinblick auf die anstehen­den Betriebspraktika - die schulärztlichen Entlassungsuntersuchungen durchgeführt. SchülerInnen, die während ihres Praktikums mit Nahrungsmitteln in Kontakt kom­men, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes darüber, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.

Im Rahmen von Projekttagen oder Einzelprojekten in Klassen wurden bereits mehr­mals Hör- und Sehtests an der Schule durchgeführt, und zwar mit Unterstützung von Krankenkassen oder dem Gesundheitsamt. So können Defizite in diesen Berei­chen frühzeitig erkannt und evtl. korrigiert bzw. behoben werden.

Gesundheitserziehung geschieht nicht nur im Rahmen geplanter und vorher vorbe­reiteter Aktionen. Eine permanente Aufgabe jeder Lehrperson ist es, auf Besonder­heiten oder Auffälligkeiten im Gesundheitszustand der SchülerInnen zu achten. So geben konkrete Fälle immer wieder Anlass zur Aufklärung der Lehrpersonen über Erschei­nungsbilder und evtl. zu ergreifende Maßnahmen bei bestimmten Krankhei­ten, wie zum Beispiel Diabetes und Epilepsie.

Gesundheitserziehung verstehen wir LehrerInnen als Teil unserer täglichen Arbeit. In diesem Zusammenhang sind anzuführen:

-      Das Achten auf Sauberkeit in den Klassenzimmern und auf dem Schulhof.

-      Das Ergreifen besonderer Hygienemaßnahmen während des Hauswirtschaftsun­terrichts in der Schulküche.

-     Der Beitrag des Biologieunterrichts mit allen seinen Inhalten zum Thema  „Der Mensch“, wozu insbesondere auch die Sexualerziehung und
die Aids-Prävention gehören.

-      Die Förderung von körperlicher und seelischer Gesundheit und Integrität durch Erziehung zum Gewaltverzicht

-  Die Behandlung der Themen „Gesundes Frühstück“ - „Gesunde Ernährungsweise“ in verschiedenen Fächern und Gremien mit dem Ziel der Bewusstseins- und Ver­haltensänderung

 

Einer der wichtigsten Teilaspekte der Gesundheitserziehung ist die Suchtpräven­tion. Dementsprechend steht in der Fürstenbergschule eine Drogenberatungsleh­rerin als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung. Zurzeit besucht eine weitere Kollegin eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme. Im Rahmen der Suchtpräven­tion an unserer Schule soll es primär um die Konzentration auf die Ursachen von Sucht sowie die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zur Selbstständigkeit und Unabhängigkeit gehen. Schulische Suchtvorbeugung ist keine isolierte, drogen­spezifische Einzelmaßnahme, sondern eine umfassende Gemeinschafts- und Dauer­aufgabe aller an der Schule Beteiligten (LehrerInnen – SchülerInnen - Eltern). Ver­stärkt findet sich diese Thematik in den Lehrplänen der Fächer Biologie, Religion, Deutsch und Gesellschaftslehre wieder. Im Kontext dieses Fachunterrichts lernen unsere SchülerInnen auch die Drogenberatungsstelle der Stadt Münster kennen oder werden durch geschulte MitarbeiterInnen der Polizei einmal im Jahr in allen Jahrgän­gen über den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Kriminalität aufgeklärt. Pro­jekttage außerhalb wie innerhalb der Schule ergänzen dieses Angebot.

 


 

   3.1.6       Sanitätsdienst

 

Was ist Schulsanitätsdienst?

Der Schulsanitätsdienst bietet die Möglichkeit, verunglückte oder erkrankte Schü­lerInnen schnellstmöglich durch gut ausgebildete MitschülerInnen zu versorgen, die ihr erlerntes Wissen praktisch umsetzen. Dabei übernehmen sie Verantwortung für ihre MitschülerInnen.

Der Einsatz- und Aufgabenbereich des Schulsanitätsdienstes umfasst die Bereit­schaft in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und Ausflügen und auch während der Unterrichtsstunden zur Verfügung zu stehen.

 

 

Warum Schulsanitätsdienst?

Neben der Notwendigkeit, qualifizierte Hilfe an der Schule zu etablieren, bietet der Schulsanitätsdienst auch jedem Jugendlichen individuell die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu machen.

SchulsanitäterInnen sind in der Lage, jederzeit durch eine sachgerechte und schnelle Versorgung von Verletzten Unfallfolgen zu mindern.

Durch die qualifizierte Ausbildung wird der allgemeinen Unsicherheit über Verhal­tensweisen in Unfallsituationen entgegengewirkt und das Gefahrenbewusstsein von Kindern und Jugendlichen verstärkt.

Soziale Verhaltensweisen werden erlernt, eingeübt und vorgelebt.

Jugendliche machen die Erfahrung, dass sie und ihre Fähigkeiten gebraucht wer­den.

Der Schulsanitätsdienst bietet den SchülerInnen die Chance, in der Theorie Er­lerntes in praktisches Handeln umzusetzen.

 

 

Wie funktioniert der Schulsanitätsdienst an der Fürstenbergschule?

Eine Lehrkraft der Schule betreut und leitet die Gruppe mit Unterstützung einer Kon­taktperson des asb Münster.

Die SchülerInnen qualifizieren sich für diesen Dienst durch das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Dieser Kurs wird nachmittags in der Schule durchgeführt. SchülerInnen der 7. und 8. Jahrgänge können an diesem Lehrgang teilnehmen.

Die Einteilung des Dienstes erfolgt über einen Wochenplan. Die ErsthelferInnen leisten nach Unfällen unmittelbar Hilfe und werden von dem Kontaktlehrer beraten und betreut.

 

 

Wie finanziert sich der Schulsanitätsdienst?

Die Kosten für den Kurs übernimmt die Landesregierung. Die Ausgaben für das Ver­bandsmaterial etc. werden aus dem Schuletat beglichen.

 

3.1.7      Aktive Pausen

 

Aktive Pausen verbessern die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und machen Spaß. Um vielfältige Aktivitäten zu ermöglichen, schaffte die Fürstenbergschule ver­schiedenartige Sport- und Spielgeräte an, z.B. Hula-Hoop-Reifen, Basket-, Fuß- und Volleybälle. Bocciaspiele, Seilchen, Tischtennisschläger und entsprechende Bälle, um die bereits fest installierten Platten auf dem Schulhof noch häufiger nutzen zu können. Alles ist in dem Container auf dem Schulhof untergebracht. Die Ausleihe erfolgt hier unter Vorlage des Schülerausweises.

Die Ausleihe wird von zuverlässigen SchülerInnen der oberen Jahrgänge durchge­führt. Die SchülerInnen erhalten für diese Tätigkeit eine positive Zeugnisbemerkung.

Die Ausleihe wird überwiegend von SchülerInnen der unteren Jahrgänge genutzt. Ältere Schüler leihen nur die Volleybälle aus. Wünschenswert ist eine verstärkte An­nahme des Spielangebotes, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

 

-     Die SchülerInnen des 5. Jahrgangs werden in den ersten Schulwochen in der Fürs­ten­bergschule im Rahmen einer „Spielstunde“ mit dem Inhalt des  Spielecon­tainers bekannt gemacht.

-       Farbige Ausgestaltung des Spielecontainers (evtl. als Projektarbeit einer Klasse) könnte den Ausgabeort attraktiver werden lassen.

-       Durch eine Umfrage unter allen SchülerInnen sollten die Wünsche nach weiteren Spielen ermittelt werden.

 

 

3.1.8      SporthelferInnen

 

Was sind SporthelferInnen?

Die Sporthelfer-Ausbildung ist in ihren Voraussetzungen, Zielen und in ihrer metho­dischen Grundorientierung eng angelehnt an die Gruppenhelfer-I-Ausbildung (GH I) der Sportjugend NRW. Die Ausbildungsabschlüsse GH I und Sporthelfer werden als gleichwertig anerkannt.

 

Zielsetzung

Ziel der Ausbildung ist es, interessierte SchülerInnen zu befähigen, im außerunter­richtlichen Schulsport und im Vereinssport Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden, unterstützenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung von Angeboten bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Schulen und Sportver­einen.

 

Zielgruppe

Die SporthelferInnenausbildung richtet sich an 13 bis 17 Jahre alte SchülerInnen, die daran interessiert und dazu geeignet sind, Bewegungs-, Spiel und Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Schulen oder in Sportvereinen zu organisieren und zu betreuen. Um sich als SporthelferIn zu qualifizieren, müssen die SchülerInnen nicht Mitglieder in einem Sportverein sein.

 

Warum SporthelferInnen?

Durch die Ausbildung zu SporthelferInnen und ihre Tätigkeit kann die individuelle Entwicklung der SchülerInnen positiv beeinflusst werden. Sie lernen Verantwortung und eine Vorbildfunktion zu übernehmen, sowie Selbstständigkeit, Kreativität und Kooperationsfähigkeit. Diese Tätigkeit als SporthelferIn wird durch das „Beiblatt zum Zeugnis“ dokumentiert und kann somit auch bedeutsam werden für den Wechsel ins Berufsleben.

SchülerInnen werden an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Außer­dem werden soziale Verhaltensweisen erlernt, geübt und vorgelebt.

Die ausgebildeten SporthelferInnen können an der sportlichen Gestaltung der Fürstenbergschule mitwirken. Sie können bei der Planung und Durchführung von Pausensportaktivitäten, Schulsport-AGs, Schulsportfesten und Wandertagen, sowie Schulfahrten mitarbeiten. Durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihr Verhalten können sie Vorbilder für die anderen SchülerInnen sein.

 

SporthelferInnenausbildung

Die Ausbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden und wird in einer zweistündigen AG über einen Zeitraum von ca. 8 Wochen und einer Kompaktveranstaltung an einem Wochenende durchgeführt. In der AG werden vorwiegend theoretische Grundlagen erarbeitet und in der Kompaktveranstaltung die praktischen Inhalte der Ausbildung durchgeführt. Die Kompaktveranstaltung findet aus diesem Grund in einer Turnhalle statt.

Ausgebildet werden geeignete SchülerInnen der 8., 9. und 10. Jahrgänge. Je nach Anzahl der geeigneten SchülerInnen findet die Ausbildung einmal jährlich im zweiten Schulhalbjahr statt. 

 

Tätigkeiten

Die SporthelferInnen werden schwerpunktmäßig bei der Gestaltung der einstündigen Mittagspause im Ganztagsbereich der Fürstenbergschule eingesetzt. Sie planen, organisieren und führen verschiedene sportliche Angebote, Wettkämpfe und Turniere durch. Weiterhin helfen sie bei der Durchführung der aktiven Pausen, sie können selbstständig Sport AGs im Schulgebäude leiten und andere Sport AGs mitbetreuen. Außerdem können sie an der Fachkonferenz Sport teilnehmen und die sportlichen Interessen der SchülerInnen vertreten.

 

 

3.1.9      Verkehrserziehung

 

Verkehrserziehung ist für die Schule ein Teil des Erziehungs- und Unterrichtsauf­trags. Die SchülerInnen sollen befähigt werden, sich verkehrsgerecht zu verhalten und sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Die schulische Verkehrserzie­hung kann nur dann voll wirksam werden, wenn auch die Erziehungsberechtigten zur Mitarbeit gewonnen werden können. Verkehrserziehung ist kein Unterrichtsfach, sondern ein verbindliches Unterrichtsprinzip und als fächerübergreifendes Thema verpflichtend für alle Schulen.

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung

 

Vermeiden von Lärm und Abgasen

Bewegungstraining (Fahrrad statt Auto oder Mofa)

Stressvermeidung und –bewältigung im Straßenverkehr

 

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung

 

Kritische Auseinandersetzung mit der Motorisierung, d.h. Umweltbe­las­tungen und - zerstörungen erkennen, um dann sinnvolle Alternativen zu finden und auch zu nutzen; z.B. öffentlicher Personenverkehr, um­welt­freundliche Verkehrsmittel (Fahrrad)

 

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung

 

Rücksichtnahme und Toleranz üben

Mitverantwortung lernen und zeigen

Rücksichtsloses und aggressives Verhalten im Straßenverkehr abbauen und schließlich vermeiden, zu partnerschaftlichem Verhalten erziehen und dadurch die Unfallzahlen senken

 

 

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung

 

Sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zur Unfallvermei­dung üben

Gefahren erkennen, beurteilen, bewältigen und vermeiden, d.h. neben der Regelkunde auch die lokalen Gegebenheiten und Bedingungen im Einzugsbereich der Fürstenbergschule und im Wohnumfeld der Kinder verdeutlichen

 

 

 

Überprüfung der Fahrräder

Im Frühjahr und Herbst werden mit Unterstützung der Polizei die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und erhalten ggf. die Prüfplakette. Auch zwischenzeit­lich gibt es Überprüfungen durch die KlassenlehrerInnen. Dazu gibt es 2 Vordrucke „Das verkehrssichere Fahrrad.“

 

 

Radfahrerkurs

Der Fürstenbergschule stehen 10 schuleigene Fahrräder zur Verfügung. Diese Rä­der werden im Rahmen der Verkehrserziehung für die jüngeren SchülerInnen syste­matisch eingesetzt, da das Radfahren in dieser Gruppe vielfach noch nicht aus­reichend sicher beherrscht wird. Der Radfahrerkurs findet in diesen Gruppen auf dem Schulhof und außerhalb des Schulgeländes statt.

 

 

3.1.10  SchülerlotsInnen (VerkehrshelferInnen)

 

Die Andreas-Hofer-Straße ist gerade in der Zeit vor dem Unterrichtsbeginn und am Ende in der Mittagszeit eine sehr stark befahrene Straße. Ohne Schülerlotsen ist die Sicherheit für die anderen SchülerInnen in starkem Maße gefährdet. Insofern sind wir sehr froh darüber, dass es auch in diesem Schuljahr 16 SchülerInnen gibt, die sich im Lotsendienst engagieren.

Die LotsInnen, die mindestens 13 Jahre und in einer 7. Klasse sein müssen, erfahren hierzu von unserem Verkehrsberatungslehrer die nötige Ausbildung, die folgende Phasen umfasst:

 

Belehrung durch Verkehrsbeauftragte der Schule und der Polizei

Beobachten der Lotsenstelle morgens und mittags

„Schattenlotse“ hinter einem erfahrenen Lotsen

„Schattenlotse“ vor einem erfahrenen Lotsen

Alleine lotsen unter Aufsicht

Allein verantwortlich lotsen und dann ggf. Ernennung zur SchülerlotsIn durch den Verkehrsbeauftragten und den Verkehrssicherheitsberater

 

Im Frühjahr eines jeden Jahres nehmen die LotsInnen an einem Lotsenwettbewerb auf Stadtebene teil, für die Sieger schließt sich die Teilnahme am Landeswettbe­werb an.

Die Jungen und Mädchen bringen freiwillig ein großes persönliches Engagement für die Schulgemeinschaft auf und übernehmen für ihre MitschülerInnen Verantwortung - und dies bei gutem wie schlechtem Wetter. Dieser Einsatz wird auf einem Beiblatt zum Zeugnis positiv vermerkt.

Einmal im Jahr werden die Lotsen durch eine gemeinsame Fahrt mit dem Verkehrs­beratungslehrer belohnt.

 

 3.1.11  Unser Schulgarten

 Der Schulgarten der Fürstenbergschule ist unterteilt in eine weitläufige Rasenfläche mit verschiedenen Obstbäumen und einem kleinen Teich, einen in Anlehnung an westfälische Bauerngärten gestalteten Beetbereich, einen Teil mit alten Bäumen und Sträuchern und einem gemauerten Sitzrondell mit einer Feuerstelle. Diese Feuer­stelle kann von allen Klassen im Laufe des Jahres zum Grillen genutzt werden. Im Herbst wird hier auch noch nach der Kartoffelernte ein Kartoffelfeuer gemacht. Durch diese Aktionen wird das Gemeinschaftsgefühl der SchülerInnen immer wieder ge­stärkt.

Die Arbeit im Garten konzentriert sich vor allem auf die Zucht, das Anpflanzen und die Pflege von Nutz- und Zierpflanzen. Möglichst viele Pflanzen werden von den SchülerInnen selbst im Klassenzimmer ausgesät, pikiert und später im Garten aus­gepflanzt. Sie finden Gefallen an der praktischen Arbeit, die eine willkommene Ab­wechslung zum Arbeiten im Klassenraum darstellt.

Für die meisten SchülerInnen ist es faszinierend, bewusst die Entwicklung der Pflan­zen vom Samenkorn bis zur ausgewachsenen Pflanze mitzuerleben. Der erste Blick am Anfang der Gartenstunden gilt in der Regel dem Wachstumsfortschritt der selbst gesäten bzw. ausgesetzten Pflanzen.

Zum fächerübergreifenden Unterricht im Fach Hauswirtschaft dient die Ernte der Apfelbäume, ein Kräuterbeet, die Kartoffel- und Kürbisernte. Auch freuen sich flei­ßige Gärtner nach getaner Arbeit über die „Belohnung“ aus eigener Zucht (z.B. Möh­ren, Radieschen, Tomaten, Johannis- und Brombeeren).

Vom Frühjahr bis in den Herbst hinein wird der Garten im Rahmen des Biologie- bzw. Wahlpflichtunterrichtes bewirtschaftet. Biologische Themen können hier praxisnah erarbeitet werden.

Dies wird auch erleichtert durch Nisthilfen für Wildbienen, installiert an einer Wand des Gartenhauses, durch einen immer wieder zu erneuernden Naturzaun und Be­obachtungen der Wasserwelt des kleinen Teiches.

Durch die Arbeit üben sich die SchülerInnen auch im respektvollen Umgang mitein­ander. Teamarbeit ist hierbei eine Selbstverständlichkeit.

 

 

3.1.12  Arbeitsgemeinschaften der Fürstenbergschule

 

Die Fürstenbergschule bietet ihren SchülerInnen verschiedene Arbeitsgemeinschaf­ten (AGs) an. Zum einen sollen sie neue und andere Formen des Zusammenarbei­tens und des sich Wohlfühlens in der Schule erleben können. Zum anderen sollen sie durch die Arbeitsgemeinschaften sinnvolle, ihren Interessen und Neigungen ent­sprechende Freizeitangebote kennenlernen.

Die Jugendlichen erfahren dabei Möglichkeiten eigener Freizeitgestaltung und lernen somit, nicht ausschließlich auf kommerzielle Angebote angewiesen zu sein.

Die Arbeitsgemeinschaften werden zum Teil von außerschulischen Partnern durchgeführt. Die Angebote, welche stark von der Lehrerstellensituation abhängig sind, waren bzw. sind:

 

Fußball

Babysitting

Seidenmalerei

Selbstbehauptung und Selbstverteidi­gung für Mädchen und Jungen (Shoto­kan–Karate-Dojo)

Rudern

Tanztraining zum Erwerb des Jugend- Tanzsportabzeichens (Die Residenz Münster e.V.)

Mofakurs

Dance 4Fans (Tanzschule Driese)

Schach

Trommeln (Herr Redeker)

Internationale Küche

Stärkung des Miteinanders (nur 6b)

Einführung in das Internet

 

 

 

 

3.1.13  Schulfeste und Schulfeiern

 

Schulfeste und Schulfeiern sind fester Bestandteil unseres Schullebens.

 

Einschulungsfeier

Den Ablauf der Einschulungsfeier der neuen 5. Klassen entnehmen Sie bitte Kap. 3.1.3.

 

Schulentlassfeier

Die Entlassfeier der Fürstenbergschule zeichnet sich durch eine enge Zusammenar­beit zwischen SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen aus.

Ein gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst eröffnet den Entlasstag. Danach findet im Pfarrer-Eltrop-Heim eine Feierstunde statt, in der besonders die SchülerIn­nen der unteren Jahrgänge den festlichen Rahmen gestalten. Im Anschluss daran laden die EntlassschülerInnen zu einem Sektempfang ein.

Die 9. Jahrgänge übernehmen mit ihren Klassenleitungen die festliche Dekoration und die Vorbereitung und Durchführung des Sektempfangs.

 

Schulfest

Auch bei den Schulfesten werden LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern in Planung und Durchführung eingebunden. Der Gemeinschaftssinn wird durch Freude am gemeinsamen Tun und Erleben gefördert, was zu einer Identifikation mit der Schule beiträgt. Nach einem Schulkonferenzbeschluss sollen die SchülerInnen zweimal während ihrer Schulzeit an unserer Schule ein Schulfest erleben.

Die Öffnung dem Stadtteil gegenüber ist dabei auch ein wichtiger Aspekt.

 

 

3.1.14  Projekttage

 

Wesentlich für die Projekttage ist es, dass unseren SchülerInnen die Möglichkeit gegeben wird bei Planung und Gestaltung entscheidend mitzuwirken. Sie lernen un­abhängig von Stundenplan und Unterrichtsfach einen thematischen Zusammenhang entsprechend ihrer Wahl kennen und arbeiten in der Regel auch außerhalb des Klassenverbandes. Projekttage sollen aufgrund der positiven Resonanz häufiger stattfinden als Schulfeste. Denkbar ist auch eine Kombination von Projettagen und Schulfest.

 


Lesewettbewerb im 5./6. Jahrgang

Der Lesefähigkeit kommt bei der Bewältigung schulischer Aufgaben und Leistungs­anforde­rungen eine zentrale Rolle zu. Die Förderung und Festigung der Lesefähig­keit gilt es von daher auf vielfältige Art und Weise sicherzustellen. Zum größten Teil ent­wickelt sich Lesefähigkeit aber über die Freude und den Spaß am Lesen - der Lese­wettbewerb der Fürstenbergschule soll hierzu beitragen.

Er versteht sich auch als ein Teil der „Zusätzlichen Förde­rung im sprachlichen Bereich in den Jahrgängen 5 und 6“ (vgl. Förderkonzepte Kap. 3.2.6).

In den letzten Jahren hat sich ein fester Organisations­rahmen für die Planung und Durchführung entwickelt. Die Verbindlichkeit ist durch Beschlusslage der Fachkonfe­renz Deutsch sichergestellt.

 

 

·        Am Wettbewerb nehmen alle SchülerInnen teil, und zwar auf drei Ebenen:

                            Gruppe A: schwache LeserInnen

                            Gruppe B: mittlere LeserInnen

                            Gruppe C: gute LeserInnen

·        Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung übernehmen jeweils die Deutschfachkräfte des 6. Jahrgangs.

·        Der Termin für die Durchführung wird auf das Ende des 1. Halbjahres oder den Beginn des 2. Halbjahres gelegt.

·        Alle SchülerInnen erhalten eine Lesemappe.

·      Der Wettbewerb hat drei Entscheidungsrunden: die ersten beiden Run­den verlaufen klassenintern, die letzte Runde verläuft klassen- und jahr­gangsübergreifend.

·        Die Jury: Sie setzt sich in Runde 1 und 2 aus Paten zusammen (vgl. Paten­konzept Kap. 3.1.3), in Runde 3 aus Paten, Eltern und ehemaligen KollegInnen.

·          Die Endausscheidung: Es wird rechtzeitig auf diesen Termin hingewiesen, Gäste (Eltern, KlassensprecherInnen der oberen
Jahrgangsstufen und KollegInnen) werden geladen.

·        Die Preise: Alle SchülerInnen der 3. Runde erhalten eine Urkunde. Buchge­schenke* gibt es für die SchülerInnen, die in den Gruppen A, B und C die 1., 2. und 3. Plätze belegt haben.

 

 

 

*   Die Kosten für die Buchgeschenke können erfreulicherweise aus Geldern der Stif­tung „Plönies-Zumsande“ gedeckt werden, denn die Schule erhält jährlich ent­sprechende Zuwendungen. Am Tag der Endausscheidung erhalten die SchülerIn­nen direkt ein Buchgeschenk oder einen Gutschein für den Erwerb eines Buches, der dann einige Tage nach der Endausscheidung bei einem gemeinsamen Besuch einer Buchhandlung eingetauscht werden kann.

 

 

Gesundheitstage

 

Die in Kap. 3.1.5 vorgestellten Grundprinzipien, denen sich das Kollegium der Fürs­tenbergschule verpflichtet fühlt, haben in den vergangenen Jahren zur Entwicklung des dreisäuligen Konzepts „Projekttage Gesundheit“ geführt. Dieses Konzept ist schrittweise in den verschiedenen Schulmitwirkungsgremien diskutiert und verab­schiedet worden. Das Konzept „Projekttage Gesundheit“ wurde bereits mit Erfolg durchgeführt.

 

 

Säule I

Schulprojekttag

Der Schulprojekttag findet immer am Mittwoch oder Donnerstag vor den Halbjahreszeugnissen statt.

Durchführung im Klassenverband oder in Kleingruppen

5. Jahrgang

Gesundes Frühstück und Kooperationsspiele

6. Jahrgang

Rauchen und Nein-Sagen

7. Jahrgang

Hygiene (geschichtliche Entwicklung, unsere Körperhygiene, Kos­metik, Piercing)

Wasser - Lebensgrundlage für den Menschen

8. Jahrgang

Alkohol

9. Jahrgang

Drogen

10. Jahrgang

Aids

 

 

Säule II

Jahrgangsprojekttag

LehrerInnen einer Jahrgangsstufe wählen zu Beginn des Schuljah­res einen eigenen Termin.

Durchführung gegebenenfalls klassenübergreifend

5. Jahrgang

Wandern mit gesundem Picknick

6. Jahrgang

Sexualaufklärung

7. Jahrgang

Schwangerschaft und Verhütung

8. Jahrgang

Klettern

Fitness (mit und ohne Studio)

Lärm erkennen und reduzieren

9. Jahrgang

Essstörungen

gesund abnehmen

gesund kochen

10. Jahrgang

Homosexualität und Transsexualität

 

 

Säule III

Sport- und Spieltag

Termin: 2. Schulhalbjahr

Durchführung klassen- und jahrgangsübergreifend

5. Jahrgang

Leistungsherausforderung im Rahmen der Bundesjugendspiele

spielerische Bewegung als positive Einzel- und  Gruppenerfahrung

Bewegung zur Unterstützung von Hilfsprojekten (Sponsorenaktivi­täten)

6. Jahrgang

7. Jahrgang

8. Jahrgang

9. Jahrgang

10. Jahrgang

 

 

Die Themenauswahl für die einzelnen Jahrgänge ist zu verstehen als aufbauend und ergänzend zum regulären Unterrichtsstoff. Alle Themen sollen nach Möglichkeit aus dem Blickwinkel verschiedener Fächer behandelt werden.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Projekttage nutzen die KollegInnen der Schule inzwischen das Angebot verschiedener Institutionen und Einzelpersonen zur Kooperation. Einige seien hier stellvertretend genannt:

 

·      Pro Familia

·      Gesundheitsamt

·      Diakonisches Werk

·      Caritas

·     Gesundheitshaus

 

 

Aus der Geschichte lernen

Ein wichtiger Bestandteil des Geschichtsunterrichts in der Klasse 10 Typ B an der Fürstenbergschule ist ein dreitägiges Seminar: „Aus der Geschichte lernen?!“

Dieses Seminar findet im Franz-Hitze-Haus in Zusammenarbeit mit der „Villa ten Hompel“ statt.

Die SchülerInnen erfahren durch Zeitzeugenberichte, in Rollenspielen und durch eine Fahrt zur Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Ber­gen-Belsen, was während es Hitler-Regimes passiert ist, aber auch welche Konse­quenzen sich heute daraus ergeben.

 

 


Kochwettbewerb des 9. und 10. Jahrgangs

Alljährlich findet auf Stadtebene ein Kochwettbewerb der Münsteraner Hauptschulen statt.

Die Fürstenbergschule nimmt an diesen - bei den SchülerInnen sehr beliebten -Ver­anstaltung mit der Jahrgangsstufe 9/10 teil.

 

Mathe-Knobelei im 5. und 6. Jahrgang

Seit dem Schuljahr 2001/02 nimmt die Fürstenbergschule jedes Jahr an einem über­regionalen Mathematikwettbewerb, der speziell für Hauptschulen ausgeschrieben ist, teil. Teilnehmer sind SchülerInnen des 5. und 6.Jahrgangs, die sich zunächst in einem schulinternen Wettbewerb qualifizieren. In dieser ersten Runde brüten die SchülerInnen über kniffligen Aufgaben, die man vielleicht nicht unbedingt im Mathe­matikbuch findet. Zusammen mit MitschülerInnen wird in  Partner- oder Gruppen­arbeit nach Lösungen gesucht.

Sind die vier Besten aus der ersten Runde gefunden, geht es in die nächste Runde auf Stadtebene. Hier messen sich jeweils Teams aus 4 SchülerInnen mit den jewei­ligen Teams der anderen münsterischen Hauptschulen. Auch hier gilt es wieder im Team knifflige Aufgaben in einer vorgegebenen Zeit zu lösen. Ist man hier erfolg­reich, geht man voller Stolz und um viele Erfahrungen reicher, auf jeden Fall mit einer Urkunde und auch einigen Preisen zur Schule zurück.

Ist man aber vielleicht sogar Stadtmeister geworden, geht es in die dritte Runde auf Regionalbezirksebene.

Die Matheknobelei ist für alle SchülerInnen ein Gewinn, denn hier wird oftmals Freude und Spaß an der Mathematik neu geweckt .

Bleibt noch zu erwähnen, dass unsere Schüler/innen schon mehrfach den 2. bzw. 3. Platz auf Stadtebene belegt haben. Einmal sogar Sieger auf Stadtebene wurden und damit zur Endausscheidung auf Regierungsbezirksebene fahren durften. Dort wurde ein ehrenvoller 3. Platz erreicht.

 

 

Lotsenwettbewerb

(s. Kap. 3.1.9)

 

 

3.1.15  Hofdienst

 

Zum Wohlfühlen in der Schule gehören viele Dinge, mit Sicherheit aber auch ein Schulhof und ein Schulgelände, das frei ist von Abfällen, Müll und Verunreinigungen. Den täglichen von SchülerInnen zu leistenden Hofdienst könnte man insofern durch­aus als „Wohlfühldienst“ bezeichnen. Der Erziehungsgedanke „was ich selbst verur­sache, muss ich auch selbst beheben“ steht natürlich auch hinter dem Konzept Hof­dienst.

Der Hofdienst für den Tag wird in der Regel morgens nach kurzer Absprache zwischen Hausmeister und Schulleitung für eine Klasse oder eine Lerngruppe  fest­gelegt. Der Hausmeister achtet sehr genau auf eine gleichmäßige Verteilung der Hofdienste auf die einzelnen Lerngruppen.

Der Hausmeister stellt die notwendigen Geräte (Zangen) zur Verfügung, ist während des Hofdienstes anwesend, korrigiert und beaufsichtigt die Schülergruppen. Der so von unserem Hausmeister begleitete Hofdienst garantiert uns allen einen gepflegten Schulhof, trägt aber auch ganz wesentlich zu dem guten Verhältnis bei, das zwi­schen dem Hausmeister und den SchülerInnen der Fürstenbergschule besteht.

 

3.1.16   Cafeteria am Elternsprechtag

Seit vielen Jahren ist es an unserer Schule üblich, am Elternsprechtag sowohl für die Eltern als auch für die LehrerInnen Kaffee, Kuchen und belegte Brötchen zu reichen.

In den letzten 3 Schuljahren wurde die Organisation und Durchführung von den Klassenleitungen und SchülerInnen des 8. Jahrgangs übernommen. Diese Re­gelung hat sich bewährt.

Die notwendigen Sachspenden kommen aus der Elternschaft der Klassen 8. Deshalb kommt auch der Reinerlös den beteiligten Klassen zu Gute.

Der gemeinsame Einsatz der SchülerInnen fördert den Gemeinschaftssinn, sie ler­nen Verantwortung für eine Aufgabe zu übernehmen und Absprachen einzuhalten. Hinzu kommt eine Einübung von Umgangsformen während der Bedienung von Eltern und LehrerInnen.

 

3.1.17  SV-Arbeit an der Fürstenbergschule

In den letzten Jahren hat die SV–Arbeit erkennbare Stärkung erfahren. Schülerspre­cherIn und SV–LehrerIn setzten sich vermehrt für soziale Themen ein.

So gab es im Schuljahr 2004/2005 eine großangelegte Sammelaktion „Briefmarken für Bethel“, die mit einem unerwartet hohen Ergebnis endete. Durch die Marken wer­den Arbeitsplätze in den Behindertenwerkstätten erhalten bzw. ausgeweitet. Diese Aktion läuft zurzeit weiter und soll auch in Zukunft fester Bestandteil des Schüler­engagements sein.

Ein weiteres wichtiges Thema für die SV ist die „gewaltfreie Schule“, für die sich die SV-VertreterInnen sehr engagiert eingesetzt haben. Ein Maßnahmenkatalog, der bei Ver­fehlungen unterschiedlichster Art greifen soll, wurde von allen SchülerInnen der Schule entwickelt und in die zurzeit laufende Eltern–Lehrer Aktion zu diesem Thema eingebunden. Die Schülersprecher regten auch verstärkten Schülereinsatz bei der Durchführung an. Dieses ist ein weiterer Baustein - zusammen mit den seit Jahren tätigen Streitschlichtern – zum gewaltfreien Umgang miteinander.

 

Auch zum Thema „Handyfreie Fürstenbergschule“ haben sich die Schülerspre­che­rInnen und ihre Vertreter aktiv eingebracht und dafür viele Argumente geliefert, wie z.B. ungestörte unterrichtliche Arbeit (die eigene und die der MitschülerInnen). Außer­dem haben sie das Argument „Entspannungsmöglichkeiten ohne technische Berie­selung während der Pausen“ vorgebracht, in der Schulkonferenz für die Durch­füh­rung dieser Idee gestimmt und auch in den SV-Sitzungen Überzeugungsarbeit ge­leistet.

 

3.1.18  „Handyfreie“ Fürstenbergschule

Es ist bekannt, dass die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten (MP3-Player, PSP, Nintendo etc.) während der Schulzeit immer größere Probleme aufwirft. Darum erklären sich immer mehr Schulen zu „handy-freien“ Zonen und ver­bannen die elektronischen Geräte mit folgenden Begründungen aus dem Unterricht und auch aus den Pausen.

 

-       Zunächst einmal ist es fraglich, inwieweit die Strahlen die Gesundheit der Heran­wachsenden beeinträchtigen.

-    Außerdem möchten wir durch das Verbot erreichen, dass die SchülerInnen unge­stört dem Unterricht folgen können und nicht durch Klingeltöne und SMS-Nutzung gestört werden.

-      Wir möchten die Kostenfalle „Handy“ wenigstens während der Unterrichtszeit nicht vergrößern.

-       Wir möchten nicht, dass SchülerInnen Gewalt- und Pornovideos aufnehmen, be­trachten, versenden und mit diesen Gedanken in die
nächste Stunde gehen.

-       Wir möchten nicht, dass LehrerInnen und MitschülerInnen fotografiert und diese Aufnahmen ins Netz gestellt werden.

-      Wir möchten nicht, dass elektronische Spiele die SchülerInnen während der Pau­sen bei dem Kampf um das Erreichen des nächsten Levels dermaßen fesseln, dass Gespräche untereinander, die Einnahme des Frühstücks und oft auch der Toilettengang entfallen und dann während der nächsten Unterrichtsstunde einge­fordert werden.

-     Auch die „Verkabelung mit MP3-Playern“ u.ä. und die andauernde Beschallung durch Musik der eigenen Geräte und der der MitschülerInnen dienen nicht dazu, die Kommunikation, die Aufmerksamkeit und die Konzentration der SchülerInnen zu verbessern und sie, nach der Pause, gestärkt und entspannt in die nächste Unterrichtsstunde gehen zu lassen.

 

Auch die Schulkonferenz der Fürstenbergschule hat sich in ihrer Verantwortung für die körperliche, seelische und geistige Gesundheit der SchülerInnen einstimmig gegen die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten während der Unterrichts­zeit ausgesprochen. Das bedeutet: Mitgebrachte Handys und andere elektronische Geräte dürfen innerhalb des Schulgeländes (Gebäude, Gänge, Turn­halle, Schulhof etc.) keinesfalls eingeschaltet werden. Ein eingeschaltetes Gerät gilt, selbst wenn es auf stumm geschaltet ist, als störender Gegenstand.

Bei Nichteinhalten der Vorgaben wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Das ent­sprechende Gerät wird eingezogen und frühestens am nächsten Tag den Eltern oder Erziehungsberechtigten gegen Empfangsbescheinigung ausgehändigt. Diese Rege­lung gilt ab 1. Januar 2009.

 

3.1.19  Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog ist in den Lehrerkonferenzen im Schuljahr 2005/06 erarbei­tet und in der Schulkonferenz am 13. Juni 2006 verabschiedet worden.

Die Schul- und Hausordnung der Fürstenbergschule, die allen Schülern und Schülerinnen sowie den Erziehungsberechtigten bekannt ist, enthält die für die Fürstenbergschule grundlegenden Regeln für das Verhalten im Unterricht und das allgemeine Miteinander während des Schulmorgens. Sollte es dennoch zu  Fehlver­halten von Schülern und Schülerinnen kommen, so soll folgendermaßen vorgegan­gen werden:

 

Bei Unterrichtsstörungen :

·         Die SchülerIn wird - falls notwendig mit Begleitung - nach dem WWW-Plan in eine andere Klasse bzw. zum Trainingsraum gebracht.

·         Die SchülerIn erhält ein Begleitblatt mit Informationen. Auf diesem Blatt stehen :

o   Fragen zum Fach

o   Fragen zur Reflektion über das Fehlverhalten

o   Platz für Kommentierung und Abzeichnung durch WWW-Lehrkraft

·         Bei Weigerung nach WWW-Plan bzw. in den Trainingsraum zu gehen werden die Eltern ggf. aus der Klasse heraus mit dem Handy angerufen und zur Schule be­stellt. Herr Rossel soll dazu geholt werden.

 

Bei Beleidigungen gegenüber Schüler und Schülerinnen:

         Der Schüler/die Schülerin soll über seine Sprache reflektieren. „Brief der Wahr­heit“.  Der „Brief“ wird an die Eltern /Erziehungsberechtigten
geschickt, soll zu Hause bearbeitet werden und wird der Schule (Schülerakte) wieder zugeführt.

 

Bei Beleidigungen gegenüber Lehrpersonen:

         Der Schüler/die Schülerin soll sofort nach WWW-Plan in eine andere Klasse gehen. Die Lehrperson entscheidet situativ. Ggf. soll nach Rücksprache mit der Schulleitung ein Ausschluss vom Unterricht (notwendige Konsequenz: Teilkon­fe­renz) angeordnet werden.

 

Beim Anspucken von MitschülerInnen:

          Das Anspucken von MitschülerInnen soll ebenso wie die Beleidigung von Lehrper­sonen  geahndet werden.

Es muss eine Entschuldigung vor der Klasse stattfinden. Der Schüler/die Schüle­rin sollte nach Möglichkeit die Reinigungskosten für die Kleidung tragen.

 

Bei Spucken auf dem Schulgelände :

          Aufsichtsführende Lehrpersonen gehen gezielt gegen das Spucken vor und sor­gen sofort für die Säuberung durch die SchülerIn.

Hierfür sollte die Aufsichtsperson immer genügend Papierhandtücher (liegen im

Lehrerzimmer) dabei haben.

Zusätzlich soll der Schüler/die Schülerin noch Textpassagen aus der Schulord­nung (Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände) abschreiben.

 

Bei Verspätungen:

 

Bei Verspätungen zu Stundenbeginn soll der Allgemeine Verspätungsschein (AVS) eingesetzt  werden:

 

·       AVS-Scheine  liegen in jedem Klassenraum aus.

·       Die KlassenlehrerInnen erhalten von den FachlehrerInnen umgehend die ausge­füllten Scheine.

·       Pro Verspätung wird eine Schulstunde nachgearbeitet, in speziellen Fällen auch mehr.

·       Bei Nichterscheinen zur Nacharbeit wird dieses Versäumnis zum darauf folgenden Termin nachgeholt.

·       Das Nacharbeiten der versäumten Zeit erfolgt möglichst zeitnah.

·       Die Nacharbeit erfolgt in der 7./8. Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft.

·     Diese Nacharbeitszeit ist kein „Nachsitzen“, sondern soll die Gründe der Verspä­tungen aufarbeiten und Lösungswege für eine bessere
Zukunft aufzeigen. Hierbei hilft ein von Sozialpädagogen und Lehrkräften erarbeitetes Konzept.

·        Im anderen Fall stellt die Lehrkraft den SchülerInnen ausgewählte Aufgaben aus dem jeweiligen Fachunterricht zur Nacharbeit  zusammen.

·       Die AVS-Scheine werden nach Bearbeitung im Sekretariat abgegeben und dort ein Schulhalbjahr gesammelt.

·        Die Eltern werden über das Nacharbeiten ihrer Kinder telefonisch bzw. schriftlich informiert.

·      Falls diese Maßnahmen keine Veränderungen bei den Schüler/innen bewirken, kann gegebenenfalls auch eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen werden.

 

Bei Rauchen auf dem Schulgelände:

·         Hinsehen und Bennennen durch die Aufsichtslehrpersonen

·         Meldung an die Klassenleitungen

·         Wer auf dem Schulgelände geraucht hat, muss nach dem Unterricht Kippen auf­sammeln und das Ergebnis vorlegen.

·         Hofdienst

·         Raucherbrief (vgl. Mappe Formblätter und Musterbriefe) an die Eltern oder die Erziehungsberechtigten

·         Nach 3 Raucherbriefen folgt ein Gespräch zwischen dem/ der betroffenen Schü­ler/in, der Klassenleitung, einer Vertrauensperson und der Schulleitung. Lösungsmöglichkeiten sollen erarbeitet werden.

·         Nach 5 Raucherbriefen gibt es eine Teilkonferenz.

·         Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

Bei Bedrohung und Erpressung:

·         Lehrkräfte und Schulleitung sollen - auch bereits bei Verdacht - umgehend infor­miert werden, damit besondere Achtsamkeit herrscht.

·         Ggf. findet nach Rücksprache mit der Schulleitung ein sofortiger Ausschluss vom Unterricht statt.

·         Eltern/Erziehungsberechtigte (Täter + Opfer) werden informiert

·         Erwiesene Bedrohung und Erpressung führt zu einer Teilkonferenz.

·         Ggf. sollen die Opfer bzw. die Eltern zur Anzeige ermutigt werden.

·         Dokumentation in der Schülerakte

·         Ausschluss von besonderen Klassenaktionen

·   Wiedergutmachungsbemühungen anstreben und unterstützen (praktische Tätigkei­ten wie z.B.: Reparatur- und Reinigungsdienste, gemeinnützige Aufga­ben, Spüldienst, Hofdienst, etc.).

·         Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

Bei Drogenbesitz:

·         Es gilt den Einzelfall genau zu prüfen. Dies muss in Absprache mit der Klassenlei­tung, der Schulleitung, weiteren Lehrpersonen, den Eltern und ggf.    hin­zuzuziehenden Fachkräften geschehen.

·          Vgl. Präventionsmaßnahmen

 

 

PRÄVENTIONSMASSNAHMEN zu den Bereichen Rauchen, Drogen­besitz, Bedrohung und Erpressung

 

·         Konzept Gesundheitstage (vgl. Kap. 3.1.5 bzw. Kap. 3.1.13)

·         Herr Schallenberg von der Drogenberatung soll regelmäßig die Klassen und das Kollegium informieren.

·         Die BeratungslehrerIn sollte regelmäßig in Lehrerkonferenzen informieren.

·         Zusätzlich sollte Herr Schallenberg zur Informationen in die Lehrerkonferenz gebe­ten werden.

·         Es sollte eine polizeiliche Aufklärung aller Klassen unter Beteiligung der Eltern stattfinden.

·     Grundprinzip für Lehrkräfte: Vertrauen bei SchülerInnen schaffen, so dass sie sich im Fall von erlebter Bedrohung und Erpressung an die Lehrkraft wenden .

·         Unterrichtsgespräche zum Thema

·         Filme/Rollenspiele zum Thema (nähere Auskunft Herr Rossel)

·         Aufklärung durch die Polizei

·         In den Klassen der 8./9. und 10. Jahrgänge ist die Teilnahme an Gerichtsverhand­lungen zum Thema angestrebt.

 

3.1.20  Schulpflegschaft und Elternarbeit an der Fürstenbergschule

Die Elternarbeit unterstützt vorbehaltlos die vier Leitbilder der Schule (s. Kapitel 2).

Darüber hinaus hat Sie sich drei Themen besonders verschrieben:

1.         Kommunikation und Ausgleich

2.         Zusammenführen und Zusammenarbeiten

3.         Initiieren und Aktivieren

Die Kommunikation unter allen Beteiligten, LehrerInnen, Schulleitung, Sozialarbeite­rInnen, Eltern, InteressenvertreterInnen und SchülerInnen wird ständig angeregt und durch kleine Arbeitskreise aktiv gehalten. Der Ausgleich zwischen den unterschied­lichen Interessen der Beteiligten wird häufig erreicht.

Das Zusammenführen von o.g. Personen und Gruppen wie auch außerschulischen Kooperationspartnern wird sowohl über Einzelpersonen als auch durch die Kraft Amtes eingesetzten Institutionen sehr ernsthaft unterstützt und durch die Zusam­menarbeitserfolge gekrönt.

Das Initiieren von Verfahren oder Abläufen - wie z.B. die Thematik „erster Schultag“ - wird tatkräftig, in diesem vorliegenden Fall von einer Einzelperson aktiv angegangen und - wie der Erfolg zeigt - positiv als „Dauerveranstaltung“ in den Schuljahresplan aufgenommen.

 

Diese drei Themen und die ständige aktive Präsenz der Eltern in der Schule tragen Sorge für eine positive Entwicklung der Schule und des Schultyps.

 

 

3.1.21  Förderverein der Fürstenbergschule

Was ist ein Förderverein?

Der Förderverein der Fürstenberg Hauptschule ist ein Zusammenschluss von Perso­nen, die sich der Schule im Besonderen verbunden fühlen. Mitglieder sind z. B. er­wachsene Familienmitglieder der SchülerInnen und natürlich auch eine Anzahl an LehrerInnen.

Besonders freut sich der Verein über seine Mitglieder, denen das Wohl der Schüle­rInnen dieser Schule weiterhin am Herzen liegt, obwohl deren Kinder die Schule be­reits verlassen haben.

Selbstverständlich ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und eingetragen.

Der Förderverein trägt sich finanziell von privaten Spenden, Firmenspenden, seinen Mitgliedsbeiträgen und gelegentlichen Zuweisungen durch das Amtsgericht (Bußgel­der).

Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Fürs­tenbergschule sowohl ideell als auch materiell zu unterstützen und zu fördern.

 

Was macht der Förderverein im Einzelnen?

Leider sind die finanziellen Mittel der Schule stark eingeschränkt; sodass zusätzliche pädagogisch förderliche Anschaffungen kaum aus dem Schulbudget geleistet wer­den können.

So wurden z.B. - damit interessierte, engagierte LehrerInnen optimal in die Unter­richtgestaltung nach der Methode Klippert einsteigen konnten – vom Förderverein in 2005/2006 die Kosten für die Erstausstattungen mit Moderationsmaterial übernom­men. Diese Klassensätze stehen natürlich auch den SchülerInnen zur Verfügung. Sie werden nach Bedarf erneuert und erweitert.

Auch hat der Verein in der Vergangenheit Kosten für Projektarbeiten und andere unterstützungswürdige Tätigkeiten übernommen.

Neben einer Vielzahl an Kleinbeträgen, wie z.B. für die Unterstützung des Projekts „Bergen-Belsen“, werden auch Jahr für Jahr - so die Kassenlage des Vereins es erlaubt - Rückstellungen gebildet, um z.B. größere Anschaffungen (Trikots für Fuß­ballmannschaften, Schulklei